Bekifft am Steuer: Kann das gutgehen?

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Die Zeiten, in denen Cannabis ausnahmslos in dunklen Ecken an ungepflegte Kiffer verkauft wurde, scheinen vorbei. Die Teillegalisierung dieser “Droge” als “Medizin” ist allerdings nicht ungefährlich – vor allem dann, wenn es um eine sichere Verkehrsteilnahme geht. Das jedenfalls ist das Fazit des Symposiums “Cannabiskonsum kontra Verkehrssicherheit”, das die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) jetzt in Berlin veranstaltet haben.

“Unser oberstes Gebot ist die Verkehrssicherheit. Das heißt, Cannabis-Patienten klar ihre Grenzen im Straßenverkehr aufzeigen. Bei illegalem Konsum ist in diesem Spannungsfeld ein verhältnismäßiger Sanktionsrahmen nötig”, erläutert DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig. Das Fahren im Rausch dürfe grundsätzlich nicht verharmlost werden, gleichzeitig müsse man auf die steigende Anzahl der Cannabis-Patienten reagieren.

Hintergrund: In Deutschland trat am 10. März 2017 ein Gesetz in Kraft, das Ärzten erlaubt, in einigen Fällen Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu verschreiben. Damit ist es eingeschränkt erlaubt, auch berauscht am Straßenverkehr teilzunehmen. Befürchtet wird dadurch aber eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht nur durch Patienten, sondern auch durch eine Verharmlosung des Risikos bei illegalem Konsum.

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Und: Was passiert mit den “Freizeitkonsumenten” von Cannabis? Die soll es ja auch weiterhin geben. Die werden schon bei einmaliger Rauschfahrt vom Gesetzgeber hart bestraft. mid/rlo

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