Baden-Württembergs Steuereinahmen sinken um fast 3,3 Milliarden

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Der Fiskus in Baden-Württemberg hat 2020 deutlich weniger Steuern eingenommen: Die Steuereinnahmen sanken um 8 Prozent (3,29 Milliarden Euro) auf rund 37,63 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte.

Die tatsächlichen Steuereinnahmen Baden-Württembergs sind 2020 weniger stark gesunken als in den Steuerschätzungen im September und November angenommen. Im Vergleich zur Steuerschätzung vom November 2020 lagen sie um 0,54 Milliarden Euro höher. Gegenüber dem zweiten Nachtrag zum Haushalt 2020/21 sind sie rund 1,22 Milliarden Euro höher ausgefallen. Der zweite Nachtragshaushalt basiert auf der Steuerschätzung vom September, heißt es in der Mitteilung weiter.

„Vor allem im Dezember haben die Steuereinnahmen die Prognosen übertroffen”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Die wirtschaftliche Entwicklung war besser als erwartet. Die umfangreichen Hilfen, mit denen der Bund und das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Selbstständige in der Pandemie unterstützen, wirken.” Sitzmann wies jedoch darauf hin, dass gegenüber dem Steuerergebnis von 2019 für 2020 weiter ein dickes Minus stehe: Nach rund 40,92 Milliarden Euro im vorherigen Jahr verbuchte das Land 2020 rund 37,63 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Das sind 3,29 Milliarden Euro weniger, ein Minus von acht Prozent.

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Die Feststellung des Steuerergebnisses ist ein Zwischenstand auf dem Weg zum Haushaltsabschluss für 2020. Sie lässt noch keine Schlüsse auf einen Haushaltsüberschuss zu. Dafür werden nun zunächst alle getätigten Ausgaben und Einnahmen einander gegenübergestellt. In aller Regel sind im Haushaltsplan mehr Ausgaben enthalten als tatsächlich abfließen. Viele Ausgabeermächtigungen, die nicht in Anspruch genommen wurden, können im Bedarfsfall als sogenannte Ausgabereste in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Damit ist gewährleistet, dass beispielsweise die Auszahlung von im Jahr 2020 erteilten Förderbescheiden im darauffolgenden Jahr getätigt werden kann. Erst im rechnungsmäßigen Gesamtergebnis zum Haushalt sind diese Ausgabereste berücksichtigt. Dann steht fest, ob es einen Überschuss gibt – und in welcher Höhe.

red