Erfolg für Verbraucher: BGH erklärt Reservierungsverträge von Immobilienmaklern für unwirksam

Immobilienmakler dürfen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Reservierungsgebühren von Kaufinteressenten verlangen. Entsprechende vereinbarte Verpflichtungen seien unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Konkret ging es in dem Prozess um einen Fall aus Sachsen, bei dem eine Maklerin mit Kaufinteressierten einen Reservierungsvertrag geschlossen hatte.

Damit hatte sie sich verpflichtetet, das Grundstück gegen Zahlung einer Gebühr bis zu einem festgelegten Datum für die Interessenten vorzuhalten. Nachdem diese später vom Kauf Abstand genommen hatten, verlangten sie die Rückzahlung dieser Gebühr und verklagten dementsprechend die Maklerin. In den Vorinstanzen war die Klage abgewiesen worden, der BGH entschied nun aber zugunsten der Kläger.

Begründet wurde das Urteil damit, dass es sich beim Reservierungsvertrag nach dem Inhalt der getroffenen Abreden nicht um eine eigenständige Vereinbarung, sondern um eine den Maklervertrag ergänzende Regelung handele. Dass er in Form eines gesonderten Vertragsdokuments geschlossen wurde und später als der Maklervertrag zustande kam, stehe dem nicht entgegen, so die Karlsruher Richter. Der Reservierungsvertrag benachteilige die Maklerkunden “unangemessen” und sei daher unwirksam, weil die Rückzahlung der Gebühr ausnahmslos ausgeschlossen sei und sich aus dem Vertrag weder für die Kunden nennenswerte Vorteile ergäben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen sei.

Außerdem komme er der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Provision zugunsten des Maklers gleich. Das widerspreche dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrags, wonach eine Provision nur geschuldet sei, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt habe, so das Gericht (Urteil vom 20. April 2023 – I ZR 113/22).

red

Baden-Württembergs Umweltministerin erwartet Rekordzahl neuer Windräder bis 2030

Stuttgart – Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) erwartet beim Ausbau der Windkraft in den nächsten Jahren einen Boom im Land. “Bei den Treffen mit den Vertretern der Landkreise, der Kommunen und der Windkraftbranche höre ich, dass die Zahl der Projekte in der Pipeline regelrecht explodiert”, sagte sie dem “Mannheimer Morgen” (Samstagausgabe). Nach der großen Flaute habe sich der Wind buchstäblich gedreht.

“Wir haben jetzt starken Rückenwind”, sagte sie. Die Ministerin bekräftigte, dass die Vorgabe von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) – 1.200 bis 1.300 neue Windräder bis 2030 – eingehalten werde. Die Koalitionspartner würden nun bei der Energiewende an einem Strang ziehen: “Es ist schon so, dass es jetzt zusammen mit der CDU richtig vorwärtsgeht. Das ist eine andere Grundlage als in der vergangenen Legislaturperiode.” Scharfe Kritik übte die Ministerin daran, dass es beim neuen bundesweiten Heizungsgesetz “viele Fehlinformationen in der Öffentlichkeit” gegeben habe. “Interessierte Kreise stechen etwas durch, das verkürzt oder im Falle eines Heizungsverbots schlicht falsch ist, und dann wird darüber öffentlich diskutiert. Da kann ich schon verstehen, dass jemand, der so eine Heizung im Keller hat, denkt: Um Gottes willen, was kommt da auf mich zu”, sagte Walker.

red

Mieterbund kritisiert Regierung: Neue Heizungen mit erneuerbaren Energien belasten Mieter zu stark

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hat den Entwurf der Bundesregierung für die Umstellung auf neue Heizungen mit erneuerbaren Energien kritisiert. Der Deutsche Mieterbund unterstütze das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieter sichergestellt werde. “Das schafft der vorliegende Entwurf aber nur ansatzweise und weist zu viele Ausnahmen auf”, sagte Siebenkotten der “Rheinischen Post” (Donnerstag).

Er schütze Mieter nicht vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungsaustausches, da nur in Ausnahmefällen geringere Investitionskosten als bisher auf die Mieter abgewälzt werden könnten. Am Ende zahle die Investition allein der Mieter über die Modernisierungsmieterhöhung. “Zudem drohen Mietern hohe Energiekosten, wenn zum Beispiel teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermieter eingebaut werden”, so Siebenkotten.

Eine grundlegende Reform der Modernisierungsumlage und bezahlbare Energiepreise nach dem Heizungswechsel seien nötig. Die Vorschläge für die soziale Abfederung durch Förderboni würden im Mietwohnungsbereich nicht helfen, denn sie adressierten nur Eigentümer, so der Mieterbund-Präsident.

red

Studie enthüllt: Fast die Hälfte der 15- bis 30-Jährigen setzt sich ehrenamtlich für soziale und politische Ziele ein

Rund die Hälfte der jungen Menschen in Deutschland engagiert sich ehrenamtlich. Das geht aus einer Studie des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag der Beratungsfirma Baulig Consulting hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. Unter den 3.000 Befragten setzen sich demnach 49 Prozent der sogenannten “Gen Z”, also der 15- bis 30-Jährigen, in ihrer Freizeit für soziale und politische Ziele ein.

