Kleines Gehalt verstärkt die Hausfrauen-Rolle

“Je größer der Lohnunterschied, desto traditioneller die Aufgabenteilung” – diese Gesetzmäßigkeit stellt das Institut der deutsche Wirtschaft (IW) Köln fest. Eine eher traditionelle Aufgabenteilung werde zwar immer seltener, sei aber dennoch bei Paaren mit zwei Verdienern weit verbreitet.

Ein Blick auf die Verdienstunterschiede zeige: Kümmert sich die Frau eher um Haushalt und Kinder, verdient sie im Durchschnitt durchschnittlich rund 26 Prozent pro Stunde weniger als ihr Partner. Kümmert sich der Mann mehrheitlich um hauswirtschaftliche Aufgaben, verdient er knapp sieben Prozent weniger als seine Partnerin. “Paare, die sich Aufgaben im Haushalt teilen, verdienen im Durchschnitt ähnlich”, teilt das IW mit. Zudem gibt es weitere Faktoren, die ein traditionelles Modell begünstigen: Paare, bei denen der Mann älter ist als die Frau, entscheiden sich zum Beispiel überdurchschnittlich oft für klassische Aufgabenteilung.

“Die Studie zeigt, dass finanzielle Abwägungen die Entscheidung für ein traditionelles Muster begünstigen können”, sagt IW-Ökonom und Studienautor Oliver Stettes. “Gäbe es bessere Betreuungsangebote für Kinder, könnten Mütter, die sich eine Vollzeitstelle wünschen, mit einem größeren Arbeitsvolumen in den Beruf zurückkehren und die Lohnunterschiede könnten sinken.” Damit dürfte auch die Rollenverteilung weniger traditionell ausfallen.

Lars Wallerang / glp

DFB-Umfrage: So sehr leidet der Amateurfußball unter dem Lockdown

Die Sehnsucht nach der Rückkehr auf den Platz ist groß im Amateurfußball, die Herausforderungen für die Vereine sind es ebenfalls. Das zeigen die Ergebnisse der bundesweiten Onlineumfrage, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Ende Februar durchgeführt hat. Deutlich wird auch, dass die Lust auf Fußball im Amateurbereich ungebrochen ist. Eine weitere wichtige Erkenntnis: Die 24.500 Vereine mit Fußballangebot in Deutschland haben sich in der Coronakrise als robust und widerstandsfähig erwiesen. Die Problemstellungen verschärfen sich jedoch mit jedem Tag, an dem der Ball auf den Sportplätzen nicht rollen kann. Das sind die Ergebnisse einer Studie, die der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Fritz Keller und sein Stellvertreter Rainer Koch am Montag (08.03.2021) vorstellten.

Mehr als 100.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet haben über den Zeitraum einer Woche an der DFB-Umfrage teilgenommen, verteilt über nahezu alle Altersgruppen, rund 80 Prozent von ihnen männlich. Am stärksten vertreten waren aktive Spieler*innen (40 Prozent) vor Trainer*innen (20 Prozent) sowie Vereinsmitarbeiter*innen und Eltern von fußballspielenden Kindern und Jugendlichen (jeweils 14 Prozent). Die übergeordnete Fragestellung lautete: Wie geht es dem deutschen Amateurfußball tatsächlich?

“Ohne Amateurfußball fehlt dem Fußball die Seele”

DFB-Präsident Fritz Keller sagt zur aktuellen Situation: “Ohne Amateurfußball fehlt dem Fußball die Seele. Und den Menschen, die ihn so einzigartig machen, fehlt ein Lebensinhalt. Unsere Umfrage bestätigt eindrucksvoll, wie sehr sie die Rückkehr in ihre Vereine herbeisehnen. Sie warten nur darauf, Gemeinschaft wieder leben zu können, und gehen dem Fußball offenbar noch nicht wie befürchtet massenhaft verloren. Die Fußballfamilie steht zusammen – selbst auf Abstand. Umso wichtiger ist es, dass unsere Mitglieder nun dringend eine Perspektive sehen. Diese Perspektive haben sie mit den gerade beschlossenen ersten zaghaften Lockerungen nicht flächendeckend erhalten. Auch mit Blick auf die Strategie umfassender, kostenloser Selbst- und Schnelltests erhoffen wir uns von der Politik nun weitere Öffnungen für den Sport.”

Gemeinschaft und Gemeinschaftsgefühl fehlt

Der Wunsch und das Bedürfnis, wieder aufs Spielfeld zurückzukehren, drückt sich deutlich in den Zahlen der Umfrage aus. 98 Prozent der Befragten vermissen den Amateurfußball, 96 Prozent die Aktivitäten in ihrem Verein. Besonders fehlen den Menschen die Gemeinschaft und das Gemeinschaftsgefühl (71 Prozent), noch mehr sogar als das aktive Fußballspielen selbst (68 Prozent).

