Sie sind hilfreich, können im Zweifelsfall richtig Geld einsparen – oder aber kosten. Und außerdem ist ihre Benutzung auch noch verboten. Die Rede ist von Radar-Warn-Apps.
Die Blitzer-Melder lassen sich auf jedes Smartphone laden und sind teilweise bereits auf Navigationsgeräten vorinstalliert. Die Gesetzeslage: Man darf sie downloaden, aber nicht während der Fahrt nutzen. Doch an dieses Verbot halten sich nur zwei Drittel der Autofahrer. Jeder Dritte lässt die kleinen Helferlein zumindest manchmal nach Radarfallen suchen, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von AutoScout24. Demnach hat jeder zehnte Fahrer die Blitzer-App immer beziehungsweise meistens aktiviert.
Konkret haben sie sechs Prozent dauernd, fünf Prozent meistens in Betrieb. Jeder Zehnte (11,0 Prozent) gibt an, den Radarwarner während der Fahrt “gelegentlich” zu verwenden, 13 Prozent machen dies eher selten. Immerhin jeder zweite Autofahrer (49 Prozent) beteuert aber, eine komplett weiße Weste zu haben und die Blitzer-App nie während der Fahrt einzuschalten. “Und 15 Prozent der Befragten wissen nicht, was es mit einem solchen Dienst überhaupt auf sich hat – und nutzen sie somit ebenfalls nicht”, heißt es bei dem Online-Portal.
Die juristischen Regelungen zu diesem Thema sind vertrackt. So ist der Besitz einer App mit Blitzer-Warnfunktion zwar genauso erlaubt wie derjenige eines Navigationsgeräts mit diesem Service. Man darf sie sogar nutzen – allerdings nicht während der Fahrt. Genauer: Der Fahrzeuglenker darf das nicht tun, aber der Beifahrer. Erlaubt ist es auch, sich vor Fahrtantritt über Blitzer-Stationen auf der Route zu informieren.
Wer mit eingeschaltetem Radarfallen-Alarm in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit 75 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Strafen in den EU-Nachbarländern sind zum Teil noch deutlich höher.
Rudolf Huber / glp