Das unentgeltliche Engagement steigt demnach mit einem höheren Einkommen. So setzen sich Menschen, die weniger als 100 Euro zur Verfügung haben, mit 37 Prozent weniger aktiv im Ehrenamt ein als diejenigen, die 2.000 bis 4.000 Euro bekommen, heißt es in der Studie. Hier liege der Anteil an den Gemeinwohlorientierten bei 64 Prozent.

Der größte Anteil derjenigen, die bei einer freiwilligen Feuerwehr oder einem Rettungsdienst aktiv sind, verdienen demnach 4.000 Euro oder mehr. Aus der Studie ergibt sich, dass sich zwar knapp drei Viertel der jungen Deutschen für Politik interessieren, aber sich nur zwei Prozent davon aktiv bei einer Partei engagieren. Die Studienergebnisse machen deutlich, dass auch hier das Einkommen eine Rolle spielt.

Erst ab einem Einkommen von 2.000 Euro steigt das Engagement in den Parteien auf sieben Prozent. Vereine und Initiativen haben trotz des Engagements der jungen Menschen große Sorgen, sagte Katarina Peranic, Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. “Viele von ihnen haben während der Pandemie Mitglieder verloren. Groß sind die Nachwuchssorgen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen”, sagte sie den Funke-Zeitungen. Interessant findet Peranic auch, dass das freiwillige Engagement in informellen Rahmen – zum Beispiel in Initiativen – zugenommen habe, besonders dort, wo weniger Führungspositionen zu besetzen wären. Sie weist zudem darauf hin, dass diejenigen bedacht werden müssten, die einen erschwerten Zugang zum Engagement haben.

“Menschen mit Behinderung, Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, bildungsbenachteiligte Menschen. Diese sollten unbedingt mitgedacht und angesprochen werden”, so Peranic. “Engagement ist immer auch ein wichtiger Baustein für Beteiligung.”

red

Brand in Kornwestheimer Vereinsgaststätte verursacht Schaden in Höhe von 50.000 Euro

Kornwestheim – Am Dienstagmittag (18.04.2023) kam es in einer Vereinsgaststätte in der Aldinger Straße in Kornwestheim zu einem Brand. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 50.000 Euro. Vermutlich war das Feuer in einem Zwischendach oberhalb der Küche ausgebrochen, möglicherweise aufgrund von entzündetem Fett im Bereich der Dunstabzugshaube. Ein Verantwortlicher hatte versucht, die Flammen über das Dach zu löschen, was zu einer Verpuffung führte. Eine 60-jährige Frau, die sich in der Nähe der Dunstabzugshaube aufhielt, erlitt dabei Brandverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Die Freiwillige Feuerwehr Kornwestheim wurde alarmiert und rückte mit 30 Einsatzkräften und sieben Fahrzeugen aus. Sie konnte den Brand schnell unter Kontrolle bringen, musste jedoch Teile des Daches abtragen, um das Feuer vollständig zu löschen.

Die genauen Umstände des Brandes sind noch unklar und werden von der Polizei untersucht. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf etwa 50.000 Euro.

+++

Korntal-Münchingen: 50-Jährige legt sich mit Polizei an

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung wird sich eine 50 Jahre alte Frau verantworten müssen, die sich in der Nacht zum Mittwoch (19.04.2023) mit Polizistinnen und Polizisten angelegt hat. Ein Taxifahrer hatte die Polizei gegen 23.45 Uhr verständigt, da die Frau, die vermutlich Alkohol konsumiert hatte, mit einem PKW davonfahren wollte. Gegenüber den Beamtinnen und Beamten, die sie hierauf in der Heinrich-Lanz-Straße in Münchingen kontrollieren wollten, verhielt sich die 50-Jährige aufbrausend und uneinsichtig. Da sie allerdings einen stark alkoholisierten Eindruck machte, sollten die Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt werden, um eine mögliche Fahrt zu verhindern. Hierauf schlug die Frau einem Beamten in Gesicht. Aufgrund ihres Verhaltens sollte sie in Gewahrsam genommen werden, worauf sich ihre Aggressivität steigerte und sie sich heftig gegen das Anlegen der Handschließen wehrte. Sie musste letztlich zu Boden gebracht werden und beleidigte währenddessen alle Einsatzkräfte auf das Übelste. Während der Widerstandhandlungen erlitten drei der Einsatzkräfte leichte Verletzungen. Die Frau musste schließlich bis Mittwochmorgen in der Gewahrsamseinrichtung des Polizeireviers Ditzingen bleiben.