Die Befürchtung, dass viele Menschen dem Amateurfußball während des zweiten Lockdowns seit November komplett verloren gegangen sind, wird von der Umfrage widerlegt. 94 Prozent der Teilnehmer*innen geben an, dass sie auf jeden Fall oder sehr wahrscheinlich in ihre Vereine zurückkehren werden, vier Prozent wissen es noch nicht. Am höchsten priorisiert wird im Falle möglicher Lockerungen die Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings (82 Prozent). Große Einigkeit besteht darin, speziell den Nachwuchs im Blick zu haben. 95 Prozent sagen, dass der Kinder- und Jugendfußball vor oder mindestens parallel mit dem Sportbetrieb der Erwachsenen geöffnet werden solle.

Beim Einstieg ins Training räumen 66 Prozent der Umsetzung eines Hygienekonzepts durch den Verein die höchste Priorität ein. Als ähnlich wichtig wird ein fester und nachvollziehbarer Stufenplan für den Amateurfußball eingeschätzt (61 Prozent). 94 Prozent antworteten, dass Hygienekonzepte im vergangenen Sommer von ihrem Klub umgesetzt wurden, fünf Prozent wussten es nicht. 88 Prozent empfanden die Anwendung der Hygienekonzepte als nicht oder wenig belastend.

Treue zum Verein bleibt

Die Verbundenheit zum eigenen Verein hat durch die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen gleichwohl gelitten. Fühlten sich vor Corona noch 88 Prozent der Umfrageteilnehmer*innen eng oder sehr eng mit ihrem Verein verbunden, sind es nun nur noch 52 Prozent. 36 Prozent erklärten, dass sie seit Beginn des zweiten Lockdowns keinen Kontakt zu Verein oder Mannschaft hatten. 40 Prozent gaben an, in den vergangenen Monaten keine Angebote ihres Vereins, beispielsweise digitale Trainingseinheiten oder Informationsveranstaltungen per Videokonferenz, erhalten zu haben.

Die Treue zum Verein ist insgesamt weiterhin vorhanden. 78 Prozent der befragten Vereinsmitarbeiter*innen und Trainer*innen stellen keine erhöhte Zahl an Mitgliedsaustritten fest oder haben keine Kenntnis davon. 22 Prozent bejahten die Frage nach einer spürbaren Erhöhung der Vereinsaustritte.

70 Prozent weniger Fußballspiele in 2020

Gemäß der Daten im DFBnet sind im Kalenderjahr 2020 rund 70 Prozent weniger Fußballspiele in Deutschland ausgetragen worden als 2019. In einem normalen Jahr finden zirka 1,4 Millionen Spiele statt. Der Rückgang an gemeldeten Mannschaften zwischen der Saison 2018/2019, der letzten kompletten Spielzeit vor Corona, und 2020/2021 beträgt sechs Prozent. Die Zahl liegt nun bei insgesamt knapp 140.000 Teams.

Vor diesem Hintergrund haben sich die wichtigsten Aufgabenstellungen für Amateurklubs etwas verschoben, wie die DFB-Umfrage verdeutlicht. Die größten Herausforderungen vor Ausbruch der Pandemie waren, als Verein eine ausreichende Zahl von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen (53 Prozent) und qualifizierten Trainer*innen (43 Prozent) zu haben. Die Gewinnung und Bindung von Kindern und Jugendlichen wurde von 28 Prozent genannt, die finanzielle Situation von 24 Prozent. Für die Zeit nach der Coronakrise gestaltet sich das Meinungsbild wie folgt: 45 Prozent sehen weiterhin eine ausreichende Zahl von Ehrenamtlichen als eine der größten Herausforderungen, knapp dahinter folgt nun das Thema Nachwuchs (42 Prozent) vor der finanziellen Situation (38 Prozent) und Trainer*innen (32 Prozent).

61 Prozent der Vereinsmitarbeiter*innen und Trainer*innen, die an der Umfrage teilnahmen, sehen finanzielle Auswirkungen auf ihren Verein. Davon erkennen 79 Prozent eine spürbare Belastung, 18 Prozent bezeichnen die Situation als existenzbedrohend.

red

Quelle: Deutscher Fußball Bund ( DFB)

So sehen die aktuellen Zahlen am Montag für den Landkreis Ludwigsburg aus

Seit Montag, 08. März gilt für Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung:

Und so sehen die Corona-Zahlen am Montag 08.03. – 16Uhr für den Landkreis Ludwigsburg aus: Das Landratsamt meldet binnen 24 Stunden in der Summe weitere 28 Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Montag vor einer Woche ist die Zahl der Neuinfizierten deutlich gestiegen. Damals wurden 19 Neuinfektionen verzeichnet.

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der bis dato höchste Neuinfektionswert seit Beginn der Corona-Pandemie im Landkreis wurde am 22.12. registriert. Damals wurden 306 Neuinfektionen binnen 24 Stunden gemeldet.

Inzidenzwert im Kreis Ludwigsburg weiter über kritischem Wert 

Auch die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner für den Kreis Ludwigsburg steigt leicht und liegt am Montag bei 51,5 (+0,9). Vor genau einer Woche betrug der Inzidenzwert für den Landkreis 45,8. (Stand: 08.03. – 16Uhr). Der Stadtkreis Ludwigsburg weist am Montag einen Inzidenzwert von 41,7 aus.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Landratsamt mindestens 17.374 Menschen im Landkreis Ludwigsburg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion blieb unverändert bei 412. Rund 16.508 (+54) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 08.03.- 16Uhr))

Laut den RKH Kliniken sind 24 COVID-19 Patienten in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg untergebracht. 17 Patienten werden auf der Normalstation behandelt. 7 Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen 6 beatmet werden. (Stand: 08.03.)

