Mit dem Smartphone in der Kostenfalle

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Die Mobilität in der digitalen Welt hat ihren Preis. Schließlich wollen wir immer und überall erreichbar sein. Dazu braucht es natürlich ein mobiles Telefon. Doch das muss ja irgendwie bezahlt werden. Und dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Wer ein Smartphone über den Handy-Vertrag finanziert, stottert das Gerät über höhere monatliche Grundgebühren ab. Diese Mehrkosten können viel höher sein als die eigentliche Tarifgebühr – und fallen in den meisten Verträgen auch nach der regulären Laufzeit weiter an, obwohl das Gerät längst abbezahlt ist. Das zeigt eine Verivox-Analyse von Smartphone-Kombitarifen der deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber.

Bei Kombi-Tarifen mit Smartphone werden die Gerätekosten auf 24 Monate verteilt: Somit steigen die monatlichen Gebühren. Kunden von Telekom und Vodafone zahlen dafür bis zu 50 Euro mehr im Monat, bei O2 können sogar mehr als 60 Euro zusätzlich anfallen. Teilweise sind die Zusatzkosten höher als die eigentlichen Tarifkosten.

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Nach 24 Monaten ist das Smartphone abbezahlt, doch die Zusatzkosten laufen in der gleichen Höhe weiter, wenn der Kunde nichts unternimmt und seinen Vertrag weiterlaufen lässt.

In der Regel erfahren Kunden ohne aktive Recherche nicht, was sie das Gerät eigentlich kostet: Bei Bündeltarifen verschmelzen Hardware- und Tarifkosten. Lediglich Vodafone weist im Warenkorb beide Summen separat aus. “Aufgrund der zumeist intransparenten Darstellung dürften die wenigsten Kunden wissen, dass es einen Kostenbestandteil gibt, der nach 24 Monaten entfallen müsste”, sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox.

Meistens lohnt es sich, Tarif und Gerät getrennt zu kaufen. Das Sparpotenzial ist groß: Bei hiesigen Discount-Anbietern gibt es eine Allnet-Flat mit 3 Gigabyte Datenvolumen schon ab fünf Euro im Monat – die günstigsten Allnet-Flats der Netzbetreiber liegen bei rund 20 Euro. Abhängig vom gewählten Smartphone lassen sich laut Experten so bis zu 500 Euro über eine Laufzeit von 24 Monaten sparen.

Ralf Loweg / glp