+++

Remseck am Neckar-Neckarrems: Unfall führt zu Sperrung der Fellbacher Straße

Mehr als eineinhalb Stunden musste die Fellbacher Straße in Neckarrems nach einem Unfall am Mittwochmorgen (18.04.202), gegen 05.30 Uhr, gesperrt werden. Ein 69 Jahre alter BMW-Lenker, der einen 40 Jahre alten Beifahrer an Bord hatte, wollte im Bereich einer leichten, ansteigenden Rechtskurve trotz Überholverbots einen noch unbekannten Radfahrer überholen, der in Richtung Fellbach unterwegs war. Hierbei übersah er vermutlich zwei ihm entgegenkommende Fahrzeuge. Der 69-Jährige, der bereits zum Überholen angesetzt hatte, versuchte, wie auch der entgegenkommende 41-jährige VW Golf-Lenker, noch auszuweichen. Aber es gelang beiden nicht mehr eine Kollision zu verhindern. Der hinter dem Golf fahrende 33 Jahre alte VW Polo-Lenker konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und stieß ebenfalls mit dem BMW zusammen, worauf sich beide PKW drehten und die Fellbacher Straße in beide Richtungen blockierten. Der 69 Jahre alte Mann und der 33-Jährige erlitten leichte Verletzungen. Ihre beiden Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der VW Golf blieb fahrbereit. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf etwa 20.000 Euro geschätzt. Da die Fellbacher Straße zu Unfallaufnahme gesperrt werden musste, wurde der ankommende Verkehr über Waiblingen-Hegnach umgeleitet. Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154 1313-0 oder per E-Mail: kornwestheim.prev@polizei.bwl.de, bittet insbesondere den noch unbekannten Radfahrer sich zu melden.

+++

Ludwigsburg: Einbruch in Ärztehaus

In der Nacht zum Mitttwoch (18.04.2023) brachen noch unbekannte Täter in ein Ärztehaus in der Solitudestraße in Ludwigsburg ein. Gemäß den bisherigen Ermittlungen betraten die Unbekannten das Gebäude über einen der vorhandenen Zugänge. Anschließend schlugen sie die Eingangstüren von insgesamt drei Praxen im zweiten und dritten Obergeschoss ein. Mutmaßlich lösten sie hierdurch einen Einbruchsalarm aus. Das Gebäude wurde im weiteren Verlauf von Polizeibeamtinnen und -beamten umstellt und durchsucht. Es konnten jedoch keine Personen mehr angetroffen werden. Ob die Täter etwas entwendeten oder sich ohne Beute wieder aus dem Staub machten, steht derzeit noch nicht fest. Die Höhe des Sachschadens konnte abschließend ebenfalls noch nicht beziffert werden. Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353 oder per E-Mail: ludwigsburg.prev@polizei.bwl.de, bittet Zeugen, die Hinweise geben können, sich zu melden.

+++

Mundelsheim: Kaminbrand

Am Dienstagabend, gegen 19.35 Uhr, wurde in der Straße “Kalkgraben” in Mundelsheim ein Kaminbrand entdeck. Die Freiwilligen Feuerwehren Mundelsheim und Großbottwar rückten mit fünf Fahrzeugen und 32 Einsatzkräften aus. Die genaue Brandursache konnte nicht ermittelt werden.

+++

Erligheim: Diebstahl aus Rohbau

Zwischen Montag (17.04.2023) 17.30 Uhr und Dienstag (18.04.2023) 07.30 Uhr stahlen noch unbekannte Täter aus einem Rohbau im Schönblickweg in Erligheim diverse Gegenstände. Vermutlich gelangten die Täter über ein Fenster, das mit einer Plane abgehängt worden war, in das Gebäudeinnere. Die Diebe entwendeten unter anderem drei Kisten, in denen sich Messingverbindungen befanden, etwa zehn Akkus für verschiedene elektronische Werkzeuge, ein Heizgerät, mehrere Lüftungsgitter, sowie einen Koffer mit Werkzeugen. Im Gesamten dürfte sich der Wert des Diebesguts auf rund 7.000 Euro belaufen. Einem Zeugen war am Montagabend eine noch unbekannte Person aufgefallen, die sich in verdächtiger Weise im Bereich des Rohbaus bewegt habe. Es habe sich um einen schlanken, etwa 180 cm großen Mann in Arbeitskleidung gehandelt. Weitere Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Kirchheim am Neckar, Tel. 07143 89106-0 oder per E-Mail: bietigheim-bissingen.prev@polizei.bwl.de, in Verbindung zu setzen.

