Schulklassen 5 und 6 dürfen ab 15. März wieder in den Präsenzunterricht

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Ab dem 15. März sollen Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Darauf haben sich heute Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann geeinigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben sich auf weitere Öffnungsschritte bei den Schulen verständigt. Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren.

Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen

Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt. Außerschulische Partner, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag und in der flexiblen kommunalen Betreuung – können dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist aber auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden.

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Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hingegen sind bis auf weiteres nicht möglich. Für die Grundschulen bedeuten diese Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 auch keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung, für Klasse 7 hingegen wird es weiter das Angebot der Notbetreuung geben.

„Diese Öffnungsschritte sind auch aus infektiologischen Gründen sinnvoll und richtig. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Grundschulen zeigen, dass der aktuelle Wechselbetrieb auch deshalb zu einer größeren Durchmischung der Gruppen und zu mehr Kontakten führt, da gleichzeitig die Notbetreuung ebenfalls in Anspruch genommen wird. Das Prinzip der festen Gruppen lässt sich im eingeschränkten Regelbetrieb eindeutig am besten gewährleisten“, so Kultusministerin Eisenmann.

Für die Abschlussklassen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden zunächst weiterhin im Fernunterricht unterrichtet. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Sofern es die Infektionslage zulässt, soll der Präsenzunterricht auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort sollen auch Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, ein freiwilliges Testangebot wahrnehmen.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg