Ludwigsburger Gastronom klagt gegen Corona-Sperrstunde und kassiert Niederlage

ANZEIGE

LUDWIGSBURG / STUTTGART. Gegen die verlängerte Sperrstunde für Gaststätten im Landkreis Ludwigsburg hatte ein Gastronom beim Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs beantragt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Oktober den Antrag des Gastronoms als „nicht begründet“ abgewiesen. Laut einer Meldung vom SWR hatten sich dem Eilantrag auch acht Gastronomen aus Stuttgart sowie ein Spielhallenbetreiber aus Esslingen angeschlossen.

Die Sperrstunde für Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr im Landkreis Ludwigsburg war mit der zweiten Allgemeinverfügung des Landkreises am 21. Oktober (wir berichteten) in Kraft getreten und galt bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes am 2. November. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes schreibt eine nahezu komplette Schließung aller Gastronomiebetriebe vor. Der Landkreis hat seine dritte, seit 3. November geltende Allgemeinverfügung entsprechend angepasst. Sie enthält nunmehr im Wesentlichen nur noch Ermächtigungsgrundlagen zur Ausweisung von Verdichtungszonen und Alkoholkonsumverbotszonen durch die Städte und Gemeinden.

red

ANZEIGE