Asperg: Ford in Brand geraten

Vermutlich aufgrund eines technischen Defekts geriet am Dienstag (18.04.2023) gegen 15.50 Uhr in der Neuffenstraße in Asperg ein PKW in Brand. Die 35 Jahre alte Fahrerin des Ford hatte zunächst bemerkt, dass sich ihr PKW während der Fahrt unruhig verhielt. Hierauf stoppte sie bei Verwandten in der Neuffenstraße. Kurz darauf bemerkte die 35-Jährige Rauch und bereits leichte Flammenbildung im Motorraum. Sie brachte ihr dreijähriges Kind aus dem Fahrzeug, während zeitgleich bereits die Feuerwehr alarmiert wurde. Die Freiwillige Feuerwehr Asperg, die mit fünf Fahrzeugen und 32 Einsatzkräften ausrückte, konnte das vollständige Ausbrennen des Ford nicht mehr verhindern. Umliegende Gebäude oder Fahrzeuge wurden nicht in Mitleidenschaft gezogen. Der Ford wurde, nachdem die Löschmaßnahmen beendet waren, abgeschleppt. Der entstandene Sachschaden dürfte sich auf rund 8.000 Euro belaufen.

red

Champions-League-Aus für FC Bayern: Haaland bringt Manchester City ins Halbfinale

Der FC Bayern München ist nach einem 1:1 gegen Manchester City im Viertelfinal-Rückspiel aus der Champions League ausgeschieden. Mit einem Gesamtergebnis von 1:4 steht Manchester City im Halbfinale. Nach dem miserablen Ergebnis im Hinspiel waren die Hausherren zwar kampfeslustig in das Spiel gestartet, doch konnten sie zunächst ihre Energie nicht in Tore umsetzen.

Erling Haaland traf in der 57. Minute für Man City, nachdem er zuvor einen Handelfmeter vergeben hatte. In der 83. Minute verwandelte Joshua Kimmich einen Elfmeter und konnte immerhin für das Rückspiel den Ausgleich erzielen. Im parallel stattfindenden Viertelfinal-Hinspiel haben sich Inter Mailand und SL Benefica 3:3 getrennt.

Nach Hin- und Rückrunde steht es dort 5:3 und Inter zieht ins Halbfinale ein.

red

Ludwigsburg setzt neuen Meilenstein in der Patientenversorgung – Erstmals Drohnen im Einsatz

Stuttgart/Ludwigsburg/Markgröningen – Die schnelle Lieferung von lebensnotwendigen Medikamenten und medizinischen Geräten kann in vielen Fällen Leben retten. Doch was, wenn die herkömmlichen Wege der Lieferung nicht schnell genug sind oder schwer zugängliche Gebiete erreichen müssen? In solchen Situationen kann die Drohnenlieferung eine innovative Lösung sein.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat nach zwei Jahren Vorbereitung landesweit die Genehmigung für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite im Netzwerk der Helios Kliniken und der Kliniken der RKH Gesundheit erteilt. Der Betreiber der Flüge wird German Copters sein. Die Drohnenflüge werden zwischen den Helios-Kliniken Breisach und Müllheim (30 km) sowie zwischen den Kliniken der RKH Gesundheit in Ludwigsburg, Markgröningen und Mühlacker (31 km) beginnen.

Durch den Einsatz von Drohnen wird die medizinische Versorgung verbessert und die Umweltbelastung verringert. Die Flüge ermöglichen den schnellen Transport von Labor- oder Gewebeproben, Blutpräparaten und wichtigen Arzneimitteln und können zu einem besseren Behandlungsergebnis führen. Die Genehmigung wurde nur vier Monate nach der Antragstellung vom Regierungspräsidium Stuttgart erteilt. Damit wurde erstmals eine Zulassung komplexer Flugoperationen mit Drohnen außerhalb der Sichtweite nach europäischen Luftfahrtstandards und EASA-Richtlinien erteilt. Deutschland wird durch diese Zulassung Baden-Württemberg und Deutschland in Europa als führenden Technologiestandort im Bereich der Drohnentechnologie festigen.

Helios sieht sich als Vorreiter beim Einsatz von Drohnen in der Medizinlogistik im Regelbetrieb und möchte durch die neue Technologie die Qualität der medizinischen Behandlung weiter verbessern. Der Transport von Blut- oder Gewebeproben in der Luft ist schneller, zuverlässiger und umweltfreundlicher als auf der Straße. Der Einsatz von Drohnen ermöglicht eine höhere Flexibilität und Geschwindigkeit und macht unabhängiger vom Landverkehr. Durch innovative Konzepte wie die drohnenbasierte Logistik können völlig neue Perspektiven in Bezug auf Laborstandorte und deren Auslastung eröffnet werden. Die Kliniken der RKH Gesundheit erhoffen sich durch die Drohnenflüge eine verbesserte medizinische Versorgung und eine Entlastung des Straßenverkehrs.

Regierungspräsidentin Susanne Bay sieht in der Genehmigung der Drohnenflüge einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. “Die Betriebsgenehmigung von emissionsfreien Drohnen sei ein wichtiger Meilenstein und werde Deutschland als führenden Technologiestandort in Europa festigen”, teilte Bay mit.

red

Bio-Siegel für Kantinen: Bundesregierung bringt neues Label auf den Weg

Die Bundesregierung hat ein neues Bio-Label für Kantinen auf den Weg gebracht. Der Entwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt wurde, sieht ein Kennzeichnen für den Bio-Anteil in der sogenannten Außer-Haus-Verpflegung (AHV) in Bronze, Silber und Gold vor. Bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen demnach mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen.

