Geldwäsche-Gesetz: Das müssen Händler wissen

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Bei der Verschärfung des Geldwäsche-Gesetzes hatten EU und Bundesregierung vor allem Branchen im Visier, die gewerblich mit hochwertigen Gütern handeln. Dazu zählen auch Autos und Boote. Deshalb sind Automobil- und Bootshändler zu einer ganzen Reihe von Präventionsmaßnahmen verpflichtet.

“Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten” heißt die Grundlage dieser Vorschriften, sie wird gerne auch Geldwäschegesetz (GwG) genannt. Die Gründerin der Unternehmensberatung Pequris (www.pequris.de), Christina Reinhardt, hat die wichtigsten Fakten zusammengetragen, die die betroffenen Branchen jetzt wissen und umsetzen sollten.

Zum einen müssen sie die sogenannten Sorgfaltspflichten erfüllen, die auf dem sogenannten “Know-Your-Customer”-Prinzip (KYC) basieren. Es erfordert eine umfassende Überprüfung des Kunden beziehungsweise des Vertragspartners, und zwar vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss bei Bartransaktionen ab 10.000 Euro, sowohl beim An-, als auch beim Verkauf.

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Darüber hinaus sind Automobil- und Bootshändler ab einer “Bargeldschwelle” von 10.000 Euro verpflichtet, ein sogenanntes Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuführen. Bei konkreten Verdachtsfällen gilt grundsätzlich eine Meldepflicht.

“Missachtet ein Händler die Vorgaben des Geldwäschegesetzes vorsätzlich oder leichtfertig, drohen empfindliche Geldstrafen bis zu einer Million Euro, eine Beschlagnahmung der Ware oder der gezahlten Gelder bis hin zur Einstellung des Geschäfts”, so Christina Reinhardt. Außerdem hafte der Geschäftsführer oder Inhaber persönlich für das Fehlen eines Präventionskonzepts oder eine unzureichende Überwachung des Geldwäschegesetzes.

Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafen – und zwar für alle relevanten Geschäftsabschlüsse seit 2017. Deshalb ein wichtiger Tipp: Alle seit 2017 abgeschlossenen Transaktionen über 10.000 Euro sollten gecheckt werden. Denn die Behörden dürfen bis 2017 rückwirkend prüfen.

Rudolf Huber / glp