Maskenkontrollen: Mehr als 20.000 Verstöße in Baden-Württemberg

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Die Landesregierung hatte letzte Woche die Verlängerung der Corona-Verordnung des Landes bis 30. November sowie einige Änderungen der Regelungen ab 30. September, unter anderem zur Maskenpflicht, beschlossen. Auch im öffentlichen Nahverkehr ist der Mund-Nase-Schutz Pflicht. Damit sich alle daran halten, führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch. 

Am Dienstag (29.09.) hat Innenminister Thomas Strobl das Kabinett nun über das Ergebnis der Masken-Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr unterrichtet. Exakt 1.950 Polizeibeamte kontrollierten dabei fast 100.000 Personen, so der Minister. Insgesamt wurden 20.085 Verstöße gegen die Maskentragepflicht festgestellt. Das teilte die Landesregierung am Dienstag mit.

Strobl hat den Ministerrat darüber informiert, dass die Polizei Baden-Württemberg bis zum gestrigen Montag flächendeckend insgesamt 26 Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Maskentragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgeführt hat: „Der weit überwiegende Teil der Fahrgäste kommt der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV nach und verhält sich damit verantwortungsbewusst sowie respekt- und rücksichtvoll. Die Kontrollen stoßen auf eine große Akzeptanz und positive Resonanz in der Bevölkerung. Bei den Kontrollen gilt, dass beharrliche Maskenverweigerer konsequent zur Anzeige gebracht werden“, so Innenminister Thomas Strobl.

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Knapp 100.000 Personen kontrolliert

„Bei den bisherigen Kontrollen setzte die Polizei insgesamt 1.950 Polizeibeamtinnen und -beamte ein und kontrollierte fast 100.000 Personen. Dabei wurden 20.085 Verstöße gegen die Maskentragepflicht festgestellt, von denen 566 Verstöße zur Anzeige gebracht wurden. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Fahrgäste in den Verkehrsmitteln der Maskentragepflicht weit überwiegend nachkommen. Insbesondere an den Bahnsteigen und den Bushaltestellen mussten die Menschen allerdings häufiger daran erinnert werden, dass sie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Die Angesprochenen waren fast ausnahmslos einsichtig und setzen eine Maske auf – deshalb wurde in diesen Fällen in der Regel von einer Anzeige abgesehen. Nur in wenigen Fällen hatte es die Polizei mit beharrlichen, teils renitenten Maskenverweigerern zu tun, die dann auch selbstverständlich konsequent zur Anzeige gebracht wurden. Bei einer Kontrolle am Bahnhof in Friedrichshafen musste ein Maskenverweigerer sogar aus einem Linienbus getragen werden, da er sich vehement weigerte, ordnungsgemäß eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den ausgesprochenen Platzverweis mehrfach missachtete“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl.

Die Schwerpunktkontrollen der Polizei Baden-Württemberg sind eng mit den jeweiligen sachlich zuständigen Ortspolizeibehörden sowie den Verkehrsunternehmen abgestimmt. Bis zum 9. Oktober 2020 sind noch 13 weitere Schwerpunktaktionen der Polizei Baden-Württemberg geplant.

red