Zudem soll Unternehmen ermöglicht werden, Bio-Zutaten auf den Speisekarten zu kennzeichnen. “Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben”, kommentierte Özdemir die Pläne. Zugleich stärke man den Ökolandbau, indem man die Nachfrage befördere.

“Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030”, so der Grünen-Politiker. Außerdem ermögliche man “mehr Transparenz” für Verbraucher.

red

Heizungswechsel ab 2024: Neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden

Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der unter anderem Regeln zum Heizungstausch enthält, wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab 1. Januar 2024 “möglichst” jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Bestehende Heizungen sind davon zunächst nicht betroffen, ebenso sollen Reparaturen möglich sein. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Regelung “technologieoffen” sein. Eigentümer sollen entweder eine “individuelle Lösung” umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil “rechnerisch nachweisen” oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen “pauschalen Erfüllungsoptionen” frei wählen können.

Zu Letzteren zählen demnach der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen sowie Heizungen auf der Basis von Solarthermie. Außerdem soll es die Möglichkeit von sogenannten “H2-Ready”-Gasheizungen geben. Dabei handelt es sich um Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind – allerdings nur, wenn es einen “rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan” für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen “grünen Gasen” und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Für bestehende Gebäude sind zudem Optionen wie Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen, vorgesehen. Der Entwurf enthält auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer sogenannten Heizungshavarie. Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, sollen demnach Übergangsfristen greifen (drei Jahre; bei Gasetagen “bis zu” 13 Jahre).

“Vorübergehend” kann zudem auch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Sollte ein Anschluss an ein Wärmenetz “absehbar” sein, gelten laut Entwurf Übergangsfristen von “bis zu” zehn Jahren. Die umstrittenen Ausnahmen von den Regeln für Gebäudeeigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind in dem beschlossenen Gesetzentwurf ebenfalls enthalten.

Auch eine “allgemeine Härtefallregelung” ist Teil des Pakets, wobei im Einzelfall berücksichtigt werden soll, ob die notwendigen Investitionen in einem “angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen”. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen sollen hier einfließen. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren plant die Regierung finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte die Pläne am Mittwoch. Er sprach von einer “wichtigen Modernisierungsoffensive”. Die geplante “Wärmewende” müsse jetzt beginnen.

“Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter.” Wer jetzt in eine neue Heizung investiere, müsse das “nachhaltig” tun. “Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 bis 30 Jahre”, so Habeck.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach unterdessen davon, dass jeder, der beim Heizen auf alte Technik setze, zunehmend in “Geldvernichtungstechnik” investiere. Mit dem Gesetzentwurf wolle man “Planungssicherheit” geben. Der Ausstieg aus dem bisherigen Heizsystem sei eine “Generationenaufgabe” und erfolge daher schrittweise.

Ab 2045 sollen fossile Brennstoffe komplett ausgeschlossen sein. Das Gesetz geht im nächsten Schritt in den parlamentarischen Diskurs. Dabei sind in der Regel noch durchaus größere Änderungen möglich, wobei es vor allem aus den Reihen der FDP zuletzt bereits Forderungen nach Korrekturen gegeben hatte.

red

Bürgerdialog gestartet: Stadtbahn Ludwigsburg will große Akzeptanz erreichen

Ludwigsburg – Ein weiterer Schritt in der Planung der Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg wurde am Montag (17. April) vom Zweckverband Stadtbahn unternommen. Auf der Tagesordnung der jüngsten Versammlung des Zweckverbands stand unter anderem die Vergabe der Ingenieurplanung für die Verkehrsanlagen sowie für die Ingenieurbauwerke inklusive Tragwerksplanung an eine Bietergemeinschaft.

Der Verwaltungsrat hatte bereits am 14. Februar beschlossen, diese Planungen an die Bietergemeinschaft Schüßler-Plan Ingenieursgesellschaft mbH/TTK TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH/DB Engineering & Consulting GmbH zu vergeben. Die Versammlung des Zweckverbands nahm davon Kenntnis.

„Das Projekt entwickelt sich sehr dynamisch – darüber sind wir froh“, sagte Landrat Dietmar Allgaier, Vorsitzender des Zweckverbands. „Ich freue mich sehr, dass nach langen Jahren der Diskussionen jetzt die Ingenieurplanung beginnt und wir damit in die konkrete Realisierungsphase der Stadtbahn eintreten“, so Landrat Allgaier.

Neben der Vergabe der Ingenieurplanung stehen noch zahlreiche weitere Untersuchungen und Planungspakete auf der Agenda. „Zurzeit läuft die Aufstellung der Fahrplan- und Betriebskonzepte”, so Frank von Meißner, Geschäftsführer des Zweckverbands. „Dabei definieren wir die Fahrzeiten und leiten daraus die exakten Begegnungsstellen auf der Markgröninger Bahn ab.“

Sehr zeitnah müssten aber auch die Umweltplanung, Fachgutachten für Schall und Erschütterung oder für elektromagnetische Verträglichkeit sowie weitere Ausrüstungsplanungen, beispielsweise für die Stellwerkstechnik, für die Oberleitung und für die Bahnübergänge, vergeben werden. „Dies bedeutet aber auch, dass wir das Personal des Zweckverbands moderat aufstocken werden müssen“, ergänzte Allgaier.

