Kfz-Gewerbe vor Teil-Lockdown

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Für die ohnehin gebeutelte Branche ist es ein weiterer schwerer Schlag: Die Kfz-Werkstätten bleiben zwar nach dem 16. Dezember 2020 geöffnet. Aber der stationäre Autohandel muss zusperren. “Wir müssen diesen Beschluss angesichts dramatisch hoher Infektionszahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitung der Pandemie beitragen”, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Wie bereits beim Lockdown im Frühjahr hält er es für “schwer vermittelbar, dass quer durch die Autohäuser zwischen Werkstatt und Fahrzeugverkauf wieder Flatterbänder gespannt werden müssen”. Durch den neuerlichen Lockdown würden viele Kunden nicht mehr von der bis zum Jahresende befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent profitieren können. Darauf hätten Händler und Kunden vertraut.

Laut ZDK-Vize Thomas Peckruhn soll nach bisheriger Beschlusslage die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge weiter zulässig sein, ebenso der Online-Verkauf. “Diese Fahrzeuge müssen nach jetziger Rechtslage zur Wahrung des Mehrwertsteuervorteils bis zum Jahresende ausgeliefert werden”, so Peckruhn. Die Zulassungsstellen dürften deshalb den Lockdown keinesfalls zum Anlass nehmen, ihre Dienste jetzt bis in den Januar hinein drastisch herunterzufahren oder gar einzustellen.

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Laut ZDK sei es im Interesse von Kunden und Handel dringend erforderlich, die Absenkung der Mehrwertsteuer entweder über das Jahresende hinaus zu verlängern oder zumindest auch dann anwenden zu können, wenn die Ware noch vor dem Stichtag 1. Januar 2021 bestellt worden sei.

Rudolf Huber / glp