Stadt Ludwigsburg und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Gemeinsame Kontrolle des Jugendschutzes

Eine Jugendschutzkontrolle führten die Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Ludwigsburg und der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Ludwigsburg vergangenen Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr in verschiedenen Einkaufszentren und im Bereich des Bahnhofs durch. Die Testkäufe von Alkohol, Zigaretten und Spiele für PC/Konsole bzw. Filme mit Freigabe ab 18 Jahre wurden durch drei 17 Jahre alte Jugendliche unterstützt. Die beiden Mädchen und der Junge absolvieren derzeit eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung. Insgesamt wurden 15 Verkaufsstellen, darunter Lebensmittel – und Elektronikfachgeschäfte sowie Tabak- und Spielwarenläden, unter die Lupe genommen. Sechs der getesteten Geschäfte bzw. Verkäuferinnen und Verkäufer waren mit dem Jugendschutzgesetz vertraut und durchliefen die Kontrolle damit problemlos. Sie hielten Waren, die nur von Erwachsenen erworbenen werden dürfen, zurück. Eine positive Rückmeldung an die Verkäufer sowie an die Filialleitung bzw. Inhaber erfolgte direkt vor Ort. Dagegen fielen neun Verkaufsstellen durch. Viermal konnten die Jugendlichen hochprozentigen Alkohol erwerben, zweimal wurden ihnen Zigaretten verkauft und Spiele, die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe erhalten haben, wurden in drei von vier Fällen abgegeben. Dieses Ergebnis ist als eher ernüchternd zu werten. Gerade da eine vergleichbare Kontrolle im Mai dieses Jahres sehr positiv, mit nur drei Verstößen bei 17 kontrollierten Verkaufsstellen, verlaufen ist. Auf die Verkaufsstellen, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, kommt nun ein Bußgeld zu.

Pol-LB/red

Alkoholkontrollen während Adventszeit verstärkt

Zur Adventszeit leuchten die Weihnachtsmärkte. Und dort funkelt der Glühwein in Gläsern und Tassen. Manchmal bleibt es nicht bei einem Glas. Darum sind die Alkoholkontrollen auf den Straßen gegenwärtig verstärkt.

“Mit dem ersten Glühwein verfliegen häufig die guten Vorsätze”, sagt Dr. Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei Dekra. Und wer unter dem euphorisierenden Einfluss von Alkohol steht, unterschätzt gerne die Folgen, die eine Alkoholfahrt haben kann: Bußgeld, Fahrverbot, Punkte, MPU oder ein schwerer Unfall. Deshalb sei es sicherer, bei solchen Anlässen das eigene Fahrzeug stehen zu lassen.

Die meisten Fahrer kennen die 0,5-Promille-Grenze. “Ob ihnen aber klar ist, dass ab dieser Blutalkoholkonzentration (BAK) schon beim ersten Verstoß vier Wochen Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg fällig werden, ist eine andere Frage”, sagt Wagner. Noch weniger bekannt ist, dass der Führerschein schon ab 0,3 Promille in Gefahr ist, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall kommt.

Wird der Führerschein im Zuge eines Alkohol- oder Drogendelikts entzogen, muss der Fahrer ab 1,6 Promille immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich abschließen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.

Bei Werten ab 1,1 Promille kann die Verwaltungsbehörde eine MPU verlangen, wenn zusätzliche Umstände die Annahme eines künftigen fehlenden Trennungsvermögens zwischen Trinken und Fahren begründen. Dazu gehören unter anderem das Bewältigen einer langen Fahrstrecke, das Fahren unter Restalkoholeinfluss oder eine Trunkenheitsfahrt in den frühen Nachmittagsstunden. mid/wal