So funktioniert die Rettungsgasse

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Wenn Blaulicht im Rückspiegel auftaucht und das Martinshorn ertönt, sind viele Fahrer unsicher, reagieren hektisch und machen oft genau das Falsche. Dabei kann eine einfache Reaktion Leben retten. Die Debeka klärt über die Mythen rund um die Rettungsgasse auf.

Mythos 1: Eine Rettungsgasse muss nur bei Stau auf der Autobahn gebildet werden

Ob auf der Autobahn oder in der Stadt, Unfälle ereignen sich überall. Daher sollte es immer möglich sein, eine Rettungsgasse zu bilden. Vorausschauendes Fahren erleichtert die Situation. Stockt der Verkehr oder fährt man außerorts nur Schrittgeschwindigkeit, sollte man die Rettungsgasse immer im Hinterkopf haben und frühzeitig einlenken. Wenn die Autos erst mal stehen, ist es zu eng und zu spät.

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Mythos 2: Wenn das Martinshorn ertönt, gibt man noch mal richtig Gas und fährt weg

Gas geben ist falsch, einfach stehenbleiben aber auch. Ist man in der Stadt mit nur einer Fahrspur unterwegs, stellt man das Auto weit nach rechts an den Straßenrand. Falls nötig, kann man auf den Gehweg ausweichen, allerdings muss man dabei auf Fußgänger und Radfahrer achten. Das Fahrzeug möglichst parallel zur Straße ausrichten.

Bei einer roten Ampel darf man ein Stück in die Kreuzung fahren. Hilfreich für die anderen Fahrer ist es, wenn man mit dem Blinker signalisiert, in welche Richtung man ausweicht. Bei Straßen mit zwei oder mehr Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen Spuren nach rechts.

Mythos 3: Auf der Autobahn stellt man sich auf die Standspur oder fährt dort weiter

Die Standspur ist nur liegengebliebenen Fahrzeugen vorbehalten und muss freibleiben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Wenn die Polizei dazu auffordert, die Standspur zu nutzen, oder wenn aus Platzgründen sonst keine Rettungsgasse gebildet werden kann.

Mythos 4: Motorräder dürfen in der Rettungsgasse fahren

In der Rettungsgasse dürfen nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge fahren. Dazu zählen Feuerwehr und Rettungswagen, Arzt und Abschleppdienst. Übrigens ist man laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Tut man dies nicht, drohen Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot. Abgesehen davon, dass jemand mit dem Leben ringt, während man selbst die Rettungsgasse zuparkt.

Rudolf Huber / glp