Grundsteuer in Baden-Württemberg: Land verlängert Abgabefrist für Steuererklärung

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Bei der Reform der Grundsteuer hat das Land Baden-Württemberg am Donnerstag bekanntgegeben, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärung bis März 2023 verlängert wird. Ursprünglich wurde der 31. Oktober 2022 als Fristende an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken gesetzt. 

Nach Angaben der Finanzbehörde wurden bislang rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die das noch nicht getan haben, erhalten im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt eine Erinnerung, heißt es dazu aus dem Finanzministerium. Grundstückseigentümer haben somit dann bis März 2023 Zeit für ihre Feststellungserklärung.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung – wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

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Weiteres Vorgehen

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind laut der Finanzverwaltung bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

red