Gericht lehnt Öffnung von Fitness- und Tattoostudios ab

ANZEIGE

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschlüssen vom Freitag die Eilanträge eines Fitnessstudiobetreibers und des Inhabers eines Tattoostudios gegen die Untersagung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt.

Als Begründung gab das Verwaltungsgericht an: Die 7-Tages-Inzidenz liege bundesweit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. In einer solchen Konstellation seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“ .

Hier der Gerichtsbeschluss zum Nachlesen

ANZEIGE

red