Neben einer Parkbucht zu parken ist daneben

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Sein Auto am Fahrbahnrand neben einem ausreichend befestigten Parkstreifen oder einer Parkbucht zu parken, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor.

Doch kein Urteil ohne “Aber”. Wird der Parkstreifen – zum Beispiel durch die Anpflanzung von Straßenbäumen – unterbrochen, darf laut ARAG-Experten in diesem Bereich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, sofern nicht hier durch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden und die Unterbrechung des Parkstreifens länger als das abgestellte Fahrzeug ist.

Parke der Betroffene – wenn auch nur teilweise – neben dem Parkstreifen, komme es schon nicht mehr darauf an, ob er andere Verkehrsteilnehmer behindert hat.

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Der Fall: Ein Autofahrer sollte eine Geldbuße zahlen, weil er sein Auto neben einem Parkstreifen abgestellt hatte. Dieser war durch Anpflanzungen unterbrochen. Die Geldbuße wegen verbotswidrigen Parkens in zweiter Reihe hatte das Amtsgericht Berlin Tiergarten gegen den Mann verhängt. Dieser wehrte sich mit dem Argument, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert worden seien. Der Betroffene legte Beschwerde beim Berliner Kammergericht ein, womit er keinen Erfolg hatte.

Andreas Reiners