Stromvertrag vorm Umzug kündigen

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Bei jedem Umzug müssen auch vertragliche Angelegenheiten geregelt werden. Etwa die mit dem Stromversorger. Verbraucherschützer raten hier zur Vorsicht. Denn nicht immer endet ein Stromvertrag automatisch beim Umzug.

So war ein Verbraucher sehr erstaunt, als er vier Monate nach dem Umzug von seinem bisherigen Stromanbieter eine Schlussrechnung mit Aufhebungskosten in Höhe von 280 Euro bekam. Er hatte zuvor vorzeitig seinen Stromvertrag beendet, da er annahm, bei Wohnungswechsel ein Sonderkündigungsrecht zu haben.

“Wenn Verbraucher umziehen, bedeutet das nicht, dass sie automatisch ihren Stromvertrag kündigen und einen neuen abschließen dürfen”, sagt Energierechtsexpertin Katarzyna Trietz von der Verbraucherzentrale Brandenburg. “Um das zu klären, muss man in den Versorgungsvertrag schauen. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann”, so die Juristin.

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Wer beim bisherigen Anbieter bleibt, muss ihm alle neuen Daten wie die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, auch die Zählerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren.

Wird der alte Vertrag nicht fortgesetzt, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: Der braucht üblicherweise etwa zwei Wochen, um alles zu regeln und die neue Wohnung mit Strom zu beliefern.

Die gute Nachricht im Umzugsstress: Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Dann bekommt man Energie vom örtlichen Grundversorger – im Rahmen der Ersatzversorgung. Die ist aber teurer, deshalb bietet es sich an, schnell einen neuen Anbieter zu suchen, der preislich günstig und gut für die Umwelt ist.

Rudolf Huber / glp