Landesvermögen von Baden-Württemberg steigt auf fast 81 Milliarden Euro

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Das zahlt sich aus: Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lag der Wert des gesamten Landesvermögens bei 80,85 Milliarden Euro – und damit um mehr als sechs Milliarden Euro höher als zum Stichtag 31. Dezember 2018 (74,65 Milliarden Euro). Das geht aus der aktuellen Vermögensrechnung des Landes hervor. Darin werden Vermögen und Schulden Baden-Württembergs umfassend dargestellt. Das gab die Landesregierung am Sonntag bekannt. 

„Nachhaltige Haushaltspolitik blickt über das Jetzt hinaus. Die Vermögensrechnung zeigt, dass wir uns vor der Corona-Pandemie gut aufgestellt haben. Wir haben damit den Grundstein gelegt, um die enormen Herausforderungen der Pandemie gut bewältigen zu können“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wir haben Kreditmarktschulden getilgt und implizite Schulden wie etwa den Sanierungsstau an landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken abgebaut.“ Das sei in der Vermögensrechnung abzulesen: Der Wert aller laufenden Bauprojekte bei Gebäuden und Straßen stieg im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 250 Millionen Euro.

Für 2020 sollen Kunstgegenstände und Sammlungen einbezogen sein

Die Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2019 weist eine Bilanzsumme von 256,51 Milliarden Euro aus (2018: 250,41 Milliarden Euro). Neben landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken sowie Naturgütern sind auf der Aktiv-Seite Kunstgegenstände und Sammlungen der Landesmuseen ausgewiesen. Deren Wert wird auf rund 6,62 Milliarden Euro geschätzt (2018: rund 6,21 Milliarden Euro). Seit der Eröffnungsvermögensrechnung des Landes 2017 ist der Anteil der bewerteten Kulturgüter kontinuierlich gestiegen. Für die nächste Vermögensrechnung zum Stichtag 31. Dezember 2020, die Ende 2021 vorliegen wird, sollen alle Kunstgegenstände und Sammlungen einbezogen sein. Mit einem Wert von knapp 22,00 Milliarden Euro werden zudem die Finanzanlagen wie Beteiligungen an Unternehmen und Sondervermögen auf der Aktiv-Seite der aktuellen Vermögensrechnung angegeben (2018: 21,27 Milliarden Euro).

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Auf der Passiv-Seite finden sich die Verpflichtungen des Landes. Den größten Teil davon machen die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe aus. Sie bilden die Verpflichtungen gegenüber den heutigen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sowie die späteren Ansprüche aller aktiven Beamtinnen und Beamten ab. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 liegen sie bei 196,87 Milliarden Euro (2018: 190,75 Milliarden Euro). Der Anstieg ist auf die gestiegene Zahl der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zurückzuführen.

Stellt man Passiv- und Aktiv-Seite gegenüber, ergibt sich ein negativer Saldo von 175,66 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (175,76 Milliarden Euro) bleibt er nahezu unverändert. Ein negativer Saldo in dieser Größenordnung ist typisch für ein Flächenland wie Baden-Württemberg. Denn die handelsrechtlichen Grundsätze, die für die Vermögensrechnung gelten, sehen zwar die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen wie die späteren Pensions- und Beihilfezahlungen vor. Künftige Steuereinnahmen werden dagegen in der Vermögensrechnung nicht erfasst. Auch staatliche Leistungen wie Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie innere Sicherheit können nicht als Vermögenswerte abgebildet werden.

Corona wirkt sich auch auf Vermögensrechnung 2020 aus

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich in den kommenden Vermögensrechnungen widerspiegeln. Denn zur Bewältigung der Pandemie mussten neue Schulden aufgenommen werden. Auch bei den landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen sind zum Teil erhebliche Verluste zu erwarten, die sich auf den Wert der Finanzanlagen auswirken werden.

Für das Land Baden-Württemberg gilt das an Einnahmen und Ausgaben orientierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen. Nach der Landeshaushaltsordnung wird dem Staatshaushaltsplan eine Vermögensübersicht als Anlage beigefügt. Darüber hinaus werden Veränderungen des Vermögens und der Schulden sowie künftige Verpflichtungen nicht dargestellt.

Mit einem umfassenden Überblick über Vermögen und Schulden ergänzen die Vermögensrechnungen das kamerale Haushaltssystem des Landes. Grundlage für die Erstellung der Vermögensrechnung sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Haushalte.

red