Neues Gebäudeenergiegesetz: Das muss man wissen

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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020 für Gebäude, die klimatisiert oder beheizt werden. Mit dem Gesetz soll die praktische Bedeutung des Energieausweises gestärkt werden. Was bei Neuvermietung oder dem Kauf von Immobilien wichtig ist, erklären die Experten.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz überhaupt? Es zielt darauf ab, die genutzte Energie für Raumheizung und Wassererwärmung und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen. Ferner formuliert das neue Gesetz unter anderem auch spezifische Anforderungen an Heizkessel, Pumpen, Regler und weitere Geräte.

Das GEG schreibt einen Energieausweis beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Objekts vor. Dieser ist nach seiner Ausstellung zehn Jahre gültig. Der Ausweis gibt Interessenten einen Überblick über die Energie-Eigenschaften eines Gebäudes. Der Energieausweis muss künftig auch den CO2-Ausstoß von Gebäuden angeben. So erfahren Mieter oder Käufer auf einen Blick, wie energieeffizient und klimafreundlich das Objekt ist. Zusätzlich lassen sich etwaige Strom- und Heizkosten schätzen, was die Miet- beziehungsweise Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Ist der Energieausweis nicht oder unvollständig vorhanden, kann das eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

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Besitzer von Bestandsgebäuden sind in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren Teile ihrer Immobilie nachzurüsten. Wer seit Anfang 2002 in einer solchen Immobilie wohnt, ist von dieser Pflicht ausgenommen. Für Mehrfamilienhäuser gelten diese Pflichten nach Auskunft der Experten hingegen uneingeschränkt.

So müssen neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Die Dämmung oberster Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen muss den Mindestwärmeschutzstandard (üblicherweise vier Zentimeter Dämmung) erfüllen. Auch müssen bestimmte Typen von üblich großen Heizkesseln (bis 400 kW Heizleistung) ausgetauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Auch bei einer freiwilligen Sanierung, zum Beispiel dem Ersetzen von Fenstern, schreibt das GEG weitere Standards vor.

Für Neubauten gilt ab 2021 das so genannte ‘Niedrigstenergiegebäude’ als Standard. Eine gute energetische Leistung soll durch einen obligatorischen Anteil an erneuerbaren Energien erreicht werden. Außerdem ist ab 2026 der Einbau von neuen Ölheizungen verboten, es sei denn, es gibt keine realistischen Heizungsalternativen, wie etwa Fernwärme.

Andreas Reiners / glp