Sternsinger besuchen Ludwigsburger Rathaus

Corona macht auch vor den Sternsingern nicht halt. So kamen am Montag, 4. Januar, statt einer ganzen Schar lediglich drei Sternsinger aus der Gemeinde „Zur heiligsten Dreieinigkeit“ ins Ludwigsburger Rathaus. Die drei Brüder Vincent, Jonathan und Henri Tapia Burkert haben stellvertretend für alle Ludwigsburger Sternsinger den traditionellen Segen über die Rathaustüre geschrieben und Bürgermeister Michael Ilk ein Segenspäckchen überreicht. 

„Es ist schön, dass ihr da seid, denn die Sternsinger-Aktion ist ein ganz wichtiger Termin. Ihr macht uns Erwachsenen damit jedes Jahr aufs Neue klar, dass es auf der Welt viele Kinder gibt, denen es sehr schlecht geht und die unsere Hilfe dringend benötigen. Ich hoffe sehr, eure Spendenaktion wird trotz Corona erfolgreich sein“, wünscht Bürgermeister Michael Ilk. Traditionsgemäß unterstützt auch die Stadt die Aktion mit einer kleinen Spende, die dieses Mal unter dem Motto „Kindern Halt geben – in der Ukraine und weltweit“ steht. 

Für die Sternsinger ist es dieses Jahr eine ungewohnte Aktion. Denn sie können coronabedingt nicht wie üblich von Türe zu Türe gehen. „Stattdessen haben wir Segenspäckchen geschnürt und verteilt. Darin sind unter anderem der Segensspruch, den man auf die Türe kleben kann und Infos zur diesjährigen Aktion“, erklärt Edith Klünder. Sie engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Sternsinger. “Wir hoffen, dass trotzdem viele Spenden eingehen. Damit können dann zum Beispiel ukrainische Kinder betreut und unterstützt werden, deren Eltern aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage in der Ukraine gezwungen sind, den Lebensunterhalt für die Familie im Ausland zu verdienen und ihre Kinder notgedrungen über Wochen und Monate in der Obhut von Großeltern, Verwandten oder Pflegefamilien zurücklassen müssen“, erklärt Edith Klünder. 

red

Das sind die wertvollsten Unternehmen der Welt

In der Rangliste der Super-Unternehmen geben die USA den Ton an. Mit fast 2,3 Billionen Dollar ist der kalifornische Technologie-Gigant Apple der wertvollste Konzern der Welt. Die Aktie hat im Corona-Jahr 2020 um satte 77 Prozent zugelegt und damit den Ölkonzern Saudi Aramco an der Spitze des Börsen-Rankings abgelöst. Dessen Wert ist um acht Prozent auf 1,5 Billionen Dollar gefallen.

Neben Apple kommen insgesamt sieben der höchstbewerteten Unternehmen weltweit aus dem Technologie-Sektor, vier von ihnen erreichen einen Billionen-Marktwert. Neben Apple sind das Microsoft (1,7 Billionen Dollar), Amazon (1,67 Billionen) und die Google-Mutter Alphabet (1,19 Billionen).

Neben den bekannten US-Firmen gehören jetzt auch die chinesischen Tech-Konzerne Tencent (weltweit die Nummer sieben mit einem Börsenwert von 581 Milliarden Dollar) und Alibaba (weltweit die Nummer acht mit einem Börsenwert von 579 Milliarden Dollar) zu den zehn wertvollsten Unternehmen der Welt.

Senkrechtstarter des Jahres 2020 ist der US-Elektroauto-Bauer Tesla, dessen Wert sich auf 631 Milliarden Dollar verachtfachte und das Unternehmen auf Platz neun der wertvollsten Konzerne katapultierte. Zum Vergleich: Toyota, der wertvollste der traditionellen Autokonzerne, kommt mit 215 Milliarden Dollar auf gerade mal ein Drittel.

Deutsche Unternehmen spielen in der Rangliste nur noch eine untergeordnete Rolle. So ist mit SAP erstmals nur noch ein deutscher Konzern unter den 100 wertvollsten Unternehmen, wie aus aktuellen Berechnungen der Unternehmensberatung EY und von Reuters hervorgeht.

