Silvester 2020: Was ist erlaubt?

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Auch zum Jahresabschluss 2020 bleibt alles anders. Denn Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft, es wird also deutlich stiller auf Deutschlands Straßen, wo sowieso ein generelles Versammlungsverbot gilt. Doch was ist an Silvester jetzt noch erlaubt und was nicht? 

Wie immer gilt: Es gibt Unterschiede im Land. Heißt: Die private Böllerei ist nicht in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Aber es gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und je nach Region oder Bundesland womöglich auch eine nächtliche Ausgangssperre. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen der Kategorie 2 wie Knallfrösche, China-Böller oder Leuchtraketen gibt es in diesem Jahr nicht.

Ein Erwerb von Pyrotechnik online oder in Nachbarländern ist keine gute Idee, warnen die Experten. Denn oft ist nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich eine EU-Prüfung durchlaufen haben und damit in Deutschland erlaubt sind. Der Kauf von Pyrotechnik in den Nachbarländern wie zum Beispiel Luxemburg, Frankreich oder Polen ist zudem nur sehr eingeschränkt möglich, da vielerorts auch der “kleine Grenzverkehr” eine Quarantäne nach sich zieht.

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Es wird sicher Menschen geben, die noch Pyrotechnik aus dem letzten Jahr aufbewahrt haben. Diese dürfen theoretisch abgefeuert werden. Dennoch raten die Experten auch hier dringend ab, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.

Kleiner Trost: Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalisches Feuer sind Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Zumindest Haustiere werden dankbar sein, denn für sie bedeuten laute Silvesternächte purer Stress.

Wichtig zu wissen: Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem letztes Jahr über 30 Affen starben, ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in allen Bundesländern grundsätzlich verboten.

Andreas Reiners / glp