Geflügelpestverdacht im Landkreis Ludwigsburg

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Junghennen aus einem von Geflügelpest betroffenem Betrieb in Nordrhein-Westfalen wurden auch in zahlreiche Kleinhaltungen von Baden-Württemberg geliefert. Darunter auch ein landwirtschaftlicher Betrieb im Landkreis Ludwigsburg. 

Ein landwirtschaftlicher Betrieb im Kreis Ludwigsburg mit 180 Legehennen ist am 22.03. positiv auf den Erreger der Geflügelpest getestet worden. Aufgrund des klinischen Bildes, der Untersuchungsergebnisse und dem Zusammenhang mit der vermutlichen Einschleppungsquelle handelt es sich somit um einen Geflügelpestverdachtsfall. Das teilte das Landratsamt Ludwigsburg am Mittwochabend mit. Aktuell wartet die Behörde auf die Bestätigung des Untersuchungsergebnisses durch das Friedrich-Löffler-Institut sowie auf die Feststellung des Virusstammes.

Hintergrund ist, das aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem Anfang dieser Woche der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, Junghühner auch an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden sind. Darunter eben auch ein landwirtschaftlicher Betrieb im Kreis Ludwigsburg.

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Die Geflügelpest ist eine für das Hausgeflügel hochansteckende virale Erkrankung und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitsanzeichen. Anders als bei Wassergeflügel wie Gänsen und Enten verläuft die Erkrankung bei Geflügelarten wie Hühnern oder Truthühnern oft akut. Wassergeflügel erkrankt dagegen oft symptomlos, kann den Erreger aber weiterverbreiten.

Im Vorfeld kam es in dem Betrieb zu einer reduzierten Legeleistung der Hühner. Vom Landwirt wurden vermehrt kranke Tiere beobachtet und es waren bereits vereinzelt Tiere gestorben. Aus diesem Grund verständigte der Landwirt den Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes. Momentan liegen keine Informationen vor, dass weitere Geflügelhaltungen betroffen wären. Auch ist ein Eintrag des Erregers durch Wildvögel eher auszuschließen, da es sich um eine reine Stallhaltung handelt. Somit kann derzeit von einem solitären Ausbruch ausgegangen werden. Wahrscheinlich erfolgte der Eintrag durch einen Zukauf von Geflügel bei einem Geflügelzucht- und Handelsbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Im Betrieb selbst wurden von der Veterinärbehörde alle notwendigen seuchenhygienischen Maßnahmen getroffen, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Am Mittwoch (24.03.) wurden alle im Bestand vorhandenen Legehennen aus seuchenhygienischen und tierschutzrechtlichen Gründen getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt. Im weiteren Verlauf wird der Betrieb gereinigt und desinfiziert, teilt das Landratsamt mit.

Das Landratsamt bittet eindringlich, dass sich alle weiteren Käufer aus dem Landkreis Ludwigsburg, die im März Legehennen von einem Geflügelhandelsbetrieb in Nordrhein-Westfalen erworben haben, beim Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung melden, da auch hier nicht ausgeschlossen ist, dass diese mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Ferner wird unabhängig von der aktuellen Seuchenlage auf die Biosicherheitsmaßnahmen verwiesen, welche einen Eintrag von Tierseuchenerregern in die Geflügelhaltung verhindern sollen. Die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Hygieneregeln können auf den Seiten des Ministeriums für Verbraucherschutz und Ländlichen Raum eingesehen werden: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/. Dort sind auch viele Antworten rund um die Thematik der Geflügelpest zu finden.

Momentan wird nach Angaben des Landratsamts die Einrichtung von Restriktionszonen risikoorientiert überprüft. In Abhängigkeit zur Lage in diesen Zonen wären dann auch verschiedene behördliche Maßnahmen zu beachten, wie z.B. eine Aufstallungspflicht im Sperrbezirk oder Handelsbeschränkungen für Eier, lebendes Geflügel oder erschlachtetes Fleisch von diesen. In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung nochmals darauf hingewiesen, dass es vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens von großer Bedeutung ist, dass sich alle Halter von Geflügel, wie beispielsweise Hühner, Enten, Gänsen, Truthühner, Perlhühner oder Wachteln, die bisher noch nicht bei der Veterinärbehörde mit ihren Haltungen registriert sind, melden und dies unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere.

Weitere Informationen können den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts entnommen werden (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/).

red

Quelle: Landratsamt Ludwigsburg