Schnee auf der Scheibe: Ein Guckloch reicht nicht

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Der Winter hat große Teile Deutschlands im Griff. Wer jetzt mit dem Auto starten will, muss es oftmals zunächst von Schnee und Eis befreien. Dabei gilt: Erst wenn die Sicht rundum gewährleistet ist und auch Kennzeichen und Beleuchtung frei sind, darf es losgehen.

“Bloß ein Guckloch freikratzen reicht nicht”, warnt Wolfgang Herda vom ADAC Hessen-Thüringen. “Wegen der fehlenden Rundumsicht ist das nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen.” Wichtiger Aspekt: Beim Freiräumen des Pkw müssen auch Dach und Motorhaube von Schnee befreit werden. Sonst können nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch herunterfallenden Schnee gefährdet werden.

Ist die Scheibe zugefroren, ist der Eiskratzer alternativlos. Denn auf Auftau-Spray sollte aus Umweltgründen verzichtet werden. Und schon gar nicht sollten Autobesitzer versuchen, ihre Scheibe mit heißem Wasser aufzutauen. Denn diese Prozedur endet meist mit einer gesprungenen Scheibe.

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Grundsätzlich verboten ist es auch, den Motor warm laufen zu lassen. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Und nicht nur das: Auch der Motorentechnik drohen Schäden.

Frostschutzfolien können dabei helfen, sich das allmorgendliche Kratzen zu ersparen. Hilfreich ist auch eine programmierbare Standheizung, die den Wagen zum Start bereits eisfrei macht und vorwärmt. “Jeder Autofahrer sollte spätestens jetzt neben dem Eiskratzer einen Lederschwamm oder ein Trockentuch im Fahrzeug haben”, so der ADAC-Verkehrsexperte. Von innen beschlagene Scheiben seien damit im Handumdrehen wieder frei.

Rudolf Huber / glp