Grundsteuer-Rekord! So viel mehr zahlen die Deutschen jetzt für ihr Eigentum

In den letzten zehn Jahren sind die Einnahmen aus der Grundsteuer um satte 25 Prozent gestiegen. Besonders in Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz wurde kräftig zugegriffen. Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer – aber wie teuer wird es jetzt wirklich?

Wiesbaden (red) – Die Einnahmen der Gemeinden in Deutschland aus der Grundsteuer sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Im Jahr 2023 nahm der Staat insgesamt 15,5 Milliarden Euro Grundsteuer ein und damit 25,2 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. 2013 hatten die Grundsteuer-Einnahmen noch 12,4 Milliarden Euro betragen. Als Einnahmequelle für die Gemeinden hat die Grundsteuer im selben Zeitraum jedoch etwas an Bedeutung verloren: Machte sie im Jahr 2013 noch 14,8 Prozent der Gemeindesteuern insgesamt aus, so waren es zehn Jahre später noch 11,0 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2024 nahmen die Gemeinden 8,0 Milliarden Euro Grundsteuer ein. Das waren 13 Prozent der Gemeindesteuern. Die Grundsteuer ist damit für die Gemeinden weiter eine der wichtigsten Einnahmequellen nach Gewerbesteuer (59 Prozent) und Einkommensteuer (25 Prozent). Der größte Teil der Grundsteuern stammte mit 7,8 Milliarden Euro aus dem Typ B, der für bebaute oder unbebaute Grundstücke anfällt. Der Typ A betrifft dagegen land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben. Daten zu den Grundsteuereinnahmen und Hebesätzen ab 2025 liegen den Statistikern zufolge aber noch nicht vor.

Der Anstieg der Grundsteuereinnahmen fiel je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus und dürfte vor allem mit der Entwicklung der Grundsteuer-Hebesätze zusammenhängen. Besonders deutlich nahm das Grundsteueraufkommen in Hessen zu: von 0,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 (+56,5 Prozent). Auch im Saarland (+44,9 Prozent auf 0,2 Milliarden Euro) und in Rheinland-Pfalz (+42,2 Prozent auf 0,7 Milliarden Euro) sind die Einnahmen aus der Grundsteuer im selben Zeitraum vergleichsweise stark gestiegen.

Am geringsten fiel das Plus beim Grundsteueraufkommen mit knapp 12,3 Prozent in Sachsen aus. Dort stiegen die Einnahmen aus der Grundsteuer binnen zehn Jahren von 0,48 Milliarden auf 0,54 Milliarden Euro im Jahr 2023 an. In Berlin (+12,3 Prozent auf 0,86 Milliarden Euro) und in Sachsen-Anhalt (+13,3 Prozent auf 0,27 Milliarden Euro) fiel der Anstieg des Grundsteueraufkommens vergleichsweise gering aus.

Einen besonders hohen Anteil an den Gemeindesteuern insgesamt hatte die Grundsteuer im Jahr 2023 in Bremen (15,4 Prozent), in Berlin (13,6 Prozent) und im Saarland (13,5 Prozent). Weniger bedeutsam war die Grundsteuer für Gemeinden in Bayern (7,9 Prozent), Hamburg (8,9 Prozent) und Baden-Württemberg (9,2 Prozent).

Grundsteuerbescheide für über 40.000 Immobilienbesitzer in Ludwigsburg – Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Von Ayhan Güneş

Für mehr als 40.000 Immobilienbesitzer in Ludwigsburg sind die Grundsteuerbescheide 2025 unterwegs. Die neue Berechnungsmethode und angepasste Hebesätze könnten für viele Eigentümer spürbare Veränderungen bedeuten.

Ludwigsburg – Über 40.000 Immobilienbesitzer in Ludwigsburg blicken in diesen Tagen gespannt in den Briefkasten. Der Grund?  Die Grundsteuerbescheide für 2025 sind unterwegs. Mit der Reform könnten für viele ganz neue Zahlen auf dem Papier stehen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das Grundsteuersystem grundlegend überarbeitet werden. Die bisherigen Bewertungsgrundlagen waren verfassungswidrig. Nun wird die Steuer nach einem neuen System berechnet, das für einzelne Eigentümer deutliche Veränderungen mit sich bringen könnte.

Neue Hebesätze, neue Berechnungen

Die Stadt Ludwigsburg hat die Hebesätze an die neuen Vorgaben angepasst:

Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen): 980 Prozent

Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke): 262 Prozent

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Liegt der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag bei 150 Euro, ergibt das bei einem Hebesatz von 262 Prozent eine jährliche Grundsteuer von 393 Euro.

