Radfahr-Verbot für Alkohol-Sünder

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Es klingt kurios: Fürs Fahrradfahren braucht zwar niemand einen Führerschein. Doch im schlimmsten Fall können Verkehrsbehörden Radlern, die betrunken auf dem Drahtesel erwischt werden, ein Radfahr-Verbot erteilen. Der TÜV Süd erklärt die Details.

Dass Alkohol am Autolenkrad ein Verkehrsvergehen ist, ist allseits bekannt. Aber auch auf dem Fahrrad gibt es eine Promilleobergrenze. Sie liegt mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als bei Kraftfahrzeugen. Wer aber dann erwischt wird, riskiert sogar seinen Pkw-Führerschein.

“Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kann eine hohe Geldstrafe, den Führerscheinverlust und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen”, erklärt Andrea Häußler von der TÜV Süd Life Service GmbH.

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Schwingen sich Alkoholisierte auf ihr Rad und werden mit einem Wert von 1,6 Promille und mehr erwischt, hat das ernste Folgen: Laut Bußgeldkatalog 2020 erhalten sie drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe sowie eine Anordnung zur MPU. Bestehen Radfahrer die MPU nicht, kann es zum Fahrverbot kommen – sie müssen ihren Auto-Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot könne die Behörde verhängen, warnen Experten. Damit es nicht soweit kommt, rät Andrea Häußler, die MPU ernst zu nehmen und als Chance sehen, über das eigene Verhalten nachzudenken. Zeigen sie den Willen zur Veränderung, können Betroffene die eigene Mobilität schnellstmöglich zurückgewinnen.

Schon ab 0,3 Promille droht übrigens eine Strafanzeige, wenn Radfahrer auffällig fahren, andere gefährden oder gar einen Unfall verursachen. Die Verkehrsexpertin rät Fahrradfahrern daher zu mäßigem Alkoholkonsum und einem Promillerechner, mit dem sie ihren Promillewert besser einschätzen können.

Lars Wallerang