Ralf Loweg / glp

Corona und der Klimaschutz

In der Corona-Krise haben fast alle Länder ihre Wirtschaft massiv nach unten gefahren. Das hat Auswirkungen auf das Klima, die vorher so nicht abzusehen waren. Denn als Folge der Pandemie hat Deutschland laut Experten nun sogar das Klimaschutz-Ziel für das Jahr 2020 übertroffen.

Der Treibhausgas-Ausstoß habe im Jahr 2020 exakt 42,3 Prozent unter dem Wert von 1990 gelegen, ergab eine Analyse der Denkfabrik Agora Energiewende, berichtet “tagesschau.de”. Das ursprüngliche Ziel für 2020 sah 40 Prozent weniger Emissionen als 1990 vor.

Den Berechnungen zufolge gingen die Emissionen um mehr als 80 Millionen Tonnen CO2 zurück auf rund 722 Millionen Tonnen. Zwei Drittel der Minderung seien aber eine Folge der Corona-Pandemie, ohne sie hätte der Rückgang nur bei etwa 25 Millionen Tonnen gelegen und das 2020-Ziel wäre verfehlt worden, heißt es in der Analyse.

Als Folge der Pandemie ist der Energieverbrauch 2020 deutlich gesunken. Dazu kamen den Experten zufolge relativ hohe CO2-Preise in der EU, die vor allem die klimaschädliche Stromproduktion aus Kohle verteuern, sowie niedrige Gaspreise und ein milder Winter, in dem nicht so viel geheizt wurde.

Ralf Loweg / glp

Polizei warnt vor Trickbetrügern: Falsche Handwerker unterwegs

Verstopfte Rohre, Schädlinge im Haus oder sich ausgesperrt zu haben sind Szenarien, die ein schnelles Handeln erfordern. Ein solcher Notfall lässt sich jedoch in vielen Fällen nicht selbst beseitigen. Ein Fachmann muss her. Dies dachte sich auch eine 49 Jahre alte Frau aus Holzgerlingen, die Anfang des Jahres einen Rohrreinigungsdienstleister mit Reinigungsarbeiten beauftragte.

Das Inserat hatte die Frau im Internet entdeckt. Auf Nachfrage sollten sich die Kosten auf 200 bis 300 Euro belaufen. Nachdem der vermeintliche Handwerker seine Arbeiten ausgeführt hatte, stellte er eine Rechnung aus. Die berechneten Leistungen beliefen sich auf knapp 600 Euro und hatten sich somit verdoppelt. Auf Aufforderung bezahlte die 49-Jährige direkt per EC-Karte. Schließlich musste sie feststellen, dass die Arbeiten vermutlich gar nicht oder nur unzureichend ausgeführt worden waren. Der Versuch der Frau, die Firma dazu zu bringen, Nachbesserungsarbeiten durchzuführen, schlug fehl. Am Montag erstattete die 49-Jährige Anzeige bei der Polizei.

Regelmäßig registriert das Polizeipräsidium Ludwigsburg, dass Kriminelle “Geschäfte mit Notfällen” machen. Der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt übernimmt die Ermittlungen in solchen Fällen, um eine zentrale Bearbeitung zu gewährleisten und Erkenntnisse bündeln zu können. Doch das Vorgehen der Täter erschwert den Ermittlern die Arbeit. Die Homepage eines scheinbar seriösen Handwerkers entpuppt sich als “Fake”. Die dort hinterlegten Rufnummern, zumeist 0800- oder Handy-Nummern, laufen ins Leere.

Die Polizei rät deshalb:

  • Genau informieren: Informieren Sie sich gut über die ausgewählte Firma. Fragen Sie konkret nach Firmensitz und möglichen Anfahrtskosten. Vereinbaren Sie einen Fixpreis für die von Ihnen geschilderte Leistung.
  • Nicht unter Druck setzen lassen: Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie Zweifel haben. Bezahlen Sie niemals sofort und bestehen Sie auf einer Rechnung. Lassen Sie sich nicht durch Drohungen mit der Polizei oder mit Inkassounternehmen unter Druck setzen.
  • Hilfe holen: Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.
  • Rechnung prüfen: Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben.
  • Anzeige erstatten: Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten.

Weiter Tipps und Broschüren zu dem Thema finden Sie unter: https://praevention.polizei-bw.de/

Quelle Polizeipräsidium Ludwigsburg

Immer mehr Rheuma-Patienten

In Deutschland leiden immer mehr Menschen an Rheuma. Diese Krankheit ist nicht nur sehr schmerzhaft, sie schränkt bei den Betroffenen auch die Mobilität im Alltag zum Teil erheblich ein.

Allein die Zahlen sind alarmierend: Laut der Deutschen Rheuma-Liga leiden bundesweit 1,5 Millionen Menschen unter entzündlich-rheumatischen Prozessen. Frauen sind drei Mal häufiger betroffen als Männer. Bei Frauen tritt sie meistens nach dem 50. Lebensjahr auf, bei Männern zehn Jahre später. Personen ab dem 70. Lebensjahr sind besonders häufig betroffen.

Rund 100 verschiedene Erkrankungen werden inzwischen unter dem Begriff “Rheuma” zusammengefasst, die ganz unterschiedliche Körperregionen betreffen können und mit chronischen Schmerzen einhergehen. Die rheumatoide Arthritis ist eine der häufigsten Formen: Dabei handelt es sich um eine rheumatische Gelenkentzündung, die chronisch ist und meist schleichend, oftmals über die kleinen Finger und Zehengelenke beginnt. Die Ursache dieser Autoimmunerkrankung ist ein Angriff des Immunsystems auf den eigenen Körper mit der Folge, dass es zu Entzündungsreaktionen in Gelenken, Sehnen, Haut und anderen Körpergeweben kommt. Gelegentlich sind sogar innere Organe betroffen.

Es ist wichtig, dass eine Arthritis frühzeitig erkannt und behandelt wird, damit die Gelenke auf Dauer nicht zerstört werden. Eine rheumatoide Arthritis schreitet meist langsam über Jahre voran. Heilbar ist sie bisher nicht. Es gibt aber Möglichkeiten, Rheuma medikamentös oder mittels Physiotherapie in den Griff zu bekommen. Kombiniert mit Sport wie beispielsweise Radfahren oder Schwimmen und einer ausgewogenen abwechslungsreichen Ernährung kann das Fortschreiten der Erkrankung verzögert und die Lebensqualität Betroffener erhöht werden.

Ralf Loweg / glp

 

Lockdown wird bis zum 31. Januar verlängert und verschärft

Der Corona-Shutdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird wegen weiter sehr hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert und sogar noch verschärft. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben das heute bei ihren Beratungen in Berlin vereinbart.

Nachfolgende Regelungen wurden vereinbart:  

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
  1. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  2. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  3. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  4. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  5. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.

    Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

  1. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
  2. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.

    Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

  1. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
  2. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
  3. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
  1. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
  2. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

Quelle: Bundesregierung

Corona-Zahlen am Dienstag, 05. Januar für den Landkreis Ludwigsburg – Inzidenzwert fällt unter 100

Die Lage am Dienstag, 05.01. im Landkreis Ludwigsburg: 

Seit Sonntag, 27.12. wird in Deutschland offiziell geimpft und Bund und Länder haben sich heute nach Informationen des Fernsehsenders “ARD” darauf verständigt, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden soll. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Und so entwickelt sich die Corona-Lage im Kreis Ludwigsburg: Das Landratsamt verzeichnet binnen 24 Stunden +147 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag in der Vorwoche ist die Zahl leicht gesunken. Damals wurden 157 Neuinfektionen registriert. Gestern waren es 63 Fälle.

Der bis dato höchste Neuinfektionswert seit Beginn der Corona-Pandemie im Landkreis wurde am 22.12. registriert. Damals wurden 306 Neuinfektionen binnen 24 Stunden gemeldet.

Die aktuellen Daten sind indes nur bedingt mit denen der Vorwoche vergleichbar, da erfahrungsgemäß an Feiertagen und am Wochenende weniger Tests durchgeführt werden.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner für den Kreis Ludwigsburg sinkt auf 97,6 (-7,6). (Stand: 05.01. – 16Uhr).

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Landratsamt mindestens 13.987 Menschen im Landkreis Ludwigsburg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stieg um 3 auf 245. Rund 12.784 (+80Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 05.01.)

Laut den RKH Kliniken sind 85 COVID-19 Patienten in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg untergebracht. 64 (-6) Patienten werden auf der Normalstation behandelt. 21 (+2) Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen 14 (+1) beatmet werden. (Stand: 05.01.)

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 05.01.)

( Bestätigte Fälle | Differenz zum Vortag )

Affalterbach ( 91 | 0 )
Asperg ( 362 | 2 )
Benningen am Neckar ( 125 | 1 )
Besigheim ( 314 | 4 )
Bietigheim-Bissingen ( 1.337 | 10 )
Bönnigheim ( 339 | 4 )
Ditzingen ( 601 | 1 )
Eberdingen ( 172 | 0 )
Erdmannhausen ( 106 | 2 )
Erligheim ( 95 | 3 )
Freiberg am Neckar ( 322 | 1 )
Freudental ( 120 | 0 )
Gemmrigheim ( 140 | 2 )
Gerlingen ( 426 | 3 )
Großbottwar ( 165 | 1 )
Hemmingen ( 209 | 2 )
Hessigheim ( 32 | 0 )
Ingersheim ( 117 | 1 )
Kirchheim am Neckar ( 235 | 4 )
Korntal-Münchingen ( 510 | 6 )
Kornwestheim ( 937 | 4 )
Löchgau ( 146 | 4 )
Ludwigsburg ( 2.574 | 31 )
Marbach am Neckar ( 408 | 1 )
Markgröningen ( 324 | 7 )
Möglingen ( 390 | 2 )
Mundelsheim ( 67 | 1 )
Murr ( 135 | 3 )
Oberriexingen ( 58 | 1 )
Oberstenfeld ( 143 | 4 )
Pleidelsheim ( 161 | 1 )
Remseck am Neckar ( 665 | 7 )
Sachsenheim ( 522 | 9 )
Schwieberdingen ( 228 | 5 )
Sersheim ( 170 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 255 | 3 )
Tamm ( 236 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 675 | 14 )
Walheim ( 69 | 0 )

red

Nach Verkehrsunfall: 73-Jährige erliegt schweren Verletzungen

In lebensbedrohlichem Zustand wurde am Dienstag eine 73-jährige Autofahrerin nach einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße 1653 zwischen Rutesheim und Heimerdingen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf ihren schweren Verletzungen erlag.

Sie war den polizeilichen Ermittlungen zufolge gegen 10:40 Uhr mit ihrem Audi in Richtung Heimerdingen unterwegs, in dem dortigen Waldstück aus noch ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen mehrere Bäume geprallt. Die 73-Jährige war in ihrem total beschädigten Wagen eingeklemmt und wurde von der Feuerwehr befreit. 26 Einsatzkräfte aus Ditzingen und Heimerdingen waren am Unfallort und mussten dazu auch das Dach des Fahrzeugs abtrennen. Für die Unfallaufnahme und die Bergungsmaßnahmen war die Kreisstraße bis gegen 13:05 Uhr in beiden Richtungen gesperrt. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wird auf etwa 25.000 Euro geschätzt.

 

 

red

Arbeitsmarkt im Landkreis Ludwigsburg – Zahl der Erwerbslosen fast unverändert

LANDKREIS LUDWIGSBURG. Der Arbeitsmarkt im Landkreis Ludwigsburg zeigte sich auch im aktuellen Berichtsmonat (Stichtag: 10.12.2020) weiterhin sehr robust. Im Dezember waren 11.184 Frauen und Männer bei der Agentur für Arbeit Ludwigsburg und dem kommunalen Jobcenter Landkreis Ludwigsburg arbeitslos gemeldet, 54 Personen oder 0,5
Prozent weniger als im Vormonat und 2.368 Personen oder 26,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen lag wie im Vormonat bei 3,6 Prozent (Vorjahr 2,8 Prozent).

Im Dezember meldeten sich 2.367 Menschen neu oder erneut arbeitslos, das waren 191 (7,5 Prozent) weniger als im November und 279 (10,5 Prozent) weniger als im Vorjahresmonat. Davon kamen 990 Personen direkt aus einer Erwerbstätigkeit, minus 60
oder 5,7 Prozent zum Vormonat und minus 73 oder 6,9 Prozent zum Vorjahresmonat. Insgesamt konnten im aktuellen Berichtsmonat 2.404 Personen ihre Arbeitslosigkeit beenden, 537 (18,3 Prozent) weniger als im Vormonat und 142 (5,6 Prozent) weniger als im Dezember vor einem Jahr. Eine Erwerbstätigkeit nahmen 801 Frauen und Männer auf, 238 Personen oder 22,9 Prozent weniger als im Vormonat und 54 Personen oder 7,2 Prozent mehr als im Dezember des Vorjahres.