Die gute Nachricht: Die Reform soll für die Stadt aufkommensneutral sein. Die Gesamteinnahmen bleiben auf dem Niveau von 2024. Doch was für die Stadt neutral ist, kann für den Einzelnen schwanken: Je nach Lage, Nutzung und Größe der Immobilie kann die individuelle Grundsteuer höher oder niedriger ausfallen.

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Städtetag kritisiert: Grundsteuerreform trifft Wohnimmobilien härter als Gewerbe

Der Deutsche Städtetag gibt den Bundesländern eine Mitschuld an steigenden Grundsteuern auf Wohnimmobilien ab 2025. “Wir warnen bereits seit längerer Zeit davor, dass durch die Grundsteuerreform des Bundes ab dem kommenden Jahr vielerorts Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke”, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, der “Welt am Sonntag”.

Die Länder hätten es versäumt, dieser Belastungsverschiebung vorzubeugen. Hintergrund ist die Grundsteuerreform mit aktualisierten und teils deutlich gestiegenen Immobilienwerten, die in neue Berechnungsmodelle einfließen. Wohnimmobilien hätten sich meist stärker verteuert als Gewerbegrundstücke, so Dedy weiter.

In jenen Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell mit einer Anrechnung der Bodenrichtwerte anwenden, steige die Steuerlast für die betroffenen Immobilienbesitzer entsprechend stark an. “Diese systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien durch die Reform hätten die Bundesländer verhindern können, indem sie die Messzahlen für Geschäftsgrundstücke anpassen. Das haben bisher leider nur Berlin, Sachsen und das Saarland getan”, sagte Dedy.

“In den anderen Bundesländern ist es für eine Anpassung der Messzahlen zum Jahr 2025 zu spät.” Beim Hebesatz dagegen gebe es noch Gestaltungsspielraum. “Die Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.” Wo die Steuerlast also übermäßig steigt, könnten die Gemeinden noch reagieren.

Ab 2025 gilt bundesweit ein neues Grundsteuersystem. Städte und Gemeinden beginnen aktuell mit dem Versand neuer Steuerbescheide. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die alten Immobilien-Einheitswerte für ungültig erklärt hatte, die bisher zur Berechnung der Steuer herangezogen worden waren.

red

Grundsteuer und Gewerbesteuer steigen: 160 Kommunen erhöhen Hebesätze wegen wachsender Ausgaben

Im Jahr vor der Reform der Grundsteuer haben viele Kommunen die Hebesätze deutlich erhöht. Das berichtet die “Welt am Sonntag” unter Berufung auf eine Auswertung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Demnach setzten 160 Kommunen in diesem Jahr den Hebesatz der Grundsteuer B nach oben, nur drei reduzierten ihn. Im Vorjahr standen 103 Steigerungen acht Senkungen gegenüber. Der durchschnittliche gewogene Hebesatz erhöhte sich auf 568 Prozent – ein Plus von 14 Punkten gegenüber 2023. “Das ist die größte Erhöhung des durchschnittlichen Hebesatzes seit zehn Jahren”, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Betrachtet wurde die Entwicklung der Hebesätze 2024 in allen bundesweit 711 Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern.

Auch die für Kommunen wichtige Gewerbesteuer wurde in diesem Jahr in vielen Städten erhöht. Der gewogene Hebesatz stieg 2024 im Mittel von 435 Prozent auf 437 Prozent. Es ist laut DIHK das erste Mal seit fünf Jahren, dass der Durchschnittssatz überhaupt steigt. Die Zahl der Gemeinden, die den Hebesatz erhöhten, verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahr von 51 auf 105. “Der Reflex, die Steuern weiter zu erhöhen, ist aus Sicht der Kommunen angesichts der ungebremsten Ausgabendynamik zwar nachvollziehbar, er hat aber schon auf mittlere und erst recht auf längere Sicht fatale Folgen”, sagte Wansleben. Weitere Erhöhungen der Steuerbelastungen für Unternehmen verschlechterten deren Wettbewerbsposition. Das wirke sich negativ auf die Investitionstätigkeit und damit die Stärke der Regionen aus.

Vertreter kommunaler Spitzenverbände verteidigten die Hebesatz-Steigerungen. “Kommunen haben oftmals keine andere Wahl angesichts deutlich steigender Sozial- und Personalausgaben und nur mäßig wachsender Steuereinnahmen”, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Ähnlich äußerte sich André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Er geht davon aus, dass es in Zukunft zu weiteren Steigerungen kommt. “Angesichts weiter förmlich explodierender Ausgaben kann eine Erhöhung der kommunalen Steuern nicht ausgeschlossen werden”, sagte Berghegger auf die Frage, ob er 2026 mit einem Nachholeffekt wegen der von der Politik versprochenen Aufkommensneutralität im Grundsteuerreformjahr 2025 rechnet.

red

Grundsteuerreform in Ludwigsburg: Wer profitiert und wer verliert?

