Bundesregierung: Reisewarnung für Teile der Türkei aufgehoben

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Das Auswärtige Amt im Berlin hebt die Reisewarnung für die türkischen Küstenprovinzen Izmir, Aylin, Mugla und Antalya mit sofortiger Wirkung auf. Grundlage ist laut der Behörde demnach eine Vereinbarung mit der türkischen Regierung.

Die Bundesregierung hat nach langem Drängen der Türkischen Regierung nun reagiert. Sie hob die Reisewarnung für die Türkei teilweise auf. Das Auswärtige Amt teilte in seinen Reisehinweisen im Internet mit, dass die formelle Warnung vor touristischen Reisen in die Provinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla entfällt. Bei allen vier bei Touristen beliebten Provinzen handelt es sich um Regionen an der Westküste der Türkei

In der Meldung des Auswärtigen Amtes heißt es wörtlich:

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“Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland. Die Kosten von umgerechnet 15,- Euro in einem zertifizierten Labor bzw. 30,- Euro am Flughafen müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
Auch jenseits der vorgenannten vier Provinzen verlangt die Türkei von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, unabhängig vom Reiseweg ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, und wird dies bei der Ausreise aus der Türkei kontrollieren.”

red

Quelle: Auswärtiges Amt