Eine weitere Alternative zur Schusterbahn wurde ebenfalls vorgestellt: eine alternierende Führung via Kornwestheim Rangierbahnhof nach Markgröningen beziehungsweise nach Kornwestheim Personenbahnhof. Dieses Alternativkonzept sei auf viel Interesse und Zustimmung gestoßen, da es voraussichtlich schneller und stu­fenweise realisierbar sei, berichtete Frank von Meißner. „Wir freuen uns, dass der Verband Region Stuttgart dieses Alternativkonzept nun im Detail und mit unserer Beteiligung untersuchen lässt“, so von Meißner.

Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Faktor in der Planung der Stadtbahn. Die Beteiligung der Bürgerschaft wurde bereits gestartet: „Die Erfahrungen mit der Beteiligung der Bürgerschaft bei der ersten Trassenbegehung am 11. März in der Ludwigsburger Weststadt waren sehr gut: Wir konnten hier viele Fragen beantworten und einige Anliegen mitnehmen“, so von Meißner.

Die nächsten Trassenbegehungen sind am 15. Juni in Markgröningen, am 21. Juni in Pattonville, am 26. Juni in Möglingen, am 7. Juli in der Lud- wigsburger Oststadt, am 14. Juli in Ludwigsburg-Oßweil (Süd) und am 17. Juli in Schwieberdingen.

Die geplante Stadtbahn soll auf der ehemaligen Schusterbahn-Trasse verkehren und die Stadtteile Ludwigsburg, Kornwestheim, Möglingen, Markgröningen und Schwieberdingen miteinander verbinden. Sie soll eine Entlastung für den Straßenverkehr bringen und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr verbessern.

red

 

