Corona-Reisewarnung für die ganze Türkei ab 9. November

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Die Corona-Zahlen steigen weltweit immer weiter. Auch in Deutschland schießen die Corona-Zahlen in die Höhe: Am Mittwoch meldeten die Landesämter mit fast 15.000 Neuinfektionen einen neuen Rekord. Jetzt hat die Bundesregierung mit neuen Reisewarnungen reagiert:

So hat das Auswärtige Amt die Reisewarnung für die ganze Türkei wegen der Corona-Pandemie zum 9. November wieder in Kraft gesetzt. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung für die Touristenregionen Izmir, Antalya, Aydin und Mugla würden nur noch bis zum 8. November gelten, teilte das Ministerium am Mittwoch in seinen Reisehinweisen für die Türkei auf ihrer Webseite mit.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung vom Auswärtigen Amt:

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“Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt. Hiervon ausgenommen sind bis zum 8. November 2020 (einschließlich) die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet vor Rückreise nach Deutschland u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor der Ausreise und gilt auch bei Ausreise aus anderen als den vorgenannten vier Provinzen. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden.
Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Ab dem 9. November 2020 wird die Reisewarnung auch für die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion gelten.

Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Daraus resultiert grundsätzlich (ggf. nochmals) ein verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.”

red

Quelle: Auswärtiges Amt