Darum sollten Beschäftigte und Minijobber in Ludwigsburg ihr Urlaubsgeld im Auge behalten

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Kreis Ludwigsburg – Mit Beginn der Ferienzeit rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den Beschäftigten im Landkreis Ludwigsburg, ihre Lohnabrechnungen genau zu überprüfen. Besonders Mini-Jobber sollten auf die Zahlung des Urlaubsgeldes achten, da sie oft “vergessen” werden. Die NGG weist zudem auf weitere Probleme wie den Verlust von Urlaubsansprüchen und die Benachteiligung von Teilzeitkräften hin.

Zum Ferienbeginn einen genauen Blick auf die Lohnabrechnung werfen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Beschäftigten im Landkreis Ludwigsburg zum Urlaubsgeld-Check geraten. „Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dann muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein – ohne Wenn und Aber“, sagt der Geschäftsführer der NGG Stuttgart, Hartmut Zacher. Schließlich komme es bei deutlich teurer gewordenen Urlaubsreisen auf jeden Euro an.

Besonders, so Zacher, sollten Mini-Jobber im Kreis Ludwigsburg auf die Zahlung des Urlaubsgeldes achten. „Sie werden gern bei der Sonderzahlung ‚vergessen‘ – genauso wie Teilzeit-Kräfte. Dabei gilt klipp und klar: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch die 520-Euro- und Teilzeit-Jobber das Extra-Geld bekommen – und zwar anteilig nach Arbeitszeit“, so Hartmut Zacher. Gerade Mini-Jobber wüssten das oft nicht oder scheuten die Nachfrage beim Chef.

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Die Vorenthaltung des Urlaubsgelds ist nach Beobachtungen der NGG Stuttgart dabei nur ein Problem. Immer wieder, so der NGG-Geschäftsführer, gebe es Fälle, wo Mini-Jobber um den Urlaubsanspruch oder sogar um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebracht würden – meistens mit der Begründung, dass sie keine “echten Arbeitnehmer” seien. Hartmut Zacher: „Das ist schlichtweg falsch. Sie sind keine Beschäftigten ‘zweiter Klasse’ und haben anteilig die gleichen Ansprüche wie die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Abgesehen davon ist es extrem unfair, gerade die zu benachteiligen, die ohnehin über das geringste Einkommen verfügen“.

red