Seite 861 von 2301
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973 974 975 976 977 978 979 980 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999 1.000 1.001 1.002 1.003 1.004 1.005 1.006 1.007 1.008 1.009 1.010 1.011 1.012 1.013 1.014 1.015 1.016 1.017 1.018 1.019 1.020 1.021 1.022 1.023 1.024 1.025 1.026 1.027 1.028 1.029 1.030 1.031 1.032 1.033 1.034 1.035 1.036 1.037 1.038 1.039 1.040 1.041 1.042 1.043 1.044 1.045 1.046 1.047 1.048 1.049 1.050 1.051 1.052 1.053 1.054 1.055 1.056 1.057 1.058 1.059 1.060 1.061 1.062 1.063 1.064 1.065 1.066 1.067 1.068 1.069 1.070 1.071 1.072 1.073 1.074 1.075 1.076 1.077 1.078 1.079 1.080 1.081 1.082 1.083 1.084 1.085 1.086 1.087 1.088 1.089 1.090 1.091 1.092 1.093 1.094 1.095 1.096 1.097 1.098 1.099 1.100 1.101 1.102 1.103 1.104 1.105 1.106 1.107 1.108 1.109 1.110 1.111 1.112 1.113 1.114 1.115 1.116 1.117 1.118 1.119 1.120 1.121 1.122 1.123 1.124 1.125 1.126 1.127 1.128 1.129 1.130 1.131 1.132 1.133 1.134 1.135 1.136 1.137 1.138 1.139 1.140 1.141 1.142 1.143 1.144 1.145 1.146 1.147 1.148 1.149 1.150 1.151 1.152 1.153 1.154 1.155 1.156 1.157 1.158 1.159 1.160 1.161 1.162 1.163 1.164 1.165 1.166 1.167 1.168 1.169 1.170 1.171 1.172 1.173 1.174 1.175 1.176 1.177 1.178 1.179 1.180 1.181 1.182 1.183 1.184 1.185 1.186 1.187 1.188 1.189 1.190 1.191 1.192 1.193 1.194 1.195 1.196 1.197 1.198 1.199 1.200 1.201 1.202 1.203 1.204 1.205 1.206 1.207 1.208 1.209 1.210 1.211 1.212 1.213 1.214 1.215 1.216 1.217 1.218 1.219 1.220 1.221 1.222 1.223 1.224 1.225 1.226 1.227 1.228 1.229 1.230 1.231 1.232 1.233 1.234 1.235 1.236 1.237 1.238 1.239 1.240 1.241 1.242 1.243 1.244 1.245 1.246 1.247 1.248 1.249 1.250 1.251 1.252 1.253 1.254 1.255 1.256 1.257 1.258 1.259 1.260 1.261 1.262 1.263 1.264 1.265 1.266 1.267 1.268 1.269 1.270 1.271 1.272 1.273 1.274 1.275 1.276 1.277 1.278 1.279 1.280 1.281 1.282 1.283 1.284 1.285 1.286 1.287 1.288 1.289 1.290 1.291 1.292 1.293 1.294 1.295 1.296 1.297 1.298 1.299 1.300 1.301 1.302 1.303 1.304 1.305 1.306 1.307 1.308 1.309 1.310 1.311 1.312 1.313 1.314 1.315 1.316 1.317 1.318 1.319 1.320 1.321 1.322 1.323 1.324 1.325 1.326 1.327 1.328 1.329 1.330 1.331 1.332 1.333 1.334 1.335 1.336 1.337 1.338 1.339 1.340 1.341 1.342 1.343 1.344 1.345 1.346 1.347 1.348 1.349 1.350 1.351 1.352 1.353 1.354 1.355 1.356 1.357 1.358 1.359 1.360 1.361 1.362 1.363 1.364 1.365 1.366 1.367 1.368 1.369 1.370 1.371 1.372 1.373 1.374 1.375 1.376 1.377 1.378 1.379 1.380 1.381 1.382 1.383 1.384 1.385 1.386 1.387 1.388 1.389 1.390 1.391 1.392 1.393 1.394 1.395 1.396 1.397 1.398 1.399 1.400 1.401 1.402 1.403 1.404 1.405 1.406 1.407 1.408 1.409 1.410 1.411 1.412 1.413 1.414 1.415 1.416 1.417 1.418 1.419 1.420 1.421 1.422 1.423 1.424 1.425 1.426 1.427 1.428 1.429 1.430 1.431 1.432 1.433 1.434 1.435 1.436 1.437 1.438 1.439 1.440 1.441 1.442 1.443 1.444 1.445 1.446 1.447 1.448 1.449 1.450 1.451 1.452 1.453 1.454 1.455 1.456 1.457 1.458 1.459 1.460 1.461 1.462 1.463 1.464 1.465 1.466 1.467 1.468 1.469 1.470 1.471 1.472 1.473 1.474 1.475 1.476 1.477 1.478 1.479 1.480 1.481 1.482 1.483 1.484 1.485 1.486 1.487 1.488 1.489 1.490 1.491 1.492 1.493 1.494 1.495 1.496 1.497 1.498 1.499 1.500 1.501 1.502 1.503 1.504 1.505 1.506 1.507 1.508 1.509 1.510 1.511 1.512 1.513 1.514 1.515 1.516 1.517 1.518 1.519 1.520 1.521 1.522 1.523 1.524 1.525 1.526 1.527 1.528 1.529 1.530 1.531 1.532 1.533 1.534 1.535 1.536 1.537 1.538 1.539 1.540 1.541 1.542 1.543 1.544 1.545 1.546 1.547 1.548 1.549 1.550 1.551 1.552 1.553 1.554 1.555 1.556 1.557 1.558 1.559 1.560 1.561 1.562 1.563 1.564 1.565 1.566 1.567 1.568 1.569 1.570 1.571 1.572 1.573 1.574 1.575 1.576 1.577 1.578 1.579 1.580 1.581 1.582 1.583 1.584 1.585 1.586 1.587 1.588 1.589 1.590 1.591 1.592 1.593 1.594 1.595 1.596 1.597 1.598 1.599 1.600 1.601 1.602 1.603 1.604 1.605 1.606 1.607 1.608 1.609 1.610 1.611 1.612 1.613 1.614 1.615 1.616 1.617 1.618 1.619 1.620 1.621 1.622 1.623 1.624 1.625 1.626 1.627 1.628 1.629 1.630 1.631 1.632 1.633 1.634 1.635 1.636 1.637 1.638 