Nutzen und Risiken von CBD-haltigen Präparaten

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Mit Cannabidiol (CBD) als Bestandteil von Arzneimitteln und Lebensmitteln – darunter auch Nahrungsergänzungsmitteln – verbinden viele Menschen hohe Erwartungen mit Blick auf unterstellte oder durch Werbung suggerierte gesundheitliche Versprechungen.

Risiken, die sich insbesondere durch Präparate ergeben können, die auch oder besonders für gesundheitliche Zwecke angeboten werden (ohne als Arzneimittel geprüft und zugelassen zu sein), sind vielen dagegen oft unbekannt. Häufig enthalten diese Produkte bedenkliche Mengen des psychoaktiven Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC). Auf dieses Problem macht jetzt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) aufmerksam.

“Auf die Problematik von CBD-Ölen, die vielfach ohne Rücksprache mit Ärzten eingenommen werden, haben wir zuletzt im aktuellen Monitor Patientenberatung aufmerksam gemacht”, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. “Die aktuelle Diskussion um die Zulässigkeit als neuartige Lebensmittel und Zuverlässigkeit von CBD-Produkten, was die Einhaltung von Grenzwerten betrifft, zeigt, dass dieses Thema viele Menschen überfordert.”

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Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD, erläutert: “In der Beratung merken wir, dass es vielen Menschen bereits schwerfällt, Chancen und Risiken verschreibungspflichtiger CBD-haltiger Arzneimittel angemessen einzuschätzen. Auch von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln auf CBD-Basis erwarten viele Ratsuchende medizinische Wirkungen.

Oft haben diese Hoffnungen keine wissenschaftliche Grundlage. Nahrungsmittel unterliegen ganz anderen Regelungen als Arzneimittel. Während Hersteller von überzogenen Erwartungen offenbar regelmäßig profitieren, gehen Informationsdefizite schlimmstenfalls zu Lasten der Gesundheit der Verbraucher.”

Für Verbraucher ist das Feld CBD-haltiger Produkte auch deshalb so schwer zu durchschauen, weil in den vergangenen Jahren in sehr kurzer Zeit eine Vielzahl an Produkten auf den Markt gekommen ist, die CBD enthalten. So gibt es Kaugummis und Kekse mit CBD; aber auch bei Bier, Erfrischungsgetränken oder vielfach sogar in Nahrungsergänzungsmitteln kommt CBD zum Einsatz.

CBD-haltige Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel sind gemäß Novel-Food-Katalog der Europäischen Union in der Regel als neuartige Lebensmittel eingestuft und bedürfen einer Zulassung (EU-Verordnung Nummer 2015/2283). Solange keine Zulassung vorliegt, sind diese Produkte nach Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht verkehrsfähig. Die Einstufung von Erzeugnissen und Bewertung der Verkehrsfähigkeit ist

allerdings Aufgabe der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden. Eine einheitliche Linie gibt es bislang nicht.

Eindeutig hat sich bislang nur die Stadt Köln positioniert: Per Allgemeinverfügung untersagte die Stadt am 17. Juni 2020 Cannabidiol (CBD) in Form von Cannabidiol-Isolaten oder mit Cannabidiol angereicherte Hanf-Extrakte als Zusatz in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln im stationären Handel, Versandhandel oder Internet zu vertreiben.

Ralf Loweg