Bundesverwaltungsgericht hat getagt – Ludwigsburg zu Fahrverboten “verhalten optimistisch”

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VON UWE ROTH

Nach dem Verlauf des Revisionsverfahrens am Mittwoch (26. Mai) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum Thema Luftreinhalteplan beziehungsweise Diesel-Verkehrsverbote ist die Stadt Ludwigsburg laut ihrer Stellungnahme zum ersten Verhandlungstag “verhalten optimistisch”. Die Verhandlung dauerte mehr als sechs Stunden.

Dazu sagte Bürgermeister Michael Ilk, der bei der Verhandlung vor Ort war: „Das Urteil steht zwar noch aus, aber ich bin zuversichtlich, dass die Richter unseren Argumenten folgen, dass wir in Ludwigsburg auch ohne ein Diesel-Fahrverbot die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid zeitnah erreichen oder sogar unterschreiten.“

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Klage angestrengt. Geschäftsführer Jürgen Resch betonte am Mittwoch gegenüber Ludwigsburg24, dass es seiner Organisation nicht darum gehe, in Ludwigsburg ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge durchzusetzen. “Wir haben das Land nicht auf ein Fahrverbot in Ludwigsburg verklagt”, stellte er klar. Die Umweltorganisation gehe es darum, dass rechtliche Grenzwerte eingehalten werden. Ein Fahrverbot könne als letztes Mittel stehen. “Wir wollen mit dem Land und der Stadt verhandeln, welche Maßnahmen notwendig sind, um dauerhaft unter die Grenzwerte zu kommen”, sagte Resch.

Wie bereits öfter in Deutschland passiert, strebe die DUH im Fall von Ludwigsburg einen außergerichtlichen Vergleich an. Resch hofft, dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in ihrem Urteil erneut diese Empfehlung geben und so entscheiden. Allein in Nordrhein-Westfalen habe es in 13 Städten mit der DUH ausgehandelte Kompromisslösungen gegeben, sagte er. Das Land Baden-Württemberg, das für die Luftreinhaltepläne verantwortlich ist, habe die Zusage, direkt mit der DUH verhandeln zu wollen, wieder zurückgezogen. Auch die Stadt Ludwigsburg sei bereit gewesen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, so Resch. Da die Stadt nur beigeladen ist und im Verfahren nicht direkt beteiligt, muss sie dem Votum des Landes folgen. Der DUH-Geschäftsführer vermutet, dass die CDU in der Landesregierung den direkten Austausch mit der Umweltorganisation bislang abgelehnt hat.

Zur Verhandlung kam am Mittwoch ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, das auch ein Diesel-Verkehrsverbot in Betracht gezogen hatte. Dagegen hatten das Land-Baden-Württemberg sowie die Stadt Ludwigsburg als beigeladene Partei Revision eingelegt. „Die Stickstoffdioxid-Belastung lag im Jahr 2019, als der Verwaltungsgerichtshof sein Urteil fällte, an der damals maßgeblichen Messstelle in der Friedrichstraße nur noch knapp über dem Grenzwert“, betont Ilk.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird jedoch erst für morgen oder später erwartet. Erst dann wird die Stadt Ludwigsburg auch eine finale Stellungnahme dazu abgeben können.