1.639 1.640 1.641 1.642 1.643 1.644 1.645 1.646 1.647 1.648 1.649 1.650 1.651 1.652 1.653 1.654 1.655 1.656 1.657 1.658 1.659 1.660 1.661 1.662 1.663 1.664 1.665 1.666 1.667 1.668 1.669 1.670 1.671 1.672 1.673 1.674 1.675 1.676 1.677 1.678 1.679 1.680 1.681 1.682 1.683 1.684 1.685 1.686 1.687 1.688 1.689 1.690 1.691 1.692 1.693 1.694 1.695 1.696 1.697 1.698 1.699 1.700 1.701 1.702 1.703 1.704 1.705 1.706 1.707 1.708 1.709 1.710 1.711 1.712 1.713 1.714 1.715 1.716 1.717 1.718 1.719 1.720 1.721 1.722 1.723 1.724 1.725 1.726 1.727 1.728 1.729 1.730 1.731 1.732 1.733 1.734 1.735 1.736 1.737 1.738 1.739 1.740 1.741 1.742 1.743 1.744 1.745 1.746 1.747 1.748 1.749 1.750 1.751 1.752 1.753 1.754 1.755 1.756 1.757 1.758 1.759 1.760 1.761 1.762 1.763 1.764 1.765 1.766 1.767 1.768 1.769 1.770 1.771 1.772 1.773 1.774 1.775 1.776 1.777 1.778 1.779 1.780 1.781 1.782 1.783 1.784 1.785 1.786 1.787 1.788 1.789 1.790 1.791 1.792 1.793 1.794 1.795 1.796 1.797 1.798 1.799 1.800 1.801 1.802 1.803 1.804 1.805 1.806 1.807 1.808 1.809 1.810 1.811 1.812 1.813 1.814 1.815 1.816 1.817 1.818 1.819 1.820 1.821 1.822 1.823 1.824 1.825 1.826 1.827 1.828 1.829 1.830 1.831 1.832 1.833 1.834 1.835 1.836 1.837 1.838 1.839 1.840 1.841 1.842 1.843 1.844 1.845 1.846 1.847 1.848 1.849 1.850 1.851 1.852 1.853 1.854 1.855 1.856 1.857 1.858 1.859 1.860 1.861 1.862 1.863 1.864 1.865 1.866 1.867 1.868 1.869 1.870 1.871 1.872 1.873 1.874 1.875 1.876 1.877 1.878 1.879 1.880 1.881 1.882 1.883 1.884 1.885 1.886 1.887 1.888 1.889 1.890 1.891 1.892 1.893 1.894 1.895 1.896 1.897 1.898 1.899 1.900 1.901 1.902 1.903 1.904 1.905 1.906 1.907 1.908 1.909 1.910 1.911 1.912 1.913 1.914 1.915 1.916 1.917 1.918 1.919 1.920 1.921 1.922 1.923 1.924 1.925 1.926 1.927 1.928 1.929 1.930 1.931 1.932 1.933 1.934 1.935 1.936 1.937 1.938 1.939 1.940 1.941 1.942 1.943 1.944 1.945 1.946 1.947 1.948 1.949 1.950 1.951 1.952 1.953 1.954 1.955 1.956 1.957 1.958 1.959 1.960 1.961 1.962 1.963 1.964 1.965 1.966 1.967 1.968 1.969 1.970 1.971 1.972 1.973 1.974 1.975 1.976 1.977 1.978 1.979 1.980 1.981 1.982 1.983 1.984 1.985 1.986 1.987 1.988 1.989 1.990 1.991 1.992 1.993 1.994 1.995 1.996 1.997 1.998 1.999 2.000 2.001 2.002 2.003 2.004 2.005 2.006 2.007 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 2.013 2.014 2.015 2.016 2.017 2.018 2.019 2.020 2.021 2.022 2.023 2.024 2.025 2.026 2.027 2.028 2.029 2.030 2.031 2.032 2.033 2.034 2.035 2.036 2.037 2.038 2.039 2.040 2.041 2.042 2.043 2.044 2.045 2.046 2.047 2.048 2.049 2.050 2.051 2.052 2.053 2.054 2.055 2.056 2.057 2.058 2.059 2.060 2.061 2.062 2.063 2.064 2.065 2.066 2.067 2.068 2.069 2.070 2.071 2.072 2.073 2.074 2.075 2.076 2.077 2.078 2.079 2.080 2.081 2.082 2.083 2.084 2.085 2.086 2.087 2.088 2.089 2.090 2.091 2.092 2.093 2.094 2.095 2.096 2.097 2.098 2.099 2.100 2.101 2.102 2.103 2.104 2.105 2.106 2.107 2.108 2.109 2.110 2.111 2.112 2.113 2.114 2.115 2.116 2.117 2.118 2.119 2.120 2.121 2.122 2.123 2.124 2.125 2.126 2.127 2.128 2.129 2.130 2.131 2.132 2.133 2.134 2.135 2.136 2.137 2.138 2.139 2.140 2.141 2.142 2.143 2.144 2.145 2.146 2.147 2.148 2.149 2.150 2.151 2.152 2.153 2.154 2.155 2.156 2.157 2.158 2.159 2.160 2.161 2.162 2.163 2.164 2.165 2.166 2.167 2.168 2.169 2.170 2.171 2.172 2.173 2.174 2.175 2.176 2.177 2.178 2.179 2.180 2.181 2.182 2.183 2.184 2.185 2.186 2.187 2.188 2.189 2.190 2.191 2.192 2.193 2.194 2.195 2.196 2.197 2.198 2.199 2.200 2.201 2.202 2.203 2.204 2.205 2.206 2.207 2.208 2.209 2.210 2.211 2.212 2.213 2.214 2.215 2.216 2.217 2.218 2.219 2.220 2.221 2.222 2.223 2.224 2.225 2.226 2.227 2.228 2.229 2.230 2.231 2.232 2.233 2.234 2.235 2.236 2.237 2.238 2.239 2.240 2.241 2.242 2.243 2.244 2.245 2.246 2.247 2.248 2.249 2.250 2.251 2.252 2.253 2.254 2.255 2.256 2.257 2.258 2.259 2.260 2.261 2.262 2.263 2.264 2.265 2.266 2.267 2.268 2.269 2.270 2.271 2.272 2.273 2.274 2.275 2.276 2.277 2.278 2.279 2.280 2.281 2.282 2.283 2.284 2.285 2.286 2.287 2.288 2.289 2.290 2.291 2.292 2.293 2.294 2.295 2.296 2.297 2.298 2.299 2.300 2.301