Nächster Tiefschlag für Dieselfahrer: Die Stadt Mainz ist verpflichtet, im Rahmen der Umsetzung ihres Luftreinhalteplans auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden (Aktenzeichen: 3 K 988/16.MZ).
Der derzeit geltende Luftreinhalteplan 2016 – 2020 und der bisherige Maßnahmenkatalog der Stadt zu seiner Fortschreibung des Plans enthalten nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid.
Die Beklagte muss deshalb in ihrem neuen Luftreinhalteplan zusätzlich ein Konzept für Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen. Diese Verbote könnten ab September 2019 konkret werden, sofern durch andere Maßnahmen der Stickoxidausstoß nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gesenkt wird.
Alternative Maßnahmen sind laut Gericht die Umrüstung der ÖPNV-Busflotte mit SCR-Filtern, die Ersatzbeschaffung von Euro-VI-Dieselbussen sowie die Anschaffung von alternativ betriebenen Bussen und ebenso wirksame Sofortmaßnahmen und auch “Verhaltensänderungen der Verkehrsteilnehmer”, womit etwa der Umstieg auf den ÖPNV und die Nutzung schadstoffärmerer Fahrzeuge gemeint ist.
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, sagt: “Alle Bürgerinnen und Bürger von Mainz haben einen Anspruch auf ‘Saubere Luft’. Nicht nur an der Messstelle Parcusstraße muss der Luftreinhaltegrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter im Jahresmittel eingehalten werden, sondern im gesamten Stadtgebiet. Die Bundesregierung lässt die betroffenen Autofahrer im Dieseldunst stehen, wenn sie die dringend notwendige Hardwarenachrüstung aller betroffener Euro 5 und Euro 6 Diesel- Pkw weiterhin verweigert.” mid/Mst