Warnung vor bekifften Schülern: Lehrerverband besorgt über Cannabis-Konsum an Schulen

Berlin – Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Stefan Düll, warnt nach der Anfang April erfolgten Teilfreigabe von Cannabis vor bekifften Schülern im Unterricht.

Düll sagte der “Rheinischen Post” (Mittwoch): “Die Gefahr bekiffter Schüler im Unterricht ist jetzt größer. Lehrer werden besonders gefordert sein.” Betroffen seien vor allem die Schulen mit bereits volljährigen Schülern. “Schulzentren beispielsweise mit Gesamtschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen. Da sind viele Schüler schon 18 Jahre alt”, betonte Düll. Man schaue sich daher jetzt genau an, “wie sich die Situation seit Beginn der Freigabe entwickelt”.

Zugleich warnte Düll die Schüler vor dem Cannabis-Konsum: “Wer bekifft im Unterricht sitzt, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Je nach den Umständen können auch die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.” Zugleich müsse man aber ehrlich sein: “Es gab vorher schon einen Schwarzmarkt. Neu ist, dass der Zigaretten-Schwarzmarkt für Minderjährige jetzt um Cannabis erweitert wird”, sagte Düll. Zuletzt hatte sich der Lehrerverband für mehr Aufklärung und Prävention sowie für Weiterbildungsangebote für die Lehrkräfte ausgesprochen.

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Verwirrung und Chaos bei Umsetzung von Cannabisgesetz

Berlin – Die Bundesländer tun sich schwer, das neue Gesetz zur Cannabislegalisierung umzusetzen. Nach seinem Inkrafttreten am 1. April ist noch vielerorts unklar, welche Behörden die Regeln beim öffentlichen Marihuanakonsum und beim Anbau in den Cannabisklubs überwachen sollen, berichtet der “Spiegel”. In der nordrhein-westfälischen Landesregierung etwa ist offen, welches Ministerium grundsätzlich zuständig ist.

Die Bundesregierung habe die Legalisierung “mit der Brechstange durchsetzen” wollen, teilte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums mit, eine “vernünftige Umsetzung” sei bisher “nicht möglich” gewesen. Zudem sei das Gesetz “kaum kontrollierbar”.

Auch Niedersachsens Landesregierung diskutiert noch, welche Ordnungsbehörden für die Kontrollen der Kiffer zuständig sein könnten. In Baden-Württemberg sollen zwei Regierungspräsidien für die Cannabisklubs verantwortlich sein, Genehmigungen erteilen und den Anbau überwachen. In Baden-Württemberg geht man von insgesamt knapp 400 Klubs aus. Für Cannabis-Konsumierende, die in Bayern gegen das Gesetz verstoßen, kann es teuer werden. Das Münchner Gesundheitsministerium hat einen Katalog entwickelt: Wer etwa in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen Joints raucht, riskiert ein Bußgeld von 1.000 Euro.

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Bekifft am Steuer: Kann das gutgehen?

Die Zeiten, in denen Cannabis ausnahmslos in dunklen Ecken an ungepflegte Kiffer verkauft wurde, scheinen vorbei. Die Teillegalisierung dieser “Droge” als “Medizin” ist allerdings nicht ungefährlich – vor allem dann, wenn es um eine sichere Verkehrsteilnahme geht. Das jedenfalls ist das Fazit des Symposiums “Cannabiskonsum kontra Verkehrssicherheit”, das die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) jetzt in Berlin veranstaltet haben.

“Unser oberstes Gebot ist die Verkehrssicherheit. Das heißt, Cannabis-Patienten klar ihre Grenzen im Straßenverkehr aufzeigen. Bei illegalem Konsum ist in diesem Spannungsfeld ein verhältnismäßiger Sanktionsrahmen nötig”, erläutert DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig. Das Fahren im Rausch dürfe grundsätzlich nicht verharmlost werden, gleichzeitig müsse man auf die steigende Anzahl der Cannabis-Patienten reagieren.

Hintergrund: In Deutschland trat am 10. März 2017 ein Gesetz in Kraft, das Ärzten erlaubt, in einigen Fällen Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu verschreiben. Damit ist es eingeschränkt erlaubt, auch berauscht am Straßenverkehr teilzunehmen. Befürchtet wird dadurch aber eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht nur durch Patienten, sondern auch durch eine Verharmlosung des Risikos bei illegalem Konsum.

Und: Was passiert mit den “Freizeitkonsumenten” von Cannabis? Die soll es ja auch weiterhin geben. Die werden schon bei einmaliger Rauschfahrt vom Gesetzgeber hart bestraft. mid/rlo