Abzocke mit Knöllchen aus dem Ausland

Die Abzock-Masche ist weit verbreitet: Zuerst kassiert der Autofahrer irgendwo im südöstlichen Ausland einen Strafzettel. Und der entwickelt im Lauf der Zeit eine unangenehme Eigendynamik.

Im Jargon der Betroffenen werden sie “Kroaten-Knöllchen” genannt. Und die Methode, aus einer Mücke einen sündhaft teuren Elefanten zu machen, ist sehr effektiv: Nachdem der Versuch gescheitert ist, das Ticket vor Ort zu bezahlen, herrscht erst einmal trügerische Ruhe – oft jahrelang.

Doch dann der Knall-Effekt: Ein Inkasso-Unternehmen fordert das zehn- bis 20-Fache des urspünglichen Betrags. Im rbb-Magazin Super.Markt schätzt ADAC-Vertragsanwalt Marcus Gülpen die Anzahl der Fälle auf eine halbe Million deutschlandweit: “Die Masche ist, aus einem kleinen Betrag einen Elefanten zu machen und die Leute so einzuschüchtern, dass der Elefant bezahlt wird.”

Experten empfehlen Betroffenen,die nicht vor Ort zahlen können, das Geld beim Gericht zu hinterlegen und zu einem Anwalt zu gehen, wenn Post aus dem Ausland kommt. Denn ein erstes Urteil gibt es bereits: “Das Amtsgericht Pula hat Anfang 2019 entschieden, dass ein Großteil dieser Nebenkosten zu Unrecht berechnet worden ist”, so Jurist Andre Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum. mid/rhu

Achtung Abzocke: Verbraucherzentrale warnt vor Diesel-Helfern

Fahrverbote, Nachrüstungen Preisverfall – der Dieselskandal verunsichert Autofahrer derzeit in ganz Deutschland. Das machen sich Betrüger zu Nutze, warnt die Verbraucherzentrale Bayern.

Im Internet seien unseriöse Portale zu finden, die Hilfe für betroffene Dieselfahrer versprechen, teilen die Verbraucherschützer mit. Und so funktioniert die Masche: Die Betreiber stellen hohe Schadenersatzsummen in Aussicht, die sie beim jeweiligen Hersteller durchzusetzen versprechen. “Bei derartigen Angeboten ist nicht immer klar, welche konkrete Leistung erbracht wird”, warnt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Nach Erteilen einer Vollmacht erhielten Verbraucher statt Schadenersatzes eine hohe Rechnung für erfolglose Inkassodienste. Begründung der zweifelhaften Portale: Der Autohersteller hätte eine außergerichtliche Einigung verweigert, trotzdem seien Kosten entstanden, die nun in Rechnung gestellt werden müssten.

“Der Verbraucher wird unserer Ansicht nach im Vorfeld nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass ihm Inkassokosten berechnet werden”, so die Juristin Tatjana Halm. “Es ist auch nicht nachvollziehbar, ob das Online-Portal überhaupt eine Leistung erbracht und sich mit dem Autohersteller in Verbindung gesetzt hat.” Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb, derartige Angebote sorgfältig zu lesen und keine Fall zweifelhafte Vollmachten zu unterschreiben. mid/Mst