Nach der Einschulung: Das Kind richtig versichern

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Wenn mit der Einschulung für Kinder ein neuer Lebensabschnitt beginnt, ist es für Eltern ein guter Zeitpunkt, um den Versicherungsschutz des Nachwuchses zu überprüfen. Denn Eltern werden sich einige Fragen stellen. Ist das eigene Kind auf dem Schulweg richtig abgesichert? Und was passiert bei Unfällen auf dem Pausenhof? Der digitale Versicherungsmanager “Clark” beantwortet die wichtigsten Fragen.

Stürzt das Kind vom Klettergerüst oder verletzt sich im Kunstunterricht, sind die Kinder über den Träger der Betreuungseinrichtung in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Schutz greift jedoch nur in dem begrenzten zeitlichen und örtlichen Rahmen, nämlich schulischen Aktivitäten sowie dem Schulweg. Um die eigenen Kinder aber auch zuhause und bei Freizeitaktivitäten nach dem Schulschluss zu schützen, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie übernimmt bei einem Unfall ganz oder teilweise die Behandlungskosten.

Sollte im schlimmsten Fall aufgrund eines Unfalls ein Kind bleibende Schäden erleiden, kann ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ein zusätzlicher Invaliditätsschutz greifen. Er sichert die finanzielle und soziale Zukunft des Schützlings im Falle einer unfallbedingten Behinderung ab und gilt bis zum Lebensende. Bedeutet für die Eltern: Sie sollten beim Abschluss der privaten Unfallversicherung darauf achten, den Vertrag um eine Invaliditätsabsicherung zu ergänzen.

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Sollte das Kind mit dem Fahrrad Spuren am Auto der Direktorin hinterlassen oder mit der Bastelschere anstelle des Papiers das T-Shirt des Sitznachbarn erwischen, greift die private Haftpflichtversicherung. Spätestens ab dem siebten Lebensjahr haften Eltern laut Gesetzgeber für ihre Kinder. Damit sich der Nachwuchs in der Schulzeit trotzdem austoben kann, können die Kleinen in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichern werden. Das Kriterium für die Mitversicherung ist dabei nicht nur das verwandtschaftliche Verhältnis. Lebt ein Kind beispielsweise dauerhaft im Haushalt bei den Großeltern, besteht auch hier der Versicherungsschutz über einen Tarif mit Kinder-Option.

Andreas Reiners / glp