Fake-Bewertungen sind strafbar

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Egal, ob Hotel, Restaurant oder Geschäft: Gute Bewertungen im Internet sind für den jeweiligen Betreiber bares Geld wert. Und deshalb haben sie auch einen so hohen Stellenwert. Denn oft tragen sie zur Kaufentscheidung bei.

Längst ist es daher gang und gäbe, seinem Produkt mit Fake-Bewertungen auf die Erfolgsschiene zu verhelfen. Doch die Rechts-Experten weisen nun darauf hin, dass sowohl das Verfassen als auch der Kauf von gefälschten Rezensionen illegal ist – unerheblich davon, ob die erfundene Bewertung von einem Computer generiert wurde oder aus menschlicher Feder stammt.

In einem konkreten Fall hatte ein südamerikanisches Unternehmen Online-Bewertungen unter anderem von Hotels zum Verkauf angeboten, die von freien Mitarbeitern verfasst wurden. Das Reiseportal Holidaycheck wehrte sich dagegen und zog vor Gericht.

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Auch wenn das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, muss der Online-Anbieter nach Auskunft der Experten nun dafür sorgen, dass die Fake-Bewertungen gelöscht werden und preisgeben, wer die Rezensionen verfasst hat.

Grundsätzlich einstellen muss es den Verkauf von Bewertungen allerdings nicht. Vorausgesetzt, die Verfasser waren tatsächlich vor Ort und können sich ein Bild von der Unterkunft machen, die sie bewerten (Landgericht München I, Az.: 17 HK O 1734/19).

Ralf Loweg / glp