Mit der Kreditkarte in den Urlaub? Auf was geachtet werden muss

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Dank des Euro müssen sich Reisende längst nicht mehr mit Lira, Peseten oder Drachmen eindecken. “Eigentlich benötigen Sie gar kein Bargeld mehr – die Kreditkarte ist schließlich immer dabei”, heißt es bei den ARAG Experten. Zudem können viele Leistungen wie etwa Mietwagen oder Hotelzimmer ohne Karte oft gar nicht erst in Anspruch genommen werden.

Weltweit gibt es die Akzeptanzstellen zum bargeldlosen Bezahlen etwa in Hotels, Restaurants, Bars und Geschäften. Viele Kreditkarten sind aber nur auf den ersten Blick kostenlos. Oft entstehen nämlich hohe Zinsen und Gebühren für den Einsatz im Ausland. Die meisten Kartenanbieter lassen sich das Abheben von Bargeld, zum Beispiel im Urlaub, ordentlich bezahlen. Bei vielen Karten kommt bei Fremdwährungen wie in Großbritannien (Pfund) oder in der Schweiz (Franken) zu den Abhebegebühren noch ein Aufschlag von 0,5 bis zwei Prozent des Umsatzes dazu, die sogenannte Auslandseinsatzgebühr. Sie wird auch beim Bezahlen verlangt, zum Beispiel beim Tanken oder im Restaurant. Von einigen Banken wird diese Gebühr sogar erhoben, wenn der Betrag zwar in Euro abgebucht wird, aber der Umsatz außerhalb der EU getätigt wurde.

Es gibt aber auch Kreditkarten, mit denen man im In- und Ausland kostenlos Geld abheben kann. Darum lohnt es sich, die Leistungen der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Sparpotenzial gibt es auch beim Abrechnungsverfahren. An manchen Geldautomaten in Ländern ohne Euro können Reisende wählen, ob sie die Belastung in Euro oder in Landeswährung wünschen. Die billigere Variante ist die Abrechnung in Landeswährung. Denn der Automatenbetreiber kassiert für die Sofort-Umrechnung in Euro einen Aufschlag von bis zu zehn Prozent.

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Die Umsätze auf der Kreditkartenabrechnung sollten unbedingt regelmäßig geprüft werden. Denn viele davon sind unübersichtlich, für Kunden schwer nachvollziehbar und nicht transparent, so die Experten. So fehlten bei der Abrechnung von Umsätzen in fremder Währung oft mal der Umrechnungskurs oder die Höhe der Gebühr. Teilweise würden Gebühren sogar versteckt oder der Kunde könne die Kosten und den verwendeten Kurs nicht vollständig oder nur mit großem Rechenaufwand nachvollziehen. Wenn einzelne Posten unklar sind, sollte sofort bei der Bank nachgefragt werden. Unberechtigte Umsätze müssen so schnell es geht reklamiert werden, damit die Bank sie zurückbucht.

Rudolf Huber