So gibt es an Halloween kein böses Erwachen

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Halloween steht vor der Tür. Bei vielen Autofahrern wächst dann die Sorge: Was passiert, wenn mein Auto bei einem Streich zu Schaden kommt? Das Rechtsportal anwaltauskunft.de gibt Tipps, wie man sich im Fall der Fälle verhalten sollte.

Klar ist: “Geht bei einem Halloween-Streich etwas kaputt oder wird etwas beschädigt, gilt das als Vandalismus – und hierfür kommt nur die Vollkaskoversicherung auf”, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Wer nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, bleibe auf dem Schaden sitzen. “Sollte der Übertäter gefunden werden, kann man diesen natürlich zur Zahlung heranziehen”, fügt der Rechtsanwalt aus Dresden hinzu. Extra schützen muss man als Autofahrer sein Fahrzeug an solchen Tagen allerdings nicht.

Wenn Kinder mit einem Halloween-Streich die Grenze zur Sachbeschädigung überschreiten, haften entweder sie selbst oder ihre Eltern für die Schäden.
Kinder sind ab sieben Jahren deliktfähig. Ob Kinder selbst haften, hängt von ihrem Alter und ihrer Reife ab und davon, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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Auf dem Weg zu einer Halloween-Party gilt: Sich verkleidet hinters Steuer zu setzen ist zwar nicht verboten. Das Kostüm darf Sichtfeld, Gehör und Bewegungsfreiheit aber nicht beeinträchtigen. Verursacht man einen Unfall, weil man wegen unförmiger Schuhe vom Gas- oder Bremspedal abrutscht oder wegen einer Maske beim Abbiegen ein anderes Fahrzeug übersieht, drohen Bußgelder und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen. mid/arei

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