Viele Patienten müssen offenbar für Behandlungen zahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden sollten. Das geht aus einem Aufruf der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hervor, bei dem zwischen Februar und September rund 300 Beschwerden eingingen. Wie die Funke-Mediengruppe berichtet, zeigt die Auswertung, dass bestimmte medizinische Leistungen fälschlicherweise als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet werden, obwohl sie in Wirklichkeit Teil des regulären Kassenangebots sind.
Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im VZBV, forderte, dass Verbraucher darauf vertrauen können müssten, dass sich ärztliches Handeln einzig am Bedarf der Patienten ausrichtet. Ärzte seien verpflichtet, ihre Patienten “wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden”, sagte sie. “Eine Praxis ist keine Verkaufsfläche.”
Die Verbraucherzentrale fordert deshalb von der Bundesregierung eine Stärkung der Patientenrechte. Patienten müssten besser vor “fragwürdigen IGeL-Praktiken” geschützt werden. Laut VZBV berichten Patientinnen von Frauenärzten, dass sie für die Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu 165 Euro selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag. Notwendige Kontrolluntersuchungen und Tests zur Feststellung der Sehstärke wurden bei manchen Verbrauchern bei Augenärzten als Selbstzahlerleistungen abgerechnet.
Besonders viele Beschwerden (26 Prozent) gab es über Hautärzte: Obwohl die Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von der Krankenkasse übernommen wird, sollten Patienten die Kosten für die Screenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten. Teilweise waren dies bis zu 90 Euro, so die VZBV. Viele Beschwerden gab es auch über Augenärzte, Orthopäden sowie Ärzte der Allgemein- und Inneren Medizin.
red