„Die Einschränkungen des Lockdown light führten erfreulicherweise nicht zu einer Zunahme von Entlassungen. Der Agenturbezirk Ludwigsburg blieb auch im Dezember der Bezirk in der Region Stuttgart mit der geringsten Arbeitslosigkeit. Allerdings reagierten die Unternehmen wieder mit mehr Zurückhaltung bei der Personalsuche und mit vermehrten Anzeigen auf Kurzarbeit“, beschreibt Martin Scheel, Leiter der Agentur für Arbeit Ludwigsburg, die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt.

In der Personengruppe zwischen 15 bis unter 25 Jahre ging die Arbeitslosigkeit im Dezember zum Vormonat um 6,8 Prozent oder 68 Personen zurück. Damit waren die Jüngeren im Landkreis Ludwigsburg zum Jahresende hin (Arbeitslosenquote U25: 2,9 Prozent) weniger stark von Arbeitslosigkeit betroffen als im Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg (Arbeitslosenquote U25: 3,3 Prozent).

Der Anstieg der Zahl der Langzeitarbeitslosen, also Personen die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind, setzte sich im Dezember fort. Diese stieg im aktuellen Berichtsmonat um 104 Personen oder 3,7 Prozent. Besonders betroffen sind dabei
geringqualifizierte und ältere Arbeitslose.

Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen getrennt

Im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) III, dem Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Ludwigsburg, lag die anteilige Arbeitslosenquote im Dezember bei 2,1 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent). Es waren 6.566 Menschen arbeitslos gemeldet, 43 oder 0,7 Prozent weniger als im Vormonat und 1.898 Personen oder 40,7 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

Im Rechtskreis Sozialgesetzbuch (SGB) II, dem Zuständigkeitsbereich des kommunalen Jobcenters Landkreis Ludwigsburg, lag die anteilige Arbeitslosenquote im aktuellen Berichtsmonat bei 1,5 Prozent (Vorjahr 1,3 Prozent). Hier waren 4.618 erwerbsfähige Menschen arbeitslos gemeldet, 11 Personen oder 0,2 Prozent weniger als im Vormonat und 470 Personen oder 11,3 Prozent mehr als im Dezember 2019.

Geringere Nachfrage nach Arbeitskräften

Der Anfang November verhängte Lockdown light führte im aktuellen Berichtsmonat zu einem deutlichen Rückgang der Stellenmeldungen. Die Unternehmen meldeten 680 neue Arbeitsstellen, das waren 328 oder 32,5 Prozent weniger als im November und 204 (23,1 Prozent) weniger als im Vorjahresmonat. Bei der Agentur für Arbeit Ludwigsburg waren im Dezember 2.775 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen im Bestand, 16 Stellen oder 0,6 Prozent weniger als im Vormonat und 554 oder 16,6 Prozent weniger als im Dezember vor einem Jahr.

red

Vier mobile Impfteams starten heute Vorbereitungen im Landkreis Ludwigsburg

LUDWIGSBURG. Nachdem das Land für den 15. Januar 2021 die erste Lieferung von Impfstoff in die Kreisimpfzentren angekündigt hat, beginnen heute die vorbereitenden Maßnahmen durch die mobilen Impfteams (MIT) des Landkreises.

Die Arbeitsgruppe MIT des Landkreises, welche aus den Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes, dem Malteser Hilfsdienst und dem Landratsamt Ludwigsburg besteht, möchte bereits im Vorfeld mit den Aufklärungsgesprächen in den Pflegeheimen beginnen, wie es aus einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung vom Ludwigsburger Landratsamt heißt.

Obwohl der Impfstoff frühestens in zehn Tagen zur Verfügung steht, werden schon jetzt die insgesamt 74 Pflegeheime im Landkreis nach und nach angefahren. Die Aufklärung der impfbereiten Heimbewohner ist ein wichtiger Baustein im gesamten Impfprozess, welcher einen relativ großen Zeitaufwand in Anspruch nimmt. Sobald der Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht, kann dann deutlich schneller die eigentliche Impfung durchgeführt werden, weil die Aufklärungsgespräche bereits zu großen Teilen erfolgt sind.

