So steht es um die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

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Einige ignorante Zeitgenossen verweigern einfache Hygiene-Regeln in Bus und Bahn. Damit gefährden sie sich und andere, da die Zahlen der Corona-Infektionen aktuell wieder stark steigen. Ob derartige Sanktionen diese Menschen aber zur Besinnung bringen, darf zumindest bezweifelt werden. Dennoch unterstützt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für mehr als 600 Unternehmen des Öffentlichen Personen – und Eisenbahnverkehrs – die Einführung von Bußgeldern für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen.

“Die überwiegende Mehrheit unserer Fahrgäste hält sich an die geltende Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr. Für diejenigen, die sich partout weigern eine Maske zu tragen und damit sich und andere gefährden, ist eine entsprechende Sanktionierung ein richtiger und notwendiger Schritt”, meint VDV Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Für die Durchsetzung der Bußgelder seien aber nicht die Verkehrsunternehmen zuständig, sondern die Ordnungsbehörden wie Polizei und Ordnungsamt, so Wolff weiter.

Im Laufe der vergangenen Wochen beobachten die Verkehrsunternehmen, dass die Disziplin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei einigen Fahrgästen nachlässt. Auch die Zahl der Maskenverweigerer nimmt zu. “Wir setzen seit Einführung der Maskenpflicht erfolgreich auf Information und Aufklärung unserer Fahrgäste. Dennoch gibt es auch in unseren Fahrzeugen Maskenverweigerer, die durch ihr Verhalten Mitreisende gefährden. Wenn bei diesen Fahrgästen eine deutliche Ermahnung nicht zur notwendigen Einsicht führt, dann müssen weitere Sanktionen wie der Ausschluss von der Beförderung oder als Ultima Ratio die Verhängung eines Bußgeldes durchgesetzt werden”, so Wolff.

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Ralf Loweg