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 08.03.)

( Bestätigte Gesamtfälle | Differenz zum Vortag )

Affalterbach ( 105 | 0 )
Asperg ( 448 | 1 )
Benningen am Neckar ( 167 | 0 )
Besigheim ( 450 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 1.613 | 1 )
Bönnigheim ( 427 | 0 )
Ditzingen ( 782 | 1 )
Eberdingen ( 205 | 0 )
Erdmannhausen ( 118 | 0 )
Erligheim ( 117 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 391 | 1 )
Freudental ( 128 | 0 )
Gemmrigheim ( 172 | 0 )
Gerlingen ( 517 | 0 )
Großbottwar ( 224 | 0 )
Hemmingen ( 267 | 0 )
Hessigheim ( 41 | 0 )
Ingersheim ( 147 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 284 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 591 | 0 )
Kornwestheim ( 1.162 | 2 )
Löchgau ( 199 | 3 )
Ludwigsburg ( 3.189 | 8 )
Marbach am Neckar ( 483 | 1 )
Markgröningen ( 444 | 0 )
Möglingen ( 478 | 1 )
Mundelsheim ( 83 | 0 )
Murr ( 178 | 1 )
Oberriexingen ( 76 | 1 )
Oberstenfeld ( 169 | 0 )
Pleidelsheim ( 200 | 0 )
Remseck am Neckar ( 808 | 0 )
Sachsenheim ( 635 | 2 )
Schwieberdingen ( 280 | 1 )
Sersheim ( 202 | 2 )
Steinheim an der Murr ( 328 | 0 )
Tamm ( 268 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 896 | 2 )
Walheim ( 99 | 0 )

red

Festnahme in Ludwigsburg: Mann belästigt trotz Annäherungsverbot seine Ex-Partnerin

Trotz eines bestehenden Kontakt- und Annäherungsverbotes hat ein 29-Jähriger am Samstagabend mehrfach versucht, Kontakt zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin in der Ludwigsburger Innenstadt aufzunehmen.

Nachdem ihm Polizeibeamte daraufhin bereits um 20:55 und um 21:50 Uhr Platzverweise erteilt und ihm im Wiederholungsfall den Gewahrsam angedroht hatten, kündigte er um 22:15 Uhr erneut an, seine Ex-Partnerin aufzusuchen und wurde nunmehr am Bahnhof Ludwigsburg in Gewahrsam genommen. Dabei leistete er Widerstand, randalierte beim anschließenden Aufenthalt in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers und versuchte, sich selbst zu verletzen. Letztendlich musste er gefesselt in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Baden-Württemberg: Das sind die neuen Corona-Regeln ab Montag, 08. März

Die Corona-Regeln im Baden-Württemberg sind von Montag, 08. März an wieder etwas lockerer.

Und so sehen die neuen Corona-Regeln aus: 

  • Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.(*)
  • Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.(*)
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.(*)
  • Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
  • Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler*innen und Ausbildende eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Der Theorieunterricht darf nur online stattfinden.
  • Der Einzelhandel darf sogenanntes „Click & Meet“ anbieten. Kund*innen können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter (m²) gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 m² Verkaufsfläche, dürfen also gleichzeitig zehn Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein. Kund*innen und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.(*)
  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten besucht werden.(*)
  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten können Archive, Bibliotheken und Büchereien wieder besucht werden.*
  • Eheschließungen sind wieder unter der Teilnahme von 10 Personen möglich. Die Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit.
  • Erste-Hilfe-Kurse sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.

Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50

  • Stabil bedeutet: Das Gesundheitsamt muss feststellen, dass die Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 liegt.
  • Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen für diesen Bereich wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucher*innen müssen dokumentiert werden.
  • Kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
  • Steigt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50, entfallen diese Lockerungen automatisch wieder.

Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35

  • Treffen von bis zu zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei wieder mit.

„Notbremse“ in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100

Steigt in einem Landkreis nach Feststellung des Gesundheitsamts die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten automatisch in diesem Landkreis folgende Beschränkungen in Kraft:

  • Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
  • Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Umfrage: Chef oder Chefin ?

Heute ist Weltfrauentag: Pünktlich dazu rücken natürlich alle möglichen Geschlechterfragen in den Fokus. Ganz spannend geht es vor allem beim Thema Job und Karriere zu. Wer macht hier das Rennen? Mann oder Frau?

Auf die Frage hin, wen sie als Chef bevorzugten, antwortet in einer aktuellen YouGov-Umfrage die Mehrheit der Deutschen (70 Prozent), keine Präferenz zu haben. Einen Mann lieber als Chef zu haben, sagen 16 Prozent aller Befragten, lieber eine Frau als Vorgesetzte zu haben, geben 9,0 Prozent der Befragten an.

