Die-7-Tage-Inzidenz im Kreis Ludwigsburg entwickelt sich weiter positiv und liegt seit längerer Zeit unter 50. Aktuell bei 29,4 (Stand: 13.06.21). Damit treten weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Zu diesen Lockerungen gehören beispielsweise auch die Öffnung von Freibädern. Die Corona-Pandemie führte dazu, dass die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) ihre Freizeiteinrichtungen lange Zeit nicht öffnen durften. Aufgrund der immer weiter sinkenden Corona-Zahlen ändert sich das jetzt. “Wir können frohe Kunde verbreiten! Die Inzidenzwerte liegen dauerhaft unter 50, daher werden wir nach Monaten endlich wieder unser Alfred-Kercher-Bad für die Öffentlichkeit öffnen“, freut sich Christian Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim. Ab Dienstag, 15. Juni, steht das Sportbad in Kornwestheim allen Schwimmbegeisterten zur Verfügung – natürlich unter Einhaltung des aktuellen Hygienekonzeptes, heißt es in der Mitteilung der SWLB.
Zur Sicherheit aller Badegäste sowie der Bäder-Mitarbeitenden wurde ein ausführliches Hygienekonzept für den Betrieb des Bades erarbeitet. Neben den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ist die Anzahl der Badegäste auf maximal 300 Gäste pro Tag begrenzt.
Für das Schwimmen im Schwimmerbecken ist das Buchen von Zeitslots notwendig. Schneider: „Damit wir die Anzahl der Besucher kontrollieren und lange Wartschlangen vermeiden können, müssen unsere Gäste Tickets online über unsere Website am gleichen am Tag des Badbesuchs erwerben.“ Ein Ticketverkauf an der Bäderkasse ist aktuell ausschließlich für wenige Restkarten möglich.
Zudem besteht Testpflicht. Vor jedem Besuch ist daher ein gültiger Schnell- oder PCR-Covid-19 Test vorzulegen. Die kostenfreien Bürgertests in den vielen Testzentren können hierfür genutzt werden. Kinder bis einschließlich fünf Jahren, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Ebenfalls zum Eintritt berechtigt sind Personen mit vollständigem Impfschutz (14 Tage nach der zweiten Impfung). Diese müssen zum Nachweis den gültigen Impfpass und einen Lichtbildausweis vorlegen. Gleichermaßen sind „genesene“ Personen einer Covid-19 Erkrankung mit einem Nachweis des Arztes berechtigt.
Schneider: „Ob Zugangsregelungen zum Bad oder Sicherheitsabstände in den Becken – schon im letzten Jahr konnte unser Bäder-Team unter Beweis stellen, dass der Badbetrieb auch unter Einhaltung aller Hygiene- und Corona-Regeln erfolgreich durchgeführt werden kann. Lange war das Bad in Stand-By – jetzt füllt es sich endlich wieder mit Leben.“
Die Öffnung des Hallenbads erfolgt auf Basis des Stufenkonzeptes der Landesregierung Baden-Württemberg. Im Rahmen der Öffnungsstufe 2 und 3 dürfen Hallenbäder bei einer 7-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises, die dauerhaft unter 100 liegt, öffnen.
Zum Hintergrund:
Die Corona-Verordnung sieht bei einer besonders niedrigen 7-Tages-Inzidenz auf Land-oder Stadtkreisebene Lockerungen in Gestalt eines Stufenkonzeptes zur sicheren und kontrollierten Öffnung privater und öffentlicher Lebensbereiche vor. Neben den drei Öffnungsstufen sind für den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner von den Öffnungsstufenunabhängige Lockerungen vorgesehen. Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landkreis Ludwigsburg am 08.06.2021 an fünf aufeinander folgendenTagen (04.06., 05.06., 06.06., 07.06. und 08.06.) unter dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohne rmit dem SARS-CoV-2-Virus. Die 7-Tages-Inzidenz liegt –mit Ausnahme des 08.06. –auch weiterhin durchgehend über dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.