FFP2-Maskenpflicht ab Samstag in Bahnen und Bussen

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Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht eine Tragepflicht von „FFP2- oder vergleichbaren Masken (KN95/N95-Masken)“ im öffentlichen Personennahverkehr vor. Die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch „OP-Masken“ erlaubt, entfällt.

Damit gilt ab Samstag, 24. April, in allen Bussen und Bahnen, sowie an allen Haltestellen und Bahnhöfen im VVS-Gebiet, dass Fahrgäste dort eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske über Mund und Nase tragen müssen.

red

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