Während es zu der letzten Aussage kaum einen Unterschied zwischen den Geschlechtern gibt, zeigt sich bei der Frage danach, ob man lieber einen Mann als Chef hätte, eine Differenz: So gibt jede fünfte Frau (18 Prozent) an, lieber einen Vorgesetzten zu haben als eine Vorgesetzte. Unter Männern bevorzugen hingegen nur 14 Prozent einen Mann als Chef.

35 Prozent aller Befragten in Deutschland sind der Ansicht, dass es zu Problemen führen kann, wenn eine Frau mehr Geld verdient als ihr Mann. Das sagen Frauen häufiger (42 Prozent) als Männer (28 Prozent).

Diese Aussage treffen unter Europäern nur die polnischen Befragten häufiger (37 Prozent) als die deutschen, ansonsten sind Europäer mit dieser Aussage zurückhaltender: Unter Briten sagen dies 21 Prozent, unter Dänen 22 Prozent, unter Franzosen 27 Prozent, unter Schweden 29 Prozent, unter Spaniern 31 Prozent und unter Italienern 33 Prozent. Im internationalen Vergleich sagen dies Indonesier am häufigsten (58 Prozent) und Vietnamesen am zweithäufigsten (54 Prozent).

Fast alle Befragten im Vereinigten Königreich (94 Prozent) sagen, dass es für Frauen von Vorteil sei, selbst Karriere zu machen. Italiener (93 Prozent) reihen sich direkt dahinter ein, und unter Australiern und Thailändern sagen dies jeweils 92 Prozent. Am seltensten machen Dänen diese Aussage (77 Prozent). Unter Deutschen sind es vier von fünf (80 Prozent), die für eigenständige Frauen-Karrieren plädieren.

Ralf Loweg / glp

Was in Ludwigsburg und der Region am Wochenende los war

Tamm: Dieb kehrt zum Tatort zurück

Ein und derselbe unbekannte Täter tauchte am Wochenende gleich zweimal am selben Tatort auf. Am Samstag gegen 10.00 Uhr stieg der Mann über den Zaun in den Garten eines Hauses in der Reutlinger Straße ein. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die reinrassige Perserkatze einer Bewohnerin im Garten. Als eine Zeugin den Unbekannten bemerkte, der das Tier bereits gefangen hatte, schrie sie ihn an. Der Mann, der eine Tiertransportbox dabei hatte, ließ die Katze daraufhin los und flüchtete. Am Sonntag gegen 14.30 Uhr belüfteten die Bewohner ihr Haus. Hierzu öffneten sie auch die Hauseingangstür. Auf dem Weg in den Keller bemerkte die Bewohnerin einen Schatten im Hausflur. Als sie laut rief, ließ derselbe unbekannte Täter den Geldbeutel ihres Ehemannes, der im Flur lag, fallen und flüchtete erneut. Bei dem Täter handelt es sich um einen Mann im Alter zwischen 40 und 50 Jahren mit dunkelblonden bzw. braunen Haaren. Während beider Taten trug er eine Jeanshose und eine braune Jacke mit einem weißen Querstreifen auf dem Rücken. Zeugen, die Hinweise zu der Person geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Tamm, Tel. 07141 601014, in Verbindung zu setzen.

Drei Leichtverletzte bei Verkehrsunfall

Drei Leichtverletzte und rund 20.000 Euro Sachschaden forderte am Montag ein Verkehrsunfall an der Einmündung der Steinheimer Straße in die Murrer Straße. Gegen 09:40 Uhr wollte der 81-jährige Fahrer eines Opel von der Steinheimer Straße auf die Murrer Straße in Richtung Steinheim auffahren. Dazu hatte er zunächst angehalten, stieß dann aber beim Anfahren mit dem bevorrechtigten Smart einer 55-jährigen Frau zusammen. Beide Fahrzeuglenker und die Mitfahrerin im Opel wurden leicht verletzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Durch die Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten kam es bis gegen 11:30 Uhr zu Verkehrsbeeinträchtigungen im dortigen Bereich.

Bietigheim-Bissingen: Unbekannte machen sich an Zigarettenautomat zu schaffen

Am Freitagabend, gegen 23.00 Uhr, alarmierte ein Zeuge die Polizei, nachdem er beobachtet hatte, wie zwei Unbekannte sich an einem Zigarettenautomaten an der Jahnsporthalle zu schaffen machten. Mehrere Streifenwagenbesatzungen rückten zum Tatort aus. Zwei Beamte konnten in der Nähe des Tatorts zwei Personen erkennen, die davon rannten, als sie die Polizei erblickten. Im Zuge der sich anschließenden Fahndungsmaßnahmen konnten die Beamten mehrere Personen feststellen und kontrollieren. Ob sich hierunter die beiden Flüchtenden befanden, konnte abschließend nicht geklärt werden. Der Zigarettenautomat wies diverse Beschädigung auf. Vermutlich hatten die Täter mit einer Metallstange gegen den Automaten geschlagen. Möglicherweise war auch versuchte worden, den Automaten auszubuddeln. Das Erdreich um den Pfosten herum war aufgewühlt. Die genaue Höhe des Sachschadens steht noch nicht fest. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, sucht weitere Zeugen.