Die Impfungen in den Pflegeheimen werden weiterhin bis zum 15. Januar von den Mobilen Impfteams des Landesimpfzentrums (Robert-Bosch-Krankenhaus) vorgenommen.

red

Seite 1639 von 2301
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973 974 975 976 977 978 979 980 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999 1.000 1.001 1.002 1.003 1.004 1.005 1.006 1.007 1.008 1.009 1.010 1.011 1.012 1.013 1.014 1.015 1.016 1.017 1.018 1.019 1.020 1.021 1.022 1.023 1.024 1.025 1.026 1.027 1.028 1.029 1.030 1.031 1.032 1.033 1.034 1.035 1.036 1.037 1.038 1.039 1.040 1.041 1.042 1.043 1.044 1.045 1.046 1.047 1.048 1.049 1.050 1.051 1.052 1.053 1.054 1.055 1.056 1.057 1.058 1.059 1.060 1.061 1.062 1.063 1.064 1.065 1.066 1.067 1.068 1.069 1.070 1.071 1.072 1.073 1.074 1.075 1.076 1.077 1.078 1.079 1.080 1.081 1.082 1.083 1.084 1.085 1.086 1.087 1.088 1.089 1.090 1.091 1.092 1.093 1.094 1.095 1.096 1.097 1.098 1.099 1.100 1.101 1.102 1.103 1.104 1.105 1.106 1.107 1.108 1.109 1.110 1.111 1.112 1.113 1.114 1.115 1.116 1.117 1.118 1.119 1.120 1.121 1.122 1.123 1.124 1.125 1.126 1.127 1.128 1.129 1.130 1.131 1.132 1.133 1.134 1.135 1.136 1.137 1.138 1.139 1.140 1.141 1.142 1.143 1.144 1.145 1.146 1.147 1.148 1.149 1.150 1.151 1.152 1.153 1.154 1.155 1.156 1.157 1.158 1.159 1.160 1.161 1.162 1.163 1.164 1.165 1.166 1.167 1.168 1.169 1.170 1.171 1.172 1.173 1.174 1.175 1.176 1.177 1.178 1.179 1.180 1.181 1.182 1.183 1.184 1.185 1.186 1.187 1.188 1.189 1.190 1.191 1.192 1.193 1.194 1.195 1.196 1.197 1.198 1.199 1.200 1.201 1.202 1.203 1.204 1.205 1.206 1.207 1.208 1.209 1.210 1.211 1.212 1.213 1.214 1.215 1.216 1.217 1.218 1.219 1.220 1.221 1.222 1.223 1.224 1.225 1.226 1.227 1.228 1.229 1.230 1.231 1.232 1.233 1.234 1.235 1.236 1.237 1.238 1.239 1.240 1.241 1.242 1.243 1.244 1.245 1.246 1.247 1.248 1.249 1.250 1.251 1.252 1.253 1.254 1.255 1.256 1.257 1.258 1.259 1.260 1.261 1.262 1.263 1.264 1.265 1.266 1.267 1.268 1.269 1.270 1.271 1.272 1.273 1.274 1.275 1.276 1.277 1.278 1.279 1.280 1.281 1.282 1.283 1.284 1.285 1.286 1.287 1.288 1.289 1.290 1.291 1.292 1.293 1.294 1.295 1.296 1.297 1.298 1.299 1.300 1.301 1.302 1.303 1.304 1.305 1.306 1.307 1.308 1.309 1.310 1.311 1.312 1.313 1.314 1.315 1.316 1.317 1.318 1.319 1.320 1.321 1.322 1.323 1.324 1.325 1.326 1.327 1.328 1.329 1.330 1.331 1.332 1.333 1.334 1.335 1.336 1.337 1.338 1.339 1.340 1.341 1.342 1.343 1.344 1.345 1.346 1.347 1.348 1.349 1.350 1.351 1.352 1.353 1.354 1.355 1.356 1.357 1.358 1.359 1.360 1.361 1.362 1.363 1.364 1.365 1.366 1.367 1.368 1.369 1.370 1.371 1.372 1.373 1.374 1.375 1.376 1.377 1.378 1.379 1.380 1.381 1.382 1.383 1.384 1.385 1.386 1.387 1.388 1.389 1.390 1.391 1.392 1.393 1.394 1.395 1.396 1.397 1.398 