Corona vergrößert soziale Unterschiede – Geringverdiener durch die Krise besonders betroffen

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Die Corona-Pandemie vergrößert die soziale Ungleichheit in Deutschland. Der Grund: Von Einkommensverlusten sind laut einer aktuellen Studie überdurchschnittlich oft Menschen mit einer schwächeren Position auf dem Arbeitsmarkt und mit ohnehin niedrigen Einkommen betroffen.

Auch wer in einem “prekären” Job arbeitet, etwa als Leiharbeiter oder Minijobberin, hat im Zuge der Krise häufiger Einkommen verloren als stabil Beschäftigte. Ebenso sind Eltern öfter mit Einkommensverlusten konfrontiert als Kinderlose. So steht es in einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer Panel-Befragung von mehr als 6.000 “Erwerbspersonen”, also Erwerbstätigen und Arbeitslosen.

Es zeige sich, “wie die Krise bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärft, da sie vor allem jene trifft, die auch vor der Krise über eher geringe Ressourcen verfügten”, schreiben Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, und ihr Ko-Autor Dr. Andreas Hövermann. Gleichzeitig machte die Befragung aber auch deutlich, dass bewährte Schutzmechanismen auch in der Ausnahmesituation der Covid-Krise funktionieren, betonen sie. So mussten etwa Beschäftigte, die in Betrieben mit Tarifvertrag und Betriebsrat arbeiten, im Vergleich seltener auf Einkommen verzichten.

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Konkret gaben rund 32 Prozent der mehr als 6000 zweimal Befragten an, im April und/oder im Juni durch die Pandemie Einkommenseinbußen erlitten zu haben. Im Zeitverlauf stieg der Wert von 18,5 Prozent im April auf 26 Prozent im Juni.

Wer durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, kann Überbrückungshilfe beantragen. Wo und wie, kann man hier lesen:

– Wer hat Anspruch?

Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, können die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.

– Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen ersetzt, größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die Umsätze aus November 2019.

– Wo kann sie beantragt werden?

Überbrückungshilfe beantragen kann nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dieser so genannte “prüfende Dritte” kann sich auf einer Antragsplattform des Bundes registrieren und dort den Antrag online stellen.

– Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Der Online-Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. So wird der Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragssteuerlich registriert ist. “Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, ist dabei unerheblich”, so die ARAG Experten. Auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolge über die Bewilligungsstellen im jeweiligen Bundesland.

Rudolf Huber / glp