Mundelsheim: Alkoholisiert unterwegs

Mit schlecht lesbaren roten Kennzeichen war am Montag gegen 09:25 Uhr ein 56-jähriger Autofahrer in Mundelsheim unterwegs. Polizeibeamte wurden in der Pleidelsheimer Straße auf ihn aufmerksam und hielten ihn an. Bei der Kontrolle stellten sie bei dem 56-Jährigen deutliche Anzeichen auf Alkoholeinwirkung fest. Nachdem ein Test den Verdacht bestätigte musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.

Vaihingen/Enz: Baumaschinen gestohlen

Von einem Firmengelände in der Braitstraße in Enzweihingen haben unbekannte Täter über das vergangene Wochenende zwei Rüttelplatten und einen Stampfer des Herstellers “Wacker-Neuson” im Gesamtwert von etwa 10.000 Euro gestohlen. Dazu brachen sie das Vorhängeschloss des Eingangstores auf luden die Maschinen in ein entsprechendes Transportfahrzeug ein. Das Polizeirevier Vaihingen/Enz, Tel. 07042 941-0, bittet um Hinweise.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

RKI meldet am Montag 5011 Corona-Neuinfektionen und 34 Todesfälle

Ab am Montag (08.03.21) tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die abhängig vom Infektionsgeschehen auf Landkreisebene die stufenweise Öffnung vieler geschlossener Bereiche vorsieht. Und so sieht die Lage am Montag 08.03. in Deutschland aus:

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut insgesamt 5.011 Corona-Neuinfektionen. Außerdem wurden binnen 24 Stunden weitere 34 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Vor genau einer Woche waren 4.732 Neuinfektionen und 60 Todesfälle registriert worden. (Stand: 08.03.).

Erfahrungsgemäß fallen die Zahlen am Wochenende und zu Wochenbeginn niedriger aus, da unter anderem weniger getestet wird.

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.505.193 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 71.934. Das sind 34 mehr als am Vortag. Rund 2.310.900 (+6.600) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 08.03.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) steigt laut RKI auf 68. In der Vorwoche am Montag lag der Wert bei 66. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Geschwindigkeitskontrolle: „Spitzenreiter“ rast bei erlaubten 80 km/h mit 147 km/h

Beamte des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen führten am Sonntagmorgen Geschwindigkeitsmessungen auf der Kreisstraße 1625 zwischen Gemmrigheim und Besigheim-Ottmartsheim durch.

Innerhalb von zwei Stunden erfassten sie mittels dem Lasermessgerät 17 PKW-Lenkerinnen und -Lenker, die statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, über 100 km/h fuhren. Die beiden “Spitzenreiter”, ein 19-Jähriger und ein 54 Jahre alter Mann, die jeweils einen Mercedes fuhren, überschritten die Höchstgeschwindigkeit um 63 bzw. 67 km/h. Diese beiden Fahrer müssen mit einem Bußgeld von 440 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen. Die verbliebenen 15 kontrollierten Personen müssen sich auf ein Bußgeld ab 70 Euro und einen Punkt einstellen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Verkehrsbericht für Ludwigsburg: Welche Straßen diese Woche gesperrt sind

Brahmsweg (Schlösslesfeldschule)
Hier besteht eine Vollsperrung zwischen der Max-Reger-Straße und der Bücherei der Schlösslesfeldschule. Die Gehwege sind im Brahmsweg auf der Ostseite und in der Max-Reger-Straße auf der Nordseite gesperrt.

Einsteinstraße
Zwischen der Einsteinstraße 17 und der Daimlerstraße besteht bis voraussichtlich Mitte April eine Vollsperrung in den jeweiligen Bauabschnitten.

Eugenstraße
Hier besteht bis voraussichtlich bis Ende Juni 2022 eine Vollsperrung auf Höhe der Eugenstraße 30/1.

Friedrichstraße Nordseite
Hier kommt es im jeweiligen Bauabschnitt bis voraussichtlich Mitte März zwischen der Solitudestraße und der Stuttgarter Straße (B 27) zu Sperrungen von Fahrspuren auf der nördlichen Straßenseite. Die Zu- und Abfahrt aus den Nebenrichtungen ist eingeschränkt oder teilweise nicht möglich.

Friedrichstraße / Keplerstraße Südseite
Hier steht zwischen der Saarstraße und der Stuttgarter Straße (B 27) bis voraussichtlich Oktober nur noch jeweils eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung.

Friedrichstraße (südliche Fahrspur)
Zwischen der Stuttgarter Straße (B 27) und der Keplerbrücke besteht eine einspurige Verkehrsführung im Baufeld. Die Zu- und Abfahrt aus den Nebenrichtungen ist eingeschränkt oder teilweise nicht möglich.

Gänsfußallee
Hier besteht bis voraussichtlich Mitte April eine halbseitige Sperrung zwischen der Karl-Hüller-Straße und der Mörikestraße. Außerdem ist hier eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Schwieberdinger Straße eingerichtet.

Johannesstraße
Hier besteht bis voraussichtlich Ende März eine Vollsperrung zwischen der Wernerstraße und der Osterholzallee. Im Gehwegbereich zwischen der Wilhelm-Blos-Straße und der Osterholzallee ist stellenweise mit Einschränkungen zu rechnen.

