Steuern und Zoll auf Online-Ware

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Es ist eine weit verbreitete Praxis – doch über ihre rechtlichen Hintergründe macht sich kaum jemand Gedanken: Wer Waren aus Nicht-EU-Staaten im Internet bestellt, muss im Zweifelsfall dafür Steuern und Zölle zahlen.

Deshalb ist gerade bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ein genauer Blick ins Kleingedruckte wichtig, so die Verbraucherzentrale NRW. Denn Zollabgaben und Steuern können das vermeintliche Schnäppchen teurer machen als erwartet. Und: Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Bestimmungen für die Einfuhrbesteuerung.

Bisher galt, dass Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Allerdings mit einer Ausnahme: Der Zoll verzichtet auf die Erhebung von Abgaben, wenn die unter einem Euro liegen. Eine Sonderregelung gilt außerdem für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen. Hier gilt weiter eine Freigrenze von 45 Euro.

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Neben der Einfuhrumsatzsteuer werden ab einem Gesamtwert der Bestellung von mehr als 150 Euro auch Zollgebühren fällig. Für die Übernahme der Zollabwicklung bei steuerpflichtigen Sendungen berechnen viele Paketdienste zusätzlich eine Auslagen- oder Servicepauschale. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise sechs Euro.

Wer also beispielsweise in China eine Handyhülle für 5,20 Euro bestellt, muss darauf theoretisch 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Das sind 99 Cent. Wegen der Kleinbetragsregelung verzichtet der Zoll jedoch darauf. “Liegt der Preis für die Handyhülle hingegen bei 5,50 Euro, werden 1,05 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig, die in diesem Fall bezahlt werden müssen”, heißt es bei den Verbraucherschützern. Zusammen mit der Auslagenpauschale der Deutschen Post entstehen Gesamtkosten in Höhe von 12,55 Euro – viel Geld für eine “billige” Handyhülle.

Grundsätzlich müssen Online-Shops im Bestellprozess zwar darauf hinweisen, dass zusätzliche Einfuhrabgaben entstehen können. Weil sich Zölle und Einfuhrsteuern aber je nach Zielland, Preis und Art der Ware unterscheiden, wird nicht immer vorab die konkrete Höhe berechnet. Vor der Bestellung ist es daher ratsam, sich selber beim Zoll über die Gebühren zu informieren, damit einem böse Überraschungen erspart bleiben.

Weil innerhalb der EU keine zusätzlichen Steuern und Zölle anfallen, lohnt sich die Suche nach einem Online-Shop, der aus der EU versendet. Wer die Auslagenpauschale des Paketdienstes sparen möchte, kann außerdem die Ware selbst verzollen. Sie muss dann allerdings beim Zollamt abgeholt werden.

Ein weiteres Problem können die Kosten im Falle eines Widerrufs sein. Soll die Ware nach China oder in andere Drittländer zurückgeschickt werden, können die Versandkosten schnell den Warenwert übersteigen. Hilfreich zu wissen: Das aktuelle Widerrufsrecht sieht vor, dass Ware immer an die im Impressum angegebene Adresse zurückgesendet werden kann. Zwar können Online-Händler eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf “eine” und “zusätzliche” liegen. Steht im Impressum eine Adresse in Deutschland oder der in der EU, kann die Ware auch dorthin versendet werden.

Rudolf Huber / glp