Breuningerland Ludwigsburg: Gericht stoppt Erweiterung

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Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat auf Antrag der Städte Tamm und Bietigheim-Bissingen den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord” der Stadt Ludwigsburg vom 4. Dezember 2018 für unwirksam erklärt. Der Bebauungsplan betrifft das „Breuningerland“ in Ludwigsburg.

 Zur Urteilbegründung hat das Gericht keine Angaben gemacht.  Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Stadt Ludwigsburg kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (Az. 3 S 3115/19).

Die Stadt Bietigheim-Bissingen und Tamm klagten gegen die Erweiterung, da sie zuvor nicht in das Verfahren mit einbezogen waren.

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red