1.399 1.400 1.401 1.402 1.403 1.404 1.405 1.406 1.407 1.408 1.409 1.410 1.411 1.412 1.413 1.414 1.415 1.416 1.417 1.418 1.419 1.420 1.421 1.422 1.423 1.424 1.425 1.426 1.427 1.428 1.429 1.430 1.431 1.432 1.433 1.434 1.435 1.436 1.437 1.438 1.439 1.440 1.441 1.442 1.443 1.444 1.445 1.446 1.447 1.448 1.449 1.450 1.451 1.452 1.453 1.454 1.455 1.456 1.457 1.458 1.459 1.460 1.461 1.462 1.463 1.464 1.465 1.466 1.467 1.468 1.469 1.470 1.471 1.472 1.473 1.474 1.475 1.476 1.477 1.478 1.479 1.480 1.481 1.482 1.483 1.484 1.485 1.486 1.487 1.488 1.489 1.490 1.491 1.492 1.493 1.494 1.495 1.496 1.497 1.498 1.499 1.500 1.501 1.502 1.503 1.504 1.505 1.506 1.507 1.508 1.509 1.510 1.511 1.512 1.513 1.514 1.515 1.516 1.517 1.518 1.519 1.520 1.521 1.522 1.523 1.524 1.525 1.526 1.527 1.528 1.529 1.530 1.531 1.532 1.533 1.534 1.535 1.536 1.537 1.538 1.539 1.540 1.541 1.542 1.543 1.544 1.545 1.546 1.547 1.548 1.549 1.550 1.551 1.552 1.553 1.554 1.555 1.556 1.557 1.558 1.559 1.560 1.561 1.562 1.563 1.564 1.565 1.566 1.567 1.568 1.569 1.570 1.571 1.572 1.573 1.574 1.575 1.576 1.577 1.578 1.579 1.580 1.581 1.582 1.583 1.584 1.585 1.586 1.587 1.588 1.589 1.590 1.591 1.592 1.593 1.594 1.595 1.596 1.597 1.598 1.599 1.600 1.601 1.602 1.603 1.604 1.605 1.606 1.607 1.608 1.609 1.610 1.611 1.612 1.613 1.614 1.615 1.616 1.617 1.618 1.619 1.620 1.621 1.622 1.623 1.624 1.625 1.626 1.627 1.628 1.629 1.630 1.631 1.632 1.633 1.634 1.635 1.636 1.637 1.638 1.639 1.640 1.641 1.642 1.643 1.644 1.645 1.646 1.647 1.648 1.649 1.650 1.651 1.652 1.653 1.654 1.655 1.656 1.657 1.658 1.659 1.660 1.661 1.662 1.663 1.664 1.665 1.666 1.667 1.668 1.669 1.670 1.671 1.672 1.673 1.674 1.675 1.676 1.677 1.678 1.679 1.680 1.681 1.682 1.683 1.684 1.685 1.686 1.687 1.688 1.689 1.690 1.691 1.692 1.693 1.694 1.695 1.696 1.697 1.698 1.699 1.700 1.701 1.702 1.703 1.704 1.705 1.706 1.707 1.708 1.709 1.710 1.711 1.712 1.713 1.714 1.715 1.716 1.717 1.718 1.719 1.720 1.721 1.722 1.723 1.724 1.725 1.726 1.727 1.728 1.729 1.730 1.731 1.732 1.733 1.734 1.735 1.736 1.737 1.738 1.739 1.740 1.741 1.742 1.743 1.744 1.745 1.746 1.747 1.748 1.749 1.750 1.751 1.752 1.753 1.754 1.755 1.756 1.757 1.758 1.759 1.760 1.761 1.762 1.763 1.764 1.765 1.766 1.767 1.768 1.769 1.770 1.771 1.772 1.773 1.774 1.775 1.776 1.777 1.778 1.779 1.780 1.781 1.782 1.783 1.784 1.785 1.786 1.787 1.788 1.789 1.790 1.791 1.792 1.793 1.794 1.795 1.796 1.797 1.798 1.799 1.800 1.801 1.802 1.803 1.804 1.805 1.806 1.807 1.808 1.809 1.810 1.811 1.812 1.813 1.814 1.815 1.816 1.817 1.818 1.819 1.820 1.821 1.822 1.823 1.824 1.825 1.826 1.827 1.828 1.829 1.830 1.831 1.832 1.833 1.834 1.835 1.836 1.837 1.838 1.839 1.840 1.841 1.842 1.843 1.844 1.845 1.846 1.847 1.848 1.849 1.850 1.851 