Karl-Marx-Straße /Friedensschule (Kleinspielfeld)
Hier besteht ein Halteverbot.

Kronenstraße (östlich der Bietigheimer Straße)
Hier besteht voraussichtlich bis Ende März eine Vollsperrung.

L 1140
Bedingt durch die Umbaumaßnahmen an der Ostrampe der Autobahn-Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd sind Verkehrsbeeinträchtigungen auf der L 1140 möglich.

Neckarhalde
Hier besteht bis voraussichtlich Ende März eine Vollsperrung auf Höhe der Neckarhalde 39.

Poppenweilerstraße
Wegen Fahrbahninstandsetzungen besteht am Donnerstag, 11. März, und Freitag, 12. März, eine halbseitige Sperrung auf Höhe der Poppenweilerstraße 79.

Schillerstraße
Die Schillerstraße ist für den Fahrzeugverkehr in Richtung Westen befahrbar. Der Radverkehr bleibt in beide Richtungen aufrecht erhalten. Der Fußgängerverkehr wird über den Gehweg auf der Südseite geführt. Diese Verkehrsregelung gilt für die Dauer der Bauarbeiten bis voraussichtlich Ende 2022.

Uferwiesen II
Hier besteht eine Vollsperrung der Anlegestelle bis zu Beginn der Schifffahrtsaison, der Radweg ist frei.

Untere Kasernenstraße – Parkplatz Untere Stadt
Der Parkplatz Untere Stadt ist im Zuge der Umgestaltung des Walckerparks gesperrt. Im Bereich der Unteren Kasernenstraße, der Oberen Kasernenstraße und der Bietigheimer Straße sind daher die öffentlichen Stellplätze in Anwohnerparkplätze umgewandelt (Bewohnerparkbereich 1).

Untere Kasernenstraße
Es besteht eine Vollsperrung zwischen der Bietigheimer Straße und dem Postgässle.

Westrandstraße (im Bau) – Liebigstraße / Beim Bierkeller / Wöhlerstraße
Hier kann es zu Behinderungen im Bereich Liebigstraße / Beim Bierkeller kommen. Zudem bestehen Halteverbote  in der Wöhlerstraße, Liebigstraße und in der Straße Beim Bierkeller.

