Corona-Lockerungen in Ludwigsburg: Gastronomie darf ab Montag öffnen

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Zum Mittagessen einkehren oder gemütlich im Biergarten sitzen – das ist ab kommenden Montag, 18. Mai, wieder möglich. Sowohl die Außen- als auch die Innengastronomie darf wieder öffnen. Zum Schutz vor dem Coronavirus gibt es allerdings Regeln, auf die sich Gastronomen, Beschäftigte und Gäste einstellen müssen. Abstand halten und Hygienevorschriften beachten lauten die obersten Prinzipien.

„Wir wissen, dass unsere Gastronomie momentan sehr leidet, wie viele Branchen“, meint dazu Oberbürgermeister Matthias Knecht. „Die Wieder-Öffnung der Restaurants bringt hoffentlich dringend notwendige Einnahmen.“

Für die Öffnung von Speisewirtschaften unter Pandemie-Bedingungen gilt eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Stadt muss deren Einhaltung entsprechend kontrollieren, wird die Gastronomen diesbezüglich aber auch unterstützen und beraten.

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„Abstand halten“ ist auch für die Restaurants das Gebot der Stunde. Tische müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. Da den Gaststätten dadurch weniger Plätze zur Verfügung stehen, kommt die Stadt ihnen bei der Außengastronomie entgegen: Wo immer es räumlich möglich ist, dürfen die Außenflächen erweitert werden – bis hin zur doppelten ursprünglich genehmigten Fläche. Für die Gaststätten am Marktplatz gilt das zu den Zeiten, an denen kein Wochenmarkt stattfindet. Und die Feuergassen müssen natürlich beachtet werden.

„Zeitgleich prüfen wir, inwiefern wir den Gastronomen bei der Sondernutzungsgebühr entgegenkommen können“, so der OB. „Dazu werden wir in die Beratung mit dem Gemeinderat gehen und eine Entscheidung treffen.“

Zum Thema Hygiene gilt: Beschäftigte müssen regelmäßig und gründlich ihre Hände waschen oder sie desinfizieren. In allen Räumen mit Gästekontakt müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen – es sei denn, es ist aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen für sie unzumutbar. In anderen Räumen wird es empfohlen. Tische, Armlehnen, Türgriffe und Lichtschalter werden regelmäßig gereinigt, genauso Arbeitsgeräte wie Tastaturen, Touchbildschirme, die Theke und die Zapfhähne. Eine weitere Maßnahme ist regelmäßiges und gründliches Lüften.

Bei der Hygiene ist die Mithilfe der Gäste gefragt. Sie sollen nach Betreten des Restaurants gründlich die Hände waschen oder sie desinfizieren. Darauf haben Gastronomen auch hinzuweisen. Gäste müssen außerdem warten, bis ihnen ein Sitzplatz zugewiesen wird.

„Der Kontakt und die Kommunikation mit den Gästen ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken“, so heißt es weiter in der Landesverordnung. Beim Servieren von Speisen und Getränken soll ein Servierwagen benutzt werden, sofern die Räume es zulassen. Die Bezahlung soll möglichst bargeldlos erfolgen, also zum Beispiel mit EC-Karte oder Kreditkarte.

Und auch auf eine Registrierungspflicht müssen sich die Gäste in den Restaurants einstellen: Zur Kontaktnachverfolgung wird der Name des Gastes, Datum und Uhrzeit seines Besuchs und Kontaktdaten wie die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer notiert. So können Gäste informiert werden, wenn für den Zeitpunkt ihres Besuchs ein Infektionsfall bekannt wird. Die Gastronomen müssen die Daten vier Wochen aufbewahren, dann sind sie wieder zu löschen. Sollte ein Gast mit dieser Registrierung nicht einverstanden sein, darf er nicht im Restaurant Platz nehmen – so jedenfalls ist die Auslegung der Stadt zu dieser Verordnung.