Tierquälerei? Breuningerland Ludwigsburg weist Anschuldigungen von PETA zurück

Ludwigsburg, 22. August 2023 – Inmitten der schweren Vorwürfe der Tierrechtsorganisation PETA bezüglich des Einsatzes von Taubenschutznetzen im Parkhaus des Breuningerland Ludwigsburg hat die Geschäftsführung des Einkaufszentrums unserer Zeitung eine offizielle Stellungnahme übermittelt, in der sie sich zu den Anschuldigungen äußert.

Wie bereits gestern in unserem Bericht – PETA wirft Breuningerland Ludwigsburg Tierquälerei vor – ausführlich dargelegt, steht das Breuningerland Ludwigsburg unter der Anschuldigung von PETA, dass die eingesetzten Netzte im Parkhaus zum Tod von Tauben führen könnten. In einer entschiedenen Reaktion weist das Management des Einkaufszentrums diese Behauptungen jetzt zurück.

In der nun vorliegenden offiziellen Stellungnahme des Breuningerland Ludwigsburg betont die Geschäftsführung, dass die Taubenschutznetze von einer spezialisierten Fachfirma installiert wurden. Die Maßnahme zielt darauf ab, das Eindringen von Tauben in das Parkhaus zu unterbinden, um mögliche Nistvorgänge oder Verletzungen zu verhindern. Entgegen den im Artikel aufgeführten Vermutungen dienen die Netze nicht der Vergrämung der Tauben. Die Sicherheit der Tiere habe oberste Priorität, und die Netze werden in regelmäßigen Abständen gewartet und überprüft, wie es in der Stellungnahme weiter heißt.

Der tragische Vorfall mit einem verstorbenen Taubenküken in einem der Netze, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, betont laut Management die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen. Das betroffene Netz wurde sofort entfernt, und eine umfassende Inspektion aller anderen Netze wird aktuell von der Fachfirma durchgeführt. Das Hauptziel dieser Schritte ist es, sicherzustellen, dass keine weiteren Tauben in die Netze gelangen können.

Parallel dazu hat das Breuningerland Ludwigsburg eine erhöhte Überwachungsfrequenz durch die Fachfirma angewiesen, um langfristig die Sicherheit der Tauben zu gewährleisten und zukünftige Zwischenfälle auszuschließen.

red

PETA wirft Breuningerland Ludwigsburg Tierquälerei vor

Ludwigsburg – Der Einsatz von Vergrämungsnetzen im Parkhaus des Breuningerland in Ludwigsburg hat eine Auseinandersetzung zwischen Tierschützern und dem Einkaufszentrum entfacht.

Die Tierrechtsorganisation PETA erhebt schwere Vorwürfe gegen das Centermanagement des Breuningerland in Ludwigsburg. Hintergrund ist der Fund eines toten Taubenkükens in einem Vergrämungsnetz im Parkhaus am vergangenen Samstag. Zwei weitere Jungtiere wurden ebenfalls in dem Netz gefangen, was sie von der Versorgung durch ihre Eltern abschnitt. PETA beschuldigt das Einkaufszentrum der Tierquälerei und hat daher bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige erstattet. Auch die Vergrämungsfirma, die die Netze installiert hatte, steht im Fokus der Vorwürfe.

„Der qualvolle Tod des Taubenkükens wurde von den Verantwortlichen wissentlich in Kauf genommen. Denn die Vergrämungsfirma schloss offenbar mehrfach lebende Tiere hinter ihren Netzen ein“, so Lisa Kainz, Fachreferentin bei PETA.. Die Tierrechtsorganisation argumentiert, dass die Verwendung von Vergrämungsnetzen das Leiden der Tiere unnötig vergrößert. PETA, betont die Verantwortung, die der Mensch gegenüber domestizierten Tieren wie Tauben hat und plädiert für alternative Methoden zur Kontrolle der Taubenpopulation, wie beispielsweise betreute Taubenschläge.

Die Vorfälle werfen erneut ein Licht auf die anhaltende Debatte über den Umgang mit Tauben in städtischen Gebieten. Die Reaktion des Breuningerland-Managements auf die Vorwürfe bleibt abzuwarten.

red

 

Polizei sucht nach tapferem Zeugen: Diebstahlvorfall in Ludwigsburger Einkaufszentrum wirft Fragen auf

Ludwigsburg – Wer war der mutige Zeuge? Im Breuningerland in Tamm ereignete sich bereits am Montag (03.07.2023) ein Diebstahlvorfall, bei dem ein bislang unbekannter Zeuge beherzt eingriff und dabei leicht verletzt wurde. Die Polizei bittet nun dringend um eine Zeugenaussage des tapferen Helfers.

Gegen 18:40 Uhr hatte ein junger Mann in einer Umkleidekabine des Einkaufszentrums die Diebstahlssicherung von einem Kleidungsstück entfernt und das Geschäft verlassen, ohne den Artikel im Wert von 120 Euro zu bezahlen. Dank aufmerksamer Zeugen konnte der Diebstahl beobachtet werden. Zwei Sicherheitsmitarbeiter, 34 und 23 Jahre alt, reagierten prompt und forderten den Tatverdächtigen auf, mit ihnen mitzukommen, um weitere Maßnahmen durchzuführen.

Zunächst schien der Tatverdächtige einzuwilligen, doch plötzlich riss er sich los und stieß einen der Sicherheitsmitarbeiter beiseite. Mit flotten Schritten flüchtete er in Richtung des Einkaufszentrum-Ausgangs. In diesem Moment griff ein unbekannter Zeuge couragiert ein, um den Flüchtigen aufzuhalten. Trotz seines mutigen Einsatzes gelang es dem Tatverdächtigen erneut, sich zu befreien und seine Flucht fortzusetzen. Doch der Zeuge konnte immerhin die Jacke und Mütze des Verdächtigen festhalten und übergab sie dem Sicherheitsdienst.

Bedauerlicherweise war der couragierte Zeuge nicht mehr anwesend, als die Polizei eintraf. Die Beamten stellten jedoch fest, dass der mutige Helfer leichte Verletzungen in Form von Kratzern am Arm erlitten hatte. Nun appelliert die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg an diesen unbekannten Zeugen, sich dringend unter der Telefonnummer 0800 1100225 oder per E-Mail an hinweise.kripo.ludwigsburg@polizei.bwl.de zu melden. Eine Aussage des Zeugen könnte entscheidende Informationen liefern, um den Diebstahlvorfall weiter aufzuklären.

red

Breuningerland Ludwigsburg: Gericht stoppt Erweiterung

Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat auf Antrag der Städte Tamm und Bietigheim-Bissingen den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord” der Stadt Ludwigsburg vom 4. Dezember 2018 für unwirksam erklärt. Der Bebauungsplan betrifft das „Breuningerland“ in Ludwigsburg.

 Zur Urteilbegründung hat das Gericht keine Angaben gemacht.  Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Stadt Ludwigsburg kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (Az. 3 S 3115/19).

Die Stadt Bietigheim-Bissingen und Tamm klagten gegen die Erweiterung, da sie zuvor nicht in das Verfahren mit einbezogen waren.

red