Keine Unfallversicherung in der Rauchpause

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Noch ein guter Grund, mit dem Rauchen aufzuhören: Verunglücken Arbeitnehmer während ihrer Raucherpause, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert. Denn das Rauchen ist eine rein persönliche Angelegenheit ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit, so die ARAG Experten.

Ein Beispiel dokumentiert diese Tatsache sehr prägnant: Eine Pflegehelferin in einem Seniorenheim ging wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots auf eine Zigarette vor die Tür. Auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz stieß sie in der Eingangshalle mit einem Mitarbeiter zusammen. Der trug einen Eimer Wasser, der wegen des Zusammenpralls umkippte. “Die Klägerin rutschte aus und brach sich bei dem Sturz den rechten Arm”, so die Experten.

Weil sie am Arbeitsplatz gestürzt sei, wollte die Arbeitnehmerin den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wissen. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte das allerdings ab und klagte ihrerseits gegen die Pflegehelferin. Auch das Sozialgericht lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Nach Auffassung der Richter hat das Rauchen mit der Arbeit nichts zu tun. Es besteht laut ARAG Experten auch keine Vergleichbarkeit mit der Nahrungsaufnahme, denn diese dient ja ganz anders als das Rauchen gerade der Herstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitskraft (SG Berlin, Az.: S 68 U 577/12).

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Rudolf Huber