Wer als enger Angehöriger eine Immobilie erbt, kann sich Hoffnungen darauf machen, dass dabei keine Steuern fällig werden. Damit soll verhindert werden, dass die Erben wegen hoher Steuerbelastung das Familienheim aufgeben müssen. Aber: Man sollte sich nicht zu viel Zeit lassen, wie ein aktueller Fall zeigt.
Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte hatte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte geerbt. Der Sohn wollte nun beide Immobilien so umbauen, dass er sie als eine Einheit nutzen konnte. Weil er aber einige Arbeiten in Eigenleistung erbrachte, zog sich das Projekt hin. Erst nach drei Jahren war er damit fertig. Die Folge: Das zuständige Finanzamt erkannte die Erbschaftssteuerbefreiung nicht mehr an. Es könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Immobilie unverzüglich selbst genutzt worden sei.
Das Finanzgericht Münster schloss sich der Rechtsmeinung des Fiskus an. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten. Es gebe nur eine Ausnahme – nämlich dann, wenn die Verzögerung dem Erben nicht anzulasten sei. Hier aber habe er es selbst zu verantworten, dass die nötigen Arbeiten nicht besser vorangetrieben worden seien.
Andreas Reiners