Quelle: Stadt Ludwigsburg

Seite 1583 von 2301
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973 974 975 976 977 978 979 980 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999 1.000 1.001 1.002 1.003 1.004 1.005 1.006 1.007 1.008 1.009 1.010 1.011 1.012 1.013 1.014 1.015 1.016 1.017 1.018 1.019 1.020 1.021 1.022 1.023 1.024 1.025 1.026 1.027 1.028 1.029 1.030 1.031 1.032 1.033 1.034 1.035 1.036 1.037 1.038 1.039 1.040 1.041 1.042 1.043 1.044 1.045 1.046 1.047 1.048 1.049 1.050 1.051 1.052 1.053 1.054 1.055 1.056 1.057 1.058 1.059 1.060 1.061 1.062 1.063 1.064 1.065 1.066 1.067 1.068 1.069 1.070 1.071 1.072 1.073 1.074 1.075 1.076 1.077 1.078 1.079 1.080 1.081 1.082 1.083 1.084 1.085 1.086 1.087 1.088 1.089 1.090 1.091 1.092 1.093 1.094 1.095 1.096 1.097 1.098 1.099 1.100 1.101 1.102 1.103 1.104 1.105 1.106 1.107 1.108 1.109 1.110 1.111 1.112 1.113 1.114 1.115 1.116 1.117 1.118 1.119 1.120 1.121 1.122 1.123 1.124 1.125 1.126 1.127 1.128 1.129 1.130 1.131 1.132 1.133 1.134 1.135 1.136 1.137 1.138 1.139 1.140 1.141 1.142 1.143 1.144 1.145 1.146 1.147 1.148 1.149 1.150 1.151 1.152 1.153 1.154 1.155 1.156 1.157 1.158 1.159 1.160 1.161 1.162 1.163 1.164 1.165 1.166 1.167 1.168 1.169 1.170 1.171 1.172 1.173 1.174 1.175 1.176 1.177 1.178 1.179 1.180 1.181 1.182 1.183 1.184 1.185 1.186 1.187 1.188 1.189 1.190 1.191 1.192 1.193 1.194 1.195 1.196 1.197 1.198 1.199 1.200 1.201 1.202 1.203 1.204 1.205 1.206 1.207 1.208 1.209 1.210 1.211 1.212 1.213 1.214 1.215 1.216 1.217 1.218 1.219 1.220 1.221 1.222 1.223 1.224 1.225 1.226 1.227 1.228 1.229 1.230 1.231 1.232 1.233 1.234 1.235 1.236 1.237 1.238 1.239 1.240 1.241 1.242 1.243 1.244 1.245 1.246 1.247 1.248 1.249 1.250 1.251 1.252 1.253 1.254 1.255 1.256 1.257 1.258 1.259 1.260 1.261 1.262 1.263 1.264 1.265 1.266 1.267 1.268 1.269 1.270 1.271 1.272 1.273 1.274 1.275 1.276 1.277 1.278 1.279 1.280 1.281 1.282 1.283 1.284 1.285 1.286 1.287 1.288 1.289 1.290 1.291 1.292 1.293 1.294 1.295 1.296 1.297 1.298 1.299 1.300 1.301 1.302 1.303 1.304 1.305 1.306 1.307 1.308 1.309 1.310 1.311 1.312 1.313 1.314 1.315 1.316 1.317 1.318 1.319 1.320 1.321 1.322 1.323 1.324 1.325 1.326 1.327 1.328 1.329 1.330 1.331 1.332 1.333 1.334 1.335 1.336 1.337 1.338 1.339 1.340 1.341 1.342 1.343 1.344 1.345 1.346 1.347 1.348 1.349 1.350 1.351 1.352 1.353 1.354 1.355 1.356 1.357 1.358 1.359 1.360 1.361 1.362 1.363 1.364 1.365 1.366 1.367 1.368 1.369 1.370 1.371 1.372 1.373 1.374 1.375 1.376 1.377 1.378 1.379 1.380 1.381 1.382 1.383 1.384 1.385 1.386 1.387 1.388 1.389 1.390 1.391 1.392 1.393 1.394 1.395 1.396 1.397 1.398 1.399 1.400 1.401 1.402 1.403 1.404 1.405 1.406 1.407 1.408 1.409 1.410 1.411 1.412 1.413 1.414 1.415 1.416 1.417 1.418 1.419 1.420 1.421 1.422 1.423 1.424 1.425 1.426 1.427 1.428 1.429 1.430 1.431 1.432 1.433 1.434 1.435 1.436 1.437 1.438 1.439 1.440 1.441 1.442 1.443 1.444 1.445 1.446 1.447 1.448 1.449 1.450 1.451 1.452 1.453 1.454 1.455 1.456 1.457 1.458 1.459 1.460 1.461 1.462 1.463 1.464 1.465 1.466 1.467 1.468 1.469 1.470 1.471 1.472 1.473 1.474 1.475 1.476 1.477 1.478 1.479 1.480 1.481 1.482 1.483 1.484 1.485 1.486 1.487 1.488 1.489 1.490 1.491 1.492 1.493 1.494 1.495 1.496 1.497 1.498 1.499 1.500 1.501 1.502 1.503 1.504 1.505 1.506 1.507 1.508 1.509 1.510 1.511 1.512 1.513 1.514 1.515 1.516 1.517 1.518 1.519 1.520 1.521 1.522 1.523 1.524 1.525 1.526 1.527 1.528 1.529 1.530 1.531 1.532 1.533 1.534 1.535 1.536 1.537 1.538 1.539 1.540 1.541 1.542 1.543 1.544 1.545 1.546 1.547 1.548 1.549 1.550 1.551 1.552 1.553 1.554 1.555 1.556 1.557 1.558 1.559 1.560 1.561 1.562 1.563 1.564 1.565 1.566 1.567 1.568 1.569 1.570 1.571 1.572 1.573 1.574 1.575 1.576 1.577 1.578 1.579 1.580 1.581 1.582 1.583 1.584 1.585 1.586 1.587 1.588 1.589 1.590 1.591 1.592 1.593 1.594 1.595 1.596 1.597 1.598 1.599 1.600 1.601 1.602 1.603 1.604 1.605 1.606 1.607 1.608 1.609 1.610 1.611 1.612 1.613 1.614 1.615 1.616 1.617 1.618 1.619 1.620 1.621 1.622 1.623 1.624 1.625 1.626 1.627 1.628 1.629 1.630 1.631 1.632 1.633 1.634 1.635 1.636 