Ludwigsburg – Die Grundsteuerreform rückt näher, und sie wird für viele Bürger spürbare finanzielle Veränderungen mit sich bringen. Der Wirtschaftsausschuss des Ludwigsburger Gemeinderats hat sich in dieser Woche auf neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B verständigt, die ab 2025 gelten sollen. Während einige Einwohner auf Entlastungen hoffen können, werden andere deutlich stärker zur Kasse gebeten – insbesondere Besitzer von Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken. Der Ludwigsburger Gemeinderat muss das Vorhaben jedoch noch abnicken.

Verlierer der Reform: Einfamilienhaus-Besitzer und Grundstückseigentümer

Für Besitzer von Einfamilienhäusern wird es ernst: Die Stadt Ludwigsburg plant, den Hebesatz der Grundsteuer B – die für private und gewerbliche Grundstücke gilt – von derzeit 445 Prozentpunkten auf 262 zu senken. Dies führt jedoch nicht zu einer Entlastung, sondern zu erheblichen Mehrkosten. So steigt die Steuerbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf einem 729 Quadratmeter großen Grundstück von bislang 646 Euro auf 1.664 Euro – eine Erhöhung um 918 Euro. Besitzer unbebauter Grundstücke müssen sich auf noch drastischere Anstiege einstellen.

Entlastungen für Mieter und Gewerbebetriebe

Während einige Hausbesitzer tiefer in die Tasche greifen müssen, dürften sich Mieter in Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebetriebe freuen. Die Stadtverwaltung rechnet vor, dass sich die Grundsteuerbelastung für Wohnungseigentümer auf einem 880 Quadratmeter großen Grundstück um fast 100 Euro verringern könnte. Auch mittelständische Unternehmen profitieren von der Neuberechnung: Hier könnte die Steuerlast für einen Betrieb auf einem großen Grundstück um mehrere zehntausend Euro sinken.

Was bedeutet das für Ludwigsburger?

Die neuen Hebesätze folgen den gesetzlichen Vorgaben der Grundsteuerreform, die darauf abzielt, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Dennoch wird es sowohl Gewinner als auch Verlierer geben. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Grundsteuerbescheide genau prüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben, sollten sie ihre Steuerbelastung als unverhältnismäßig empfinden.

Die endgültige Entscheidung fällt in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober. Ab 2025 treten die neuen Regelungen dann in Kraft, was für viele Haushalte und Unternehmen in Ludwigsburg spürbare Veränderungen bedeuten wird.

red

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Land verlängert Abgabefrist für Steuererklärung

Bei der Reform der Grundsteuer hat das Land Baden-Württemberg am Donnerstag bekanntgegeben, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärung bis März 2023 verlängert wird. Ursprünglich wurde der 31. Oktober 2022 als Fristende an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken gesetzt. 

Nach Angaben der Finanzbehörde wurden bislang rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die das noch nicht getan haben, erhalten im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt eine Erinnerung, heißt es dazu aus dem Finanzministerium. Grundstückseigentümer haben somit dann bis März 2023 Zeit für ihre Feststellungserklärung.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung – wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Weiteres Vorgehen

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind laut der Finanzverwaltung bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

red

Grundsteuerreform: Kanzleramt fordert Änderungen

Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern. Konkret geht es darum, in den Gesetzentwurf als Alternative ein sogenanntes Freigabegesetz hinein zu formulieren, das die Grundsteuer der Gesetzgebungskompetenz der Länder überlässt. Das erfuhr die WirtschaftsWoche aus Regierungskreisen.

Wörtlich heißt es demnach im nachgebesserten Gesetzentwurf, der der WirtschaftsWoche vorliegt: “Der Bundesgesetzgeber könnte bestimmen, dass das Grundsteuer- und Bewertungsrecht in vollem Umfang durch Landesrecht ersetzt werden kann (Artikel 125a Absatz 2 Satz 2 GG). Der Bundesgesetzgeber könnte das Grundsteuergesetz und die Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer aufheben, um den Ländern landesgesetzliche Regelung en zu ermöglichen.”

Schon in wenigen Tagen soll sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Gesetzentwurf befassen, anschließend ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen. Die Grundsteuerreform muss bis Ende 2019 verabschiedet werden, da sie sonst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersatzlos wegfällt und damit kommunale Steuereinnahmen von inzwischen fast 15 Milliarden Euro jährlich. wid/rlo