Risikogebiet Kreis Ludwigsburg: Das sind die Corona-Regeln

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LUDWIGSBURG. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ludwigsburg hat mit 51,5 am heutigen Mittwoch (14.10.20) den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Deshalb veröffentlicht der Landkreis Ludwigsburg noch am gleichen Tag eine am morgigen Donnerstag, 15.10.20, in Kraft tretende Allgemeinverfügung mit weiteren Schutzmaßnahmen gegen COVID-19. „Die Lage ist ernst. Mit den Maßnahmen hoffen wir, die weitere Ausbreitung des Virus eindämmen zu können. Dabei sind wir darauf angewiesen, dass uns die Bürger*innen im Kampf gegen COVID-19 unterstützen, in dem sie die Maßnahmen einhalten. Deshalb appellieren wir an die Vernunft der Menschen – im Interesse aller“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Die wesentlichen Beschränkungen der Allgemeinverfügung sind:

1. Begrenzung privater Feiern auf 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen und auf 10 Personen im privaten Bereich, jeweils ohne Ausnahmemöglichkeit.

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2. Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum, wenn das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern nicht möglich ist, beispielsweise in belebten Einkaufsstraßen oder innerhalb von Warteschlangen. Auf Messen und Märkten wird eine durchgängige Maskenpflicht festgelegt. Zudem erhalten die Kommunen durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, in bestimmten Verdichtungszonen, in denen regelmäßig mit einer Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu rechnen ist, eine weitergehende Maskenpflicht lokal vor Ort zu regeln.

3. Für weitergehende und berufsbildende Schulen wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes auch während des Unterrichtsbetriebs am Sitzplatz dringend empfohlen, ausgenommen da-von sind Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.

Sollte die Zahl der Neuinfektionen weiterhin so stark ansteigen wie in den vergangenen Wochen, sei eine Ergänzung und Verschärfung der Maßnahmen möglich, so Landrat Allgaier.