1.852 1.853 1.854 1.855 1.856 1.857 1.858 1.859 1.860 1.861 1.862 1.863 1.864 1.865 1.866 1.867 1.868 1.869 1.870 1.871 1.872 1.873 1.874 1.875 1.876 1.877 1.878 1.879 1.880 1.881 1.882 1.883 1.884 1.885 1.886 1.887 1.888 1.889 1.890 1.891 1.892 1.893 1.894 1.895 1.896 1.897 1.898 1.899 1.900 1.901 1.902 1.903 1.904 1.905 1.906 1.907 1.908 1.909 1.910 1.911 1.912 1.913 1.914 1.915 1.916 1.917 1.918 1.919 1.920 1.921 1.922 1.923 1.924 1.925 1.926 1.927 1.928 1.929 1.930 1.931 1.932 1.933 1.934 1.935 1.936 1.937 1.938 1.939 1.940 1.941 1.942 1.943 1.944 1.945 1.946 1.947 1.948 1.949 1.950 1.951 1.952 1.953 1.954 1.955 1.956 1.957 1.958 1.959 1.960 1.961 1.962 1.963 1.964 1.965 1.966 1.967 1.968 1.969 1.970 1.971 1.972 1.973 1.974 1.975 1.976 1.977 1.978 1.979 1.980 1.981 1.982 1.983 1.984 1.985 1.986 1.987 1.988 1.989 1.990 1.991 1.992 1.993 1.994 1.995 1.996 1.997 1.998 1.999 2.000 2.001 2.002 2.003 2.004 2.005 2.006 2.007 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 2.013 2.014 2.015 2.016 2.017 2.018 2.019 2.020 2.021 2.022 2.023 2.024 2.025 2.026 2.027 2.028 2.029 2.030 2.031 2.032 2.033 2.034 2.035 2.036 2.037 2.038 2.039 2.040 2.041 2.042 2.043 2.044 2.045 2.046 2.047 2.048 2.049 2.050 2.051 2.052 2.053 2.054 2.055 2.056 2.057 2.058 2.059 2.060 2.061 2.062 2.063 2.064 2.065 2.066 2.067 2.068 2.069 2.070 2.071 2.072 2.073 2.074 2.075 2.076 2.077 2.078 2.079 2.080 2.081 2.082 2.083 2.084 2.085 2.086 2.087 2.088 2.089 2.090 2.091 2.092 2.093 2.094 2.095 2.096 2.097 2.098 2.099 2.100 2.101 2.102 2.103 2.104 2.105 2.106 2.107 2.108 2.109 2.110 2.111 2.112 2.113 2.114 2.115 2.116 2.117 2.118 2.119 2.120 2.121 2.122 2.123 2.124 2.125 2.126 2.127 2.128 2.129 2.130 2.131 2.132 2.133 2.134 2.135 2.136 2.137 2.138 2.139 2.140 2.141 2.142 2.143 2.144 2.145 2.146 2.147 2.148 2.149 2.150 2.151 2.152 2.153 2.154 2.155 2.156 2.157 2.158 2.159 2.160 2.161 2.162 2.163 2.164 2.165 2.166 2.167 2.168 2.169 2.170 2.171 2.172 2.173 2.174 2.175 2.176 2.177 2.178 2.179 2.180 2.181 2.182 2.183 2.184 2.185 2.186 2.187 2.188 2.189 2.190 2.191 2.192 2.193 2.194 2.195 2.196 2.197 2.198 2.199 2.200 2.201 2.202 2.203 2.204 2.205 2.206 2.207 2.208 2.209 2.210 2.211 2.212 2.213 2.214 2.215 2.216 2.217 2.218 2.219 2.220 2.221 2.222 2.223 2.224 2.225 2.226 2.227 2.228 2.229 2.230 2.231 2.232 2.233 2.234 2.235 2.236 2.237 2.238 2.239 2.240 2.241 2.242 2.243 2.244 2.245 2.246 2.247 2.248 2.249 2.250 2.251 2.252 2.253 2.254 2.255 2.256 2.257 2.258 2.259 2.260 2.261 2.262 2.263 2.264 2.265 2.266 2.267 2.268 2.269 2.270 2.271 2.272 2.273 2.274 2.275 2.276 2.277 2.278 2.279 2.280 2.281 2.282 2.283 2.284 2.285 2.286 2.287 2.288 2.289 2.290 2.291 2.292 2.293 2.294 2.295 2.296 2.297 2.298 2.299 2.300 2.301