1.637 1.638 1.639 1.640 1.641 1.642 1.643 1.644 1.645 1.646 1.647 1.648 1.649 1.650 1.651 1.652 1.653 1.654 1.655 1.656 1.657 1.658 1.659 1.660 1.661 1.662 1.663 1.664 1.665 1.666 1.667 1.668 1.669 1.670 1.671 1.672 1.673 1.674 1.675 1.676 1.677 1.678 1.679 1.680 1.681 1.682 1.683 1.684 1.685 1.686 1.687 1.688 1.689 1.690 1.691 1.692 1.693 1.694 1.695 1.696 1.697 1.698 1.699 1.700 1.701 1.702 1.703 1.704 1.705 1.706 1.707 1.708 1.709 1.710 1.711 1.712 1.713 1.714 1.715 1.716 1.717 1.718 1.719 1.720 1.721 1.722 1.723 1.724 1.725 1.726 1.727 1.728 1.729 1.730 1.731 1.732 1.733 1.734 1.735 1.736 1.737 1.738 1.739 1.740 1.741 1.742 1.743 1.744 1.745 1.746 1.747 1.748 1.749 1.750 1.751 1.752 1.753 1.754 1.755 1.756 1.757 1.758 1.759 1.760 1.761 1.762 1.763 1.764 1.765 1.766 1.767 1.768 1.769 1.770 1.771 1.772 1.773 1.774 1.775 1.776 1.777 1.778 1.779 1.780 1.781 1.782 1.783 1.784 1.785 1.786 1.787 1.788 1.789 1.790 1.791 1.792 1.793 1.794 1.795 1.796 1.797 1.798 1.799 1.800 1.801 1.802 1.803 1.804 1.805 1.806 1.807 1.808 1.809 1.810 1.811 1.812 1.813 1.814 1.815 1.816 1.817 1.818 1.819 1.820 1.821 1.822 1.823 1.824 1.825 1.826 1.827 1.828 1.829 1.830 1.831 1.832 1.833 1.834 1.835 1.836 1.837 1.838 1.839 1.840 1.841 1.842 1.843 1.844 1.845 1.846 1.847 1.848 1.849 1.850 1.851 1.852 1.853 1.854 1.855 1.856 1.857 1.858 1.859 1.860 1.861 1.862 1.863 1.864 1.865 1.866 1.867 1.868 1.869 1.870 1.871 1.872 1.873 1.874 1.875 1.876 1.877 1.878 1.879 1.880 1.881 1.882 1.883 1.884 1.885 1.886 1.887 1.888 1.889 1.890 1.891 1.892 1.893 1.894 1.895 1.896 1.897 1.898 1.899 1.900 1.901 1.902 1.903 1.904 1.905 1.906 1.907 1.908 1.909 1.910 1.911 1.912 1.913 1.914 1.915 1.916 1.917 1.918 1.919 1.920 1.921 1.922 1.923 1.924 1.925 1.926 1.927 1.928 1.929 1.930 1.931 1.932 1.933 1.934 1.935 1.936 1.937 1.938 1.939 1.940 1.941 1.942 1.943 1.944 1.945 1.946 1.947 1.948 1.949 1.950 1.951 1.952 1.953 1.954 1.955 1.956 1.957 1.958 1.959 1.960 1.961 1.962 1.963 1.964 1.965 1.966 1.967 1.968 1.969 1.970 1.971 1.972 1.973 1.974 1.975 1.976 1.977 1.978 1.979 1.980 1.981 1.982 1.983 1.984 1.985 1.986 1.987 1.988 1.989 1.990 1.991 1.992 1.993 1.994 1.995 1.996 1.997 1.998 1.999 2.000 2.001 2.002 2.003 2.004 2.005 2.006 2.007 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 2.013 2.014 2.015 2.016 2.017 2.018 2.019 2.020 2.021 2.022 2.023 2.024 2.025 2.026 2.027 2.028 2.029 2.030 2.031 2.032 2.033 2.034 2.035 2.036 2.037 2.038 2.039 2.040 2.041 2.042 2.043 2.044 2.045 2.046 2.047 2.048 2.049 2.050 2.051 2.052 2.053 2.054 2.055 2.056 2.057 2.058 2.059 2.060 2.061 2.062 2.063 2.064 2.065 2.066 2.067 2.068 2.069 2.070 2.071 2.072 2.073 2.074 2.075 2.076 2.077 2.078 2.079 2.080 2.081 2.082 2.083 2.084 2.085 2.086 2.087 2.088 2.089 2.090 2.091 2.092 2.093 2.094 2.095 2.096 2.097 2.098 2.099 2.100 2.101 2.102 2.103 2.104 2.105 2.106 2.107 2.108 2.109 2.110 2.111 2.112 2.113 2.114 2.115 2.116 2.117 2.118 2.119 2.120 2.121 2.122 2.123 2.124 2.125 2.126 2.127 2.128 2.129 2.130 2.131 2.132 2.133 2.134 2.135 2.136 2.137 2.138 2.139 2.140 2.141 2.142 2.143 2.144 2.145 2.146 2.147 2.148 2.149 2.150 2.151 2.152 2.153 2.154 2.155 2.156 2.157 2.158 2.159 2.160 2.161 2.162 2.163 2.164 2.165 2.166 2.167 2.168 2.169 2.170 2.171 2.172 2.173 2.174 2.175 2.176 2.177 2.178 2.179 2.180 2.181 2.182 2.183 2.184 2.185 2.186 2.187 2.188 2.189 2.190 2.191 2.192 2.193 2.194 2.195 2.196 2.197 2.198 2.199 2.200 2.201 2.202 2.203 2.204 2.205 2.206 2.207 2.208 2.209 2.210 2.211 2.212 2.213 2.214 2.215 2.216 2.217 2.218 2.219 2.220 2.221 2.222 2.223 2.224 2.225 2.226 2.227 2.228 2.229 2.230 2.231 2.232 2.233 2.234 2.235 2.236 2.237 2.238 2.239 2.240 2.241 2.242 2.243 2.244 2.245 2.246 2.247 2.248 2.249 2.250 2.251 2.252 2.253 2.254 2.255 2.256 2.257 2.258 2.259 2.260 2.261 2.262 2.263 2.264 2.265 2.266 2.267 2.268 2.269 2.270 2.271 2.272 2.273 2.274 2.275 2.276 2.277 2.278 2.279 2.280 2.281 2.282 2.283 2.284 2.285 2.286 2.287 2.288 2.289 2.290 2.291 2.292 2.293 2.294 2.295 2.296 2.297 2.298 2.299 2.300 2.301