Straßenverkehr und Mobilität: Das ändert sich 2021

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Verkehrsteilnehmer müssen sich 2021 auf eine Vielzahl neuer Regelungen und Vorschriften im Bereich Mobilität einstellen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die wichtigsten Änderungen.

Automatikgetriebe in der praktischen Fahrerlaubnisprüfung: Die Fahrerlaubnisklasse B kann künftig auch bei Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe unbeschränkt erteilt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden und die Fahrschule bescheinigt, dass der Führerscheininhaber in der Lage ist, auch ein solches Fahrzeug sicher zu führen.

Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP): Im Januar 2021 wird der Aufgabenkatalog der praktischen Fahrprüfung für alle Führerscheinklassen erweitert, die Dauer der Prüfung um zehn Minuten verlängert und am Ende wird, statt einer handschriftlichen Prüfdokumentation, ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt. Außerdem beinhaltet künftig jede Führerscheinprüfung ein abschließendes fünfminütiges Gespräch.

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EU-Führerschein: Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine umzutauschen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, hat, muss diesen im Laufe des Jahres 2021, spätestens jedoch bis 19. Januar 2022, bei der für den aktuellen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle umtauschen.

Gelbe HU-Plakette: Für Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette auf dem Kennzeichen steht im Jahr 2021 der Termin zur Hauptuntersuchung an. Im Erfolgsfall gibt es ein rosafarbenes Abzeichen für das Jahr 2023.

Versicherungen: Für über neun Millionen Autofahrer gibt es neue Regionalklassen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden jeweils 48 Zulassungsbezirke herauf- beziehungsweise heruntergestuft. 4,5 Millionen Autofahrer wechseln in bessere und rund 4,8 Millionen Fahrer in höhere und damit teurere Regionalklassen. In den Kasko-Versicherungen ändern sich für viele die Regionalklassen: Für fast 3,4 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für 3,2 Millionen kostspieligere Einstufungen.

Neue Kfz-Steuer für Neuzulassungen: Für Verbrenner-Pkw orientiert sich die Kfz-Steuer ab dem 1. Januar 2021 stärker am Schadstoff-Ausstoß. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer gilt bis Ende 2024 ein Steuerfreibetrag von 30 Euro.

Ein Preis für CO2: Klimaschonendes Verhalten soll sich künftig lohnen. Ab dem 1. Januar 2021 werden fossile Brennstoffemissionen, unter anderem für den Verkehr, mit einem CO2-Preis belegt. Der Preis für Öl und Diesel steigt um 7,9 Cent pro Liter, für Benzin um 7,0 Cent pro Liter und für Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Neue Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie: Zum Jahresanfang 2021 steigt die Pendlerpauschale (auch: Entfernungspauschale) ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent. Geringverdiener können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale von 2021 bis 2